Rede · Christian Dirschauer · 18.06.2026 Vertrauen in den Staat stärken!

„Wir sollten es vermeiden, dringend notwendige Investitionen durch vorschnelle rechtliche Auseinandersetzungen auszubremsen.“

Christian Dirschauer zu TOP 26 - Investitionsversprechen einhalten – Normenkontrolle zum Sondervermögen einleiten (Drs. 20/4334)

Zunächst einmal möchte ich der FDP dafür danken, dass sie mit diesem Antrag eine wichtige verfassungsrechtliche Frage aufgreift. Es ist richtig und notwendig, dass wir bei der Einrichtung von Sondervermögen – also de facto der Aufnahme von neuen Schulden – genau hinschauen. Wer öffentliche Mittel einsetzt, trägt Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Gerade deshalb sollten wir die Debatte mit der gebotenen Sachlichkeit führen.

Mit der Änderung des Grundgesetzes und der Einrichtung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität hat der Bund auf enorme Herausforderungen reagiert. 
Seit Jahren verweisen wir hier alle gebetsmühlenartig auf die gewaltigen Investitionsbedarfe, vor denen wir stehen: bei Straßen und Schienen, bei den Häfen, bei den Schulen, bei der Digitalisierung und nicht zuletzt beim klimafreundlichen Umbau unserer Wirtschaft. Dass der Bund hier neue Investitionsmöglichkeiten geschaffen hat, begrüßen wir als SSW daher grundsätzlich.

Die FDP möchte mit ihrem Antrag nun ein abstraktes Normenkontrollverfahren einleiten, weil sie hier bereits einen Verfassungsverstoß in Hinblick auf das sogenannte Zusätzlichkeitsprinzip wittert. Doch wer tiefer einsteigt, merkt schnell: Was genau „zusätzlich“ in diesem Kontext bedeutet, ist rechtlich gar nicht eindeutig definiert. Der Haushaltsgesetzgeber – also der Bund – hat hier einen legitimen Gestaltungsspielraum. 
Die entscheidende Frage lautet für uns daher: Ist ein abstraktes Normenkontrollverfahren durch das Land Schleswig-Holstein zum jetzigen Zeitpunkt der richtige und verhältnismäßige Weg?
Hier haben wir als SSW Zweifel. Solange keine offensichtlichen Verstöße vorliegen, wären wir hier eher zurückhaltend.

Der vorliegende Antrag vermittelt den Eindruck, als sei die Verfassungswidrigkeit bereits weitgehend erwiesen. Tatsächlich handelt es sich bislang um Bewertungen und Einschätzungen einzelner Forschungsinstitute. Wir nehmen durchaus ernst, was diese Fachleute sagen. Sie ersetzen jedoch weder eine umfassende rechtliche Prüfung noch die politische Bewertung durch die zuständigen Verfassungsorgane.

Wir sollten zudem bedenken, dass das Sondervermögen ja erst am Anfang des Umsetzungsprozesses steht. Viele Projekte befinden sich noch in der Planung oder gerade im Anlauf. Ob die Mittel also tatsächlich dauerhaft bestehende Ausgaben ersetzen oder zusätzliche Investitionen ermöglichen, wird sich erst im weiteren Vollzug vollständig beurteilen lassen. Wir plädieren daher lieber dafür, dass die Politik nun erst einmal die konkrete Umsetzung dieser Mittel ermöglichen sollte. Lassen wir die Mittel erst einmal fließen und wirken – und parallel sowie im Nachgang sollte selbstverständlich eine entsprechende Evaluation erfolgen!

Für uns als SSW halte ich fest: Rechtsklarheit ist wichtig. Ebenso wichtig ist aber auch die Planungssicherheit für Länder, Kommunen und Wirtschaft. 
Wir sollten es an dieser Stelle vermeiden, dringend notwendige Investitionen durch vorschnelle rechtliche Auseinandersetzungen auszubremsen. Schauen wir uns doch die Realität an: 
Die Demokratie vor Ort steht ohnehin überall unter Druck. Wenn wir den Menschen jetzt erklären müssten, dass wichtige Infrastrukturvorhaben blockiert werden, weil wir uns in aufwendigen Gerichtsverfahren verheddern, dann wäre das unklug. Den Leuten zu sagen, dass eine Investition vor Ort nun doch nicht losgeht – das gefährdet das Vertrauen in den Staat. Schleswig-Holstein profitiert nicht nur von Investitionen in Klimaanpassung und Wettbewerbsfähigkeit, wir sind darauf angewiesen. Diese Ziele – starke Kommunen und eine intakte Infrastruktur – sollten wir daher nicht aus dem Blick verlieren.

Natürlich setzen auch wir als SSW auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den öffentlichen Finanzen. Dazu gehört Transparenz über die Mittelverwendung. Dazu gehört eine sorgfältige parlamentarische Kontrolle. Und dazu gehört selbstverständlich auch die Bereitschaft, verfassungsrechtliche Fragen prüfen zu lassen, wenn sich konkrete Anhaltspunkte für Verstöße ergeben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir jedoch nicht, dass Schleswig-Holstein zwingend die Rolle des Klägers vor dem Bundesverfassungsgericht übernehmen muss. 
 

Weitere Artikel

Rede · Christian Dirschauer · 18.06.2026 Gehörlosen Menschen endlich Anerkennung geben!

„Als Minderheitenpartei wissen wir, was es bedeutet, wenn Menschen übersehen werden. Wir wissen, wie wichtig es ist, dass nicht immer nur diejenigen berücksichtigt werden, die ihre Interessen am schrillsten vertreten. Und vielleicht fällt uns deshalb besonders deutlich auf, wenn diejenigen vergessen werden, die keine große Lobby haben. Für mich ist das Gehörlosengeld deshalb weit mehr als eine finanzielle Leistung. Es ist ein Zeichen des Respekts. “

Weiterlesen

Rede · Christian Dirschauer · 18.06.2026 Gesunde Lebensmittel dürfen kein Luxusgut sein

„Gesunde Ernährung ist keine Frage des Lebensstils für Besserverdienende. Gesunde Ernährung ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Wer wenig Geld hat, darf nicht schlechtere Chancen auf ein gesundes Leben haben als jemand mit einem gut gefüllten Geldbeutel. Aber genau das erleben wir derzeit.“

Weiterlesen

Rede · Christian Dirschauer · 17.06.2026 Die Fischerei gehört auf´s Meer und nicht ins Museum!

„Der SSW ist überzeugt: Wer die Fischerei erhalten will, darf sich nicht darauf beschränken, ihren Rückgang zu verwalten. Wer die Fischerei erhalten will, muss ihr eine Zukunft ermöglichen. Nicht als Museumsstück. Nicht als Nebenerwerb. Nicht ausschließlich als Dienstleister für Monitoring und Naturschutz. Sondern als lebendigen, modernen und wirtschaftlich tragfähigen Bestandteil unseres Landes.

Weiterlesen