Rede · Flemming Meyer · 21.03.2018 Wir wollen den Negativtrend bei Organspenden endlich umkehren

Flemming Meyer zu TOP 11 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes

Die Entwicklung der Organspenden ist wirklich alarmierend. 2011 wurden deutschlandweit noch 1200 Organe gespendet. 2017 waren es nicht einmal mehr 800. Egal in welcher Region Deutschlands und egal um welche Organe es sich handelt - die Zahlen gehen seit Jahren immer weiter zurück. Das ist also mehr als eine kurze Momentaufnahme. Das ist ein dauerhafter Negativtrend, der sich ganz offensichtlich nicht ohne weiteres umkehren lässt. Für den SSW kann ich deshalb ganz klar sagen, dass wir dieses Problem nicht nur mit großer Sorge sehen, sondern auch ganz konkret zur Lösung beitragen wollen. 

Man muss sich eins bewusst machen: Tag für Tag sterben Menschen, weil sie kein lebensnotwendiges Organ bekommen. Mehr als 10.000 Schwerkranke und ihre Angehörigen hoffen auf eine Transplantation. Sie ist für sie die einzige Möglichkeit, um zu mehr Lebensqualität zu kommen oder schlicht, um zu überleben. Voraussetzung hierfür ist, dass die Menschen auch dazu bereit sind, ihre Organe nach dem Tod zu spenden. Und Voraussetzung ist natürlich auch, dass so viele der theoretisch möglichen Transplantationen dann auch Tatsächlich durchgeführt werden. 

Nicht zuletzt der Göttinger Organspendenskandal von 2012 hat die Spendenbereitschaft vieler Menschen verringert. Diese Reaktion ist nachvollziehbar. Auch wenn die Vorfälle nichts mit der Situation bei uns im Land zu tun haben. Aber die Tatsache, dass diese Skepsis bis heute anhält, macht vor allem deutlich, wie wichtig Information und Aufklärung ist. Auch ohne Skandale sind Ängste und Unwissenheit weit verbreitet. Viele Menschen sind zwar grundsätzlich zu einer Spende bereit, halten das aber nicht schriftlich per Spendenausweis fest. Wenn der Betroffene dann stirbt, entscheiden sich die Angehörigen oft gegen eine Spende. Aus unserer Sicht müssen deshalb alle Ebenen die Bemühungen verstärken und immer wieder auf die vielen guten Gründe hinweisen, die für eine Organspende sprechen. 

Doch als Landespolitiker können wir mehr tun. Mit unserem Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz können wir unmittelbar Einfluss nehmen. Hier sind zum Beispiel wichtige Details zu Entnahmekliniken oder zur Bestellung und Weiterbildung der Transplantationsbeauftragten geregelt. Und gerade den Beauftragten kommt in diesem Prozess eine Schlüsselrolle zu: Sie sind diejenigen, die Betroffene und Angehörige für das Thema Organspende sensibilisieren. Ihr Einsatz entscheidet sorgt ganz konkret dafür, dass Patientinnen und Patienten als potenzielle Spender identifiziert und angesprochen werden können. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir sie bei dieser wichtigen Arbeit unterstützen.

Bisher sind zwar Transplantationsbeauftragte zu benennen, aber sie werden für ihre Aufgaben nicht verbindlich freigestellt. Wir halten es für richtig und wichtig, hier anzusetzen. Deshalb fordern wir eine verbindliche Freistellung nach genau dem Schlüssel, der gerade in Hamburg in der Beratung ist und der seit Anfang 2017 in Bayern gilt. Pro 10 Intensivbetten sollen die Klinikleitungen eine Zehntel Stelle freistellen. Macht also eine volle Stelle bei 100 Intensivbetten. Und wir wollen, dass die Beauftragten dann von anderen, fachlich geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertreten werden. Mir ist bewusst, dass die Personaldecke an den Kliniken dünn ist. Wenn hier aber nur ein Bruchteil der eigentlich verfügbaren Organe gewonnen wird, dann müssen die Beauftragten einfach mehr Zeit für ihre Arbeit haben. Im Übrigen verfügen die meisten der rund 30 Entnahmekrankenhäuser über 20-30 Intensivbetten. Der Umfang der Freistellung und Vertretung der Beauftragten ist also relativ überschaubar.

Laut Gesundheitsministerium finden zur Stärkung der Transplantationsbeauftragten und Entnahmekliniken vor allem Weiterbildungen in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer statt. Das ist mit Blick auf die Fachlichkeit auch wichtig, aber es reicht eben leider nicht. Die vom SSW eingebrachte Änderung entspricht im Kern der Bayrischen Regelung. Und dort hat die Zahl der Spenden wieder deutlich zugenommen. Das sollte doch auch für unser Land das gemeinsame Ziel sein. Ich hoffe sehr, dass wir uns auf eine entsprechende Änderung verständigen können.

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