Rede · Flemming Meyer · 15.12.2005 Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und Fortführung von Förderfonds

Bereits in der Novembersitzung des Landtages hat der SSW das Prozedere mit bereits unterzeichneten Staatsverträgen problematisiert und die Vorgehensweise der Landesregierung in diesem Zusammenhang kritisiert. Daher bringe ich die seinerzeit angebrachte Kritik jetzt in Verbindung mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds erneut vor. Denn wieder einmal hat der Landtag nur die Möglichkeit sich mit ja oder nein zum Staatsvertrag zu äußern. Damit meine ich, dass uns, als Parlament des Landes Schleswig-Holstein, somit die Möglichkeit verwehrt wird, entsprechend unseres Selbstverständnisses, Einfluss auf den Staatsvertrag zu nehmen. Und ich meine, dass es für das Land Schleswig-Holstein nicht unerheblich ist, wenn es um die Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit der Stadt Hamburg und dem Land Niedersachsen und der Weiterentwicklung der Metropolregion Hamburg geht. Schließlich haben wir es hier mit einer Region zu tun, in der insgesamt 4,5 Millionen Menschen leben und die zu den Metropolregionen Europas zählt. Daher halten wir es durchaus für angemessen, das schleswig-holsteinische Landesparlament früher in derartige Entscheidungsprozesse mit einzubinden.

Das Regionalentwicklungskonzept für die Metropolregion ist der Handlungsrahmen und das Regiebuch, wenn es um die trilaterale Zusammenarbeit und Weiterentwicklung dieser Region geht. Und über die Jahre hat sich das Regionalentwicklungskonzept, wenn es um Länder überschreitende landesplanerische Konzepte ging, durchaus bewährt. Nur so ist es möglich, dass die Region ihre Vorstellungen beispielsweise für Naherholung und Tourismus, Siedlungsentwicklung, ÖPNV oder auch für die wirtschaftliche Entwicklung umsetzen kann.

Bekanntestes Beispiel ist wohl der gemeinsame Erfolg, als es darum ging, die Endmontage des Airbus 380 in die Region zu holen. Hier ist die Region in den wirtschaftlichen Wettstreit mit anderen europäischen Metropolregionen gegangen und konnte sich positiv behaupten.

Dieser Erfolg macht aber deutlich, dass die Metropolregion sich mittlerweile ganz anderen Herausforderungen stellen muss. Gerade in den Metropolregionen sind die Globalisierung und der internationale Druck als erstes spürbar. Daher ist es nur folgerichtig, wenn die Metropolregion sich jetzt entsprechend darauf einstellt und sich professionalisiert. Und mit der Umstrukturierung der Gremien und des Managements wird ein erster Schritt dahingehend unternommen. Insbesondere die Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle ist durchaus konsequent, wenn man eine Professionalisierung der Marketingstrategie verfolgt, um eben auch international Erfolg zu haben.
Die Frage, die sich uns im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Gremien stellt, ist: Wie sieht die künftige Zusammensetzung aus und welche Einflussmöglichkeiten werden sie haben?

Wir wissen, dass die Gremienstruktur bisher aus Planungsrat, Regionalkonferenz, Lenkungsausschuss, bilateralen Förderausschüssen und regionalen Arbeitsgemeinschaften besteht. Eine zugegebenermaßen umfangreiche Gremienstruktur und ich kann mir lebhaft vorstellen, wie die Zusammenarbeit innerhalb der Gremien abgelaufen sein könnte. Daher lässt sich durchaus nachvollziehen, dass eine Umstrukturierung bzw. Umgestaltung der Arbeitsabläufe angestrebt wird. Mit der Einrichtung eines neuen Regionsrates und eines erweiterten Lenkungsausschusses wird nun eine Verbesserung der internen Arbeitsabläufe angestrebt. Hierbei sehen wir es als positiv, dass die Kreise und Kommunen künftig stärker als bisher in die Entscheidungsprozesse mit eingebunden werden sollen. Die strukturellen Änderungen, die durch den Staatsvertrag verfolgt werden, können wir durchaus nachvollziehen.

Die Mittel für die gemeinsamen Entwicklungsprozesse in der Metropolregion werden gespeist aus den Förderfonds und den Mitteln für die Finanzierung der laufenden Zusammenarbeit. Wir unterstützen, dass zukünftig 51.000 Euro jährlich je Land für die Finanzierung der laufenden Kosten für diverse Präsentationen und Gutachten zur Verfügung gestellt werden. Dieser Ansatz ist durchaus sinnvoll, damit sich die Region auch weiterhin nach Außen einheitlich sichtbar machen kann.

Überhaupt nicht nachvollziehbar ist für uns aber der Ansatz, dass durch den Staatsvertrag künftig Haushaltsmittel von vornherein gebunden werden sollen. Es ist vorgesehen, dass der Förderfonds für die Metropolregion auf ein haushaltswirtschaftlich belastbares Fundament gestellt werden soll, indem die zur Verfügung gestellten Mittel von Haushaltssperren ausgenommen und die Übertragbarkeit unter bestimmten Voraussetzungen in folgende Haushaltsjahre ermöglicht werden. Weiter ist vorgesehen, dass der Normalansatz des Förderfonds aus FAG-Mitteln finanziert werden soll und der Sonderansatz aus Haushaltsmitteln gespeist werden soll. Im Fall dass weniger Finanzausgleichsmittel zur Verfügung stehen, ist das Land in der Pflicht dementsprechend aufzustocken. Dies muss man sich alles einmal auf der Zunge zergehen lassen. Ich frage mich, wo in Schleswig-Holstein haben wir entsprechende finanzielle Zusicherungen?
Dies ist eine finanzielle Besserstellung dieser Region.

Für den SSW geht es darum, dass die Metropolregion Hamburg – ebenso wie alle anderen Regionen in Schleswig-Holstein auch – jährlich seine notwendigen Projektmittel ein werben muss. Da darf es keine Unterschiede zur Nordregion oder KERN-Region geben. Alle Regionen müssen diesbezüglich gleich gestellt werden.

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