Rede · 23.04.1997 Weiterentwicklung der Westküstenregion

Ich betone nochmals, daß ich inhaltlich eigentlich keinen Anlaß sehe, die vorliegenden Anträge zweimal zu diskutieren. Der SSW hatte seinen Änderungsantrag Drucksache 14/374 ursprünglich auch zu dem jetzt vorliegenden Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht. Im letzten Abschnitt unseres Antrages heißt es da:

„Zur Entwicklung der gesamten Westküstenregion müssen die Ziele des Naturschutzes, des Küstenschutzes und der Wirtschaftlichkeit im Interesse der Bewohner angemessen miteinander verknüpft werden. Die Weiterentwicklung des Nationalparks Wattenmeer ist deshalb nicht nur unter Naturschutzgesichtspunkten wichtig, sondern auch als Chance für die wirtschaftliche Entwicklung der Region zu werten.“

Zu diesem Inhalt steht die SSW-Landtagsvertretung weiter. Wir erkennen die große ökologische Bedeutung des Nationalparks Wattenmeer an. Wir sind für eine Weiterentwicklung und sehen diese durchaus auch als Chance, die Region zu profilieren. Wir bleiben aber dabei: Die Weiterentwicklung des Nationalparks darf nur im Einvernehmen mit der Bevölkerung vor Ort vollzogen werden.

Eine Weiterentwicklung des Nationalparks Wattenmeer ist natürlich auch eine Chance für die wirtschaftliche Entwicklung der gesamten Westküstenregion. Besonders den Vorschlägen zur weiteren Entwicklung des sogenannten „sanften“ Tourismus im Nationalpark, wie im Synthesebericht beschrieben stehen wir positiv gegenüber. Allerdings ist eine wirtschaftliche Entwicklung der Region ohne die traditionellen Nutzungen im Wattenmeer für uns nicht vorstellbar.

Deswegen sage ich heute auch hier noch mal. Der Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthält zwar positive Ansätze zur Weiterentwicklung des Nationalpark Wattenmeers. Uns fehlt aber die Festschreibung des Paragraphen 2 des Nationalparkgesetz, der die Sicherung der traditionellen Nutzungen und der Vorrang des Küstenschutz klar herausstellt. Da uns dies besonders wichtig war, hatten wir unseren eigenen Antrag eingebracht. Ich werde mich deshalb bei Ihrem Antrag der Stimme enthalten.

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