Rede · Lars Harms · 21.07.2016 Voraussetzung für ein zukunftsfähiges Krankenhauswesen ist die Auflösung des Sanierungsstau

Lars Harms zu TOP 4+30 - Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, Krankenhausbau schon ab 2016 ermöglichen, Resolution zur Krankenhausfinanzierung und zum Umgang mit den Kommunen

„Weil die Kommunen vergleichbare Steuer-Mehreinnahmen haben wie das Land, erwarten wir einen vergleichbaren Beitrag bei der Krankenhausfinanzierung.“

Mir und meiner Partei ist absolut bewusst, dass sich viele unserer Krankenhäuser in einer schwierigen Situation befinden. Kaum ein Haus schreibt heute schwarze Zahlen. An einigen Standorten geht es mittlerweile an die Qualität der Krankenversorgung und damit an die Substanz. Aber gerade vor diesem Hintergrund wundere ich mich über die mitunter extrem ablehnende Haltung gegenüber unseren Plänen. Nur zur Erinnerung: Neben den Mitteln aus dem Infrastrukturprogramm IMPULS und neben der regulären Investitionsförderung des Landes, haben wir bis 2017 zusätzlich ein millionenschweres Sonderprogramm für unsere Kliniken aufgelegt. Insgesamt wird damit doch überdeutlich, dass wir unsere Verantwortung nicht nur sehen, sondern auch entsprechend handeln.

Zugegeben: Eine halbe Milliarde Euro Investitionsstau klingt gewaltig. Aber so eine Deckungslücke entsteht bestimmt nicht von heute auf morgen. Mit der entsprechenden Prioritätensetzung hätte man durchaus früher umsteuern können. Hier müssen sich die politisch Verantwortlichen nahezu aller Parteien an die eigene Nase fassen. Und zwar auf Landes- wie auf kommunaler Ebene. Jetzt mit dem Finger auf die Landesregierung zu zeigen und ihr die Schuld in die Schuhe zu schieben, ist zu billig. Statt unsere Maßnahmen für die Krankenhäuser als zu gering oder sonst wie zu bemängeln, sollte man aus Sicht des SSW lieber die Ärmel hochkrempeln und seinen Beitrag leisten. 

Eins muss allen klar sein: Wir stehen hier alle zusammen vor einer großen Herausforderung. Die Krankenhausversorgung ist schlicht und einfach die gemeinsame Aufgabe von Land, Kreisen und kreisfreien Städten. So steht es im Ausführungsgesetz zum Krankenhausfinanzierungsgesetz. Das gilt nicht erst seit gestern und ist in einem Flächenland natürlich besonders schwer umzusetzen. Und weil diesem gesetzlichen Auftrag in der Vergangenheit nicht ausreichend entsprochen wurde, müssen wir hier nun gemeinsam ran. Das Land steht zu dieser Verpflichtung und leistet seinen Beitrag. Und wir erwarten, dass auch die Kommunen ihrer Verantwortung nachkommen.

Das Impulsprogramm ist bekanntlich steuerfinanziert. Natürlich kann man über die Verwendung von Steuermehreinnahmen trefflich streiten. Wir wollen diese Mittel zu einem nicht unerheblichen Teil für unsere Krankenhäuser verwenden. Damit investieren wir in den absoluten Kern der Daseinsvorsorge. Ich denke, vom Grundsatz her kann man diese Prioritätensetzung wohl kaum für falsch halten. Nicht zuletzt die Kommunen profitieren von einer intakten Gesundheitsinfrastruktur. Und weil auch sie vergleichbare Mehreinnahmen zu verzeichnen haben, erwarten wir von ihnen einen vergleichbaren Beitrag. Ganz nebenbei bemerkt ist Schleswig-Holstein als Konsolidierungsland auch nicht in der Lage, diese Aufgabe alleine zu bewältigen. 

Ich denke, niemand im Land will ernsthaft Abstriche bei der Qualität der Krankenversorgung. Wir jedenfalls stehen zu unserer Verantwortung und zum Ziel einer regional ausgewogenen Versorgung. Vor diesem Hintergrund ist es uns natürlich wichtig, dass den Kreisen und kreisfreien Städten keine unnötigen Steine in den Weg gelegt werden. Auch wenn klar sein muss, dass es bei der 50-prozentigen Beteiligung bleibt, setzen wir uns mit Blick auf den kommunalen Beitrag für maximale Flexibilität ein. Als Ausdruck hierfür ist zum Beispiel die Möglichkeit, einen festen Finanzierungsplan zu gestalten, in unserem Änderungsantrag festgeschrieben. 

Grundsätzlich ist für den SSW in Sachen Gesundheitsversorgung eins völlig klar: An der Maßgabe der wohnortnahen, qualifizierten und wirtschaftlichen Krankenhausversorgung gibt es nichts zu rütteln. Diese Leitlinie ist nicht verhandelbar. Natürlich werden wir in unserem Flächenland so manchen weiteren Versorgungsweg in Kauf nehmen müssen. Und ganz ohne Frage werden für die Sicherung der Versorgungsqualität auch Umstrukturierungen und Spezialisierungen in unseren Kliniken nötig sein. Aber diese Prozesse sind ja vor allem deshalb wichtig, weil sie den Interessen der Patientinnen und Patienten dienen. Und Voraussetzung hierfür, wie für ein zukunftsfähiges Krankenhauswesen insgesamt, ist ganz einfach die Auflösung des Sanierungsstaus. Und wie Sie sehen, haben wir den nötigen politischen Willen für diese Aufgabe.

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