Rede · Flemming Meyer · 18.06.2003 Wassertourismus entwickeln

Ich möchte nicht so sehr auf die erste Seite des Antrages eingehen, da ich diese eher als die Begründung für die Forderungen auf Seite zwei ansehe. Trotzdem ein Wort zu den Angaben, die sich auf den Gesamtumsatz der Wassersportwirtschaft beziehen. Die im Antrag genannten 1,8 Milliarden Euro beziehen sich auf alle in Deutschland getätigten Ausgaben und damit auch auf die Ausgaben für Sportgeräte, die dann beispielweise von Kanuten in den skandinavischen Ländern genutzt werden oder von Freizeitskippern, die sich dann in ihren in Deutschland gekauften Booten in den Niederlanden tummeln. Ich glaube, ein großer Teil des genannten Umsatzes bezieht sich gerade auf Umsätze, die vor solchen Hintergründen zu sehen sind. Die CDU möchte hier aber etwas ganz anderes. Sie bezieht ihre Forderungen auf Seite zwei auf dem heimischen Tourismus – also auf das Angebot vor Ort. Somit sind die als Begründung genannten 1,8 Milliarden Euro so nicht uneingeschränkt heranziehbar. In bezug auf den heimischen Tourismus sind die Umsätze deutschlandweit sicherlich wesentlich geringer und der Wassertourismus ist daher als ein Nischenangebot zu sehen, wie so viele andere Nischenangebote auch. Das soll aber keineswegs dazu verleiten, keine Anstrengungen zur Stärkung des Wassertourismus vorzunehmen, sondern eher noch einmal klarstellen, wie groß das Marktsegment, dass wir erobern können, eigentlich ist.

Nun aber zu den konkreten Forderungen der CDU. Im ersten Punkt wird ein bundesweiter Wasserwanderwegeplan gefordert, den das Land fördern soll. Ich persönlich würde mich vor allem über einen solchen Plan für das Land Schleswig-Holstein freuen – jedenfalls wenn es um Gewässerkartierungen geht, die man touristisch aufbereitet, um neue Gäste zu gewinnen. Eine bundesweite touristische Kartierung macht nur dann Sinn, wenn man die vielen Akteure – die Wassersportler, die einzelnen Länder, die Naturschützer, die Hafenbetreiber, die Gastronomen, u.s.w. – unter einen Hut bekommt. Grundsätzlich können wir dem Wunsch der CDU aber beipflichten.

Schwieriger wird es aber mit dem zweiten Punkt. Hier wünscht sich die CDU eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Befahrensregelung. Das Land Schleswig-Holstein hat gerade erst die einzelnen Kreise ermächtigt, Verordnungen in bezug auf die Befahrensregelungen zu erlassen. Man hat festgestellt, dass die Wünsche und Anforderungen vor Ort höchst unterschiedlich sind und deshalb auch die Bestimmungen hierzu nicht zu verallgemeinern sind. Vor Ort weiß man am besten, welche Befahrensregelungen notwendig sind. Daher sollte man die Entscheidung hierüber auch in den einzelnen Kreisen belassen, auch wenn dies zu einer uneinheitlichen Regelung führt. In Friedrichstadt, einem wirklichen Wassersport-Mekka, hat man beispielsweise besondere Probleme mit der Geschwindigkeit der Wassersportler gehabt und diese durch eigene auf die Gewässer dort bezogene Regelungen in den Griff bekommen können. Diese guten Regelungen vor Ort sollten wir nicht wieder einkassieren, sondern weiterhin die Verantwortung hierfür dort lassen, wo sie hingehört.

Die Punkte drei und vier des Antrages befassen sich mit der allgemeinen Unterstützung des Wassertourismus und mit dem Wunsch das Themenjahr der Deutschen Zentrale für Tourismus zu unterstützen. Beides sind in meinen Augen Aufgaben der Tourismus Agentur Schleswig-Holstein (TASH). Dadurch, dass das Land die TASH fördert, fördert es natürlich auch die touristischen Aktivitäten, die sich um das Segment Wassertourismus drehen. Die finanzielle Unterstützung eines bundesweiten Themenjahres wird sich hierbei sicherlich schwierig gestalten.
Der letzte Punkt des CDU-Antrages befasst sich mit der Förderung der Wassersportverbände und mit dem Wunsch, dass deren Interessen in bezug auf Natur- und Umweltschutz angemessen berücksichtigt werden sollen. Dass Sportverbände gefördert werden sollen, ist klar und auch hier gibt es entsprechende Vereinbarungen, die dieses sicherstellen. Erstaunlich ist aber vor allem die Forderung nach einer angemessenen Berücksichtigung der Interessen der Wassersportler, wenn es um Natur- und Umweltschutz geht. Hier gibt es schon Beteiligungsrechte und meines Erachtens geschieht die angemessene Beteiligung schon. Der Natur- und Umweltschutz ist vielmehr die Basis einer nachhaltigen touristischen Entwicklung und sollte daher in bezug auf den Wassersport auch weiter so betrieben werden wie bisher.
Ich glaube, wir sollten den Antrag noch einmal im Ausschuss näher beraten.

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