Rede · Flemming Meyer · 15.06.2018 Warum 0,5% Fremdstoffe zulassen?

Flemming Meyer zu TOP 21 - Kunststoffe konsequent von Lebensmittelabfällen trennen

Also wieviel weniger als 0,5% Kunststoffanteile dürften demnach in den Gärresten und Komposten drin sein? Nach den bisherigen Erfahrungen, die wir mit den Plastikteilchen in der Schlei gemacht haben, hätte ich mir eine deutlichere Aussage gewünscht, die keinen Spielraum für Interpretationen zulässt.

Die Verunreinigung und Vermüllung der Schlei durch Plastikteilchen hat in Schleswig-Holstein eine alte Debatte neu in Gang gesetzt. Alt, weil Plastikmüll oder die Vermeidung vom Plastikmüll keine neue Diskussion ist. Neu hingegen ist, dass wir guten Glaubens waren, dass in Bioabfall auch nur Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft gehören. 

Seit den Funden in der Schlei wissen wir, dass dies nicht so ist. Es gibt nämlich eine Lücke im System, die es zulässt, dass Bioabfälle bis zu 0,5% der Trockensubstanz Fremdstoffe aufweisen dürfen, so steht es in der Bioabfallverordnung. Gleiches gilt für Gärreste und Komposte nach der Düngeverordnung. 

Was seinerzeit zum Schutz der Wirtschaft gedacht war, also um Betriebe zu schützen die Fremdstoffe versehentlich beigemengt haben, wird nun ausgenutzt und ausgereizt. Sortiermaßnahmen werden auf das notwendigste reduziert. Heute stellen wir fest: Das ist ein Fehler im System und diesen Fehler will Jamaika nun beheben. So verstehe ich auch den vorliegenden Antrag mit den beiden Punkten zur Bioabfall- und Düngeverordnung. 

Richtig ist, dass etwas geändert werden muss. Ich sehe aber die Gefahr und möchte darauf aufmerksam machen, dass wieder Lücken entstehen können, die wir heute noch nicht erahnen können. Damit meine ich die unter Punkt 1 geschaffene Ausnahmeregelung. Denn die Beimengung von Kunststoffen soll nur untersagt werden, wenn organische Abfälle dem Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Im Umkehrschluss heißt das: Organische Abfälle, die nicht dem Stoffkreislauf zurückgeführt werden, können weiterhin mit Fremdstoffen vermengt werden. Hier schaffen wir unnötig eine neue Lücke. 

Der Punkt 2 des Antrages lässt auch einen Spielraum zu, der nicht gewollt sein kann. Der Kunststoffanteil soll demnach auf das technisch mögliche Minimum reduziert werden und sogar gegen Null gehen. Ich halte diese Formulierung für zu schwammig, denn was ist mit gegen Null gemeint? Also wieviel weniger als 0,5% Kunststoffanteile dürften demnach in den Gärresten und Komposten drin sein? Nach den bisherigen Erfahrungen, die wir mit den Plastikteilchen in der Schlei gemacht haben, hätte ich mir eine deutlichere Aussage gewünscht, die keinen Spielraum für Interpretationen zulässt. Bioabfall ist Bioabfall, Schluss aus und nichts anderes!

Gleichwohl ist die Zielsetzung des Antrags richtig, es muss darum gehen, Plastikeinträge in die Umwelt zu vermeiden. Ein erster wichtiger Schritt dahin wurde jüngst bei der Umweltministerkonferenz in Bremen gemacht. Das ist auch gut so, denn bisher waren die Signale aus Berlin, zu diesem Thema eher verhalten. 

Mit dem letzten Absatz des Antrages greift die Koalition einen weiteren Punkt auf, der im Zusammenhang mit verpackten Lebensmitteln steht. Es geht schlicht darum, dass immer mehr abgelaufene Lebensmittel mit ihren Plastikverpackungen weggeschmissen werden. 

Dies ist ein großes Rad das gedreht werden muss. Zum einen hat der Handel, als Anbieter, hier eine Verantwortung. Dessen ist er sich durchaus bewusst. Aber er ist auch bestrebt, alle Produkte bis kurz vor Ladenschluss vorzuhalten, damit auch der späte Kunde zufrieden das Geschäft verlässt. Darum kann letztendlich nur einen Erfolg erzielt werden, wenn sich auch das Bewusstsein und das Kaufverhalten der Verbraucher ändert. 

Die Ursachen zu ergründen ist das Eine, wichtiger ist jedoch, hierfür Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, die einer solchen Lebensmittelverschwendung entgegenwirken.

Bund und Länder sind gemeinsam gefordert, das Problem der Lebensmittelverschwendung ernsthaft zu anzugehen. Richtig ist, es gibt eine Nationale Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung und das langfristige Ziel der Strategie ist, die Verschwendung bis 2030 um 50% zu reduzieren. Die Frage ist aber, wer weiß davon? Wer es ernst meint, mit einer solchen Strategie, die als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen wird, muss sie auch entsprechend bewerben.

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