Rede · Lars Harms · 11.10.2017 Warum und mit welchem Recht greift die Landesregierung in die Hoheit der Kommunen ein?

Lars Harms zu TOP 6 - Änderung des Kommunalabgabengesetz – Verbot der Pferdesteuer

Wieder einmal unterhalten wir uns nun hier, zur Plenartagung, über eine kommunale Steuer, welche in einer Gemeinde Schleswig-Holsteins eingeführt wurde: Die Pferdesteuer. Die wohl bekannteste kommunale Abgabe Schleswig-Holsteins. So viel steht schon einmal fest. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll die Erhebung einer solchen Steuer im Land verboten werden. Die inhaltlichen Beweggründe sind in der Begründung zum Gesetzestext dargestellt. Dabei wird besonders die Sozialfunktion in den Vordergrund gestellt. Dabei stellt sich natürlich die Frage, ob andere Sportarten, welche sich auf Tiere beziehen, eine solche Sozialfunktion etwa nicht haben? Schließlich soll ja nur der Reitsport von einer kommunalen Steuer befreit werden. Wie steht es in diesem Zusammenhang etwa mit dem Hundesport aus? Auch hier finden wir eine sehr ähnliche Struktur: Hundezüchter, Hundeclubs und Freizeitgestaltung mit Hunden aller Art. Und auch der gesundheitliche Aspekt oder gar gesellschaftliche Aspekt bei Hunden lässt sich klar beziffern. 

Doch nun zurück zu den genannten Punkten in der Begründung: Der nächste Punkt lautet Förderung des Tourismus. Ich glaube es ist kein Geheimnis, dass sich Touristen die Angebote vor Ort genau ansehen und eben auch danach auswählen, wo sie ihren vierbeinigen Freund mitnehmen wollen. Für viele Hundebesitzer ist eine hundefreundliche Umgebung, ausschlaggebendes Kriterium – übrigens auch für den Tagestourismus der sich auch aus Schleswig-Holstein heraus ergibt. Als nächsten Punkt wird das Thema Gesundheit und Erholung in der Natur angegeben. Ich glaube dazu braucht es nicht viele Worte. Auch dies gilt für Hunde genauso. Der vorletzte Punkt beinhaltet die Jugendarbeit in den Vereinen. Hier gilt wieder: Auch dieses dürfte für Hunde genauso gelten. Abschließend wird in der Begründung noch auf die Einkommensverbesserung der Landwirtschaft durch Pferdezucht verwiesen. Zweifelsfrei ist die Pferdezucht ein großer Wirtschaftsfaktor. Jedoch ist der Faktor Hund es eben auch. Vielleicht nicht ganz so umsatzstark, aber es gibt eben auch Züchter, die mit dem Hund ihr Geld verdienen und Unternehmen, die ihr Geld mit Hundenahrung und -zubehör verdienen. Der wirtschaftliche Effekt ist somit gleich.  

Auf all diese genannten Inhalte, stützt sich das gesamte Gesetzesvorhaben. Für uns als SSW stellt sich dies zunächst als äußerst wackelige Angelegenheit dar. 

Zudem wird in der Begründung darauf verwiesen, dass die Einnahmen durch eine Pferdesteuer nur geringfügige Verbesserungen für die jeweilige Gemeinde mit sich führen würden. Das gilt natürlich auch für die Hundesteuer. Abschließend bleibt nur festzustellen, dass dieser Entwurf handwerklich unsauber daher kommt. Zudem beantwortet er die Kardinalfrage nicht. Warum und mit welchem Recht greift die Landesregierung in die Hoheit der Kommunen ein? Zurück bleibt eine Bevormundung der Kommunen, sowie die Reduzierung der Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten. Im Ausschuss bleibt daher zu beraten, ob das Land einfach so in die Hoheit der Gemeinden eingreifen kann oder ob man mit diesem Gesetz in eine neue Klagewelle hineinrennt, denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1978 sagt ja eindeutig, dass eine Pferdesteuer rechtens ist. Da kann man nicht einfach so schlank drüber hinweg gehen.

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