Rede · Flemming Meyer · 01.12.2006 Zweiter Opferschutzbericht

Der zweite Opferschutzbericht zeigt die Maßnahmen auf, die in Schleswig-Holstein zur Unterstützung der Opfer getroffen werden. Der Landtag beschäftigt sich zum wiederholten Mal mit dem Thema. Und im Gegensatz zu vielen anderen Themen bemerke ich, dass es deutliche Fortschritte gibt.

Darüber hinaus zeigt sich im Opferschutz keine eindeutige Parteilinie. Die Opferschutzinitiativen der CDU aus Oppositionszeiten haben auch heute noch Bestand. Das ist Zeichen einer guten Politik, die keiner Parteilogik unterworfen ist und das auch zukünftig nicht werden sollte. Opfer von Straf- und Gewalttaten kommen aus allen Schichten der Bevölkerung. Jeder kann betroffen sein. Keiner hat es verdient, Opfer zu sein.

Leider gehört dem Opfer nur in Ausnahmefällen die mediale Aufmerksamkeit. Nur wenn Opfer Sensationen versprechen, rückt sie die Boulevardpresse auch schon einmal in die Schlagzeilen und scheut auch nicht vor Kampagnen gegen Opfer zurück. Ansonsten überwiegen Geschichten vom Täter. Festzustellen bleibt, dass Opferschutz vielen unredlichen Journalisten völlig unwichtig ist. Das hat Folgen. Gerade in diesen Tagen untersucht eine Studie der Universität Heidelberg, wie Dritte Einschätzungen von Opfer und Tätern vornehmen. Eine auf vier Wochen begrenzte Online-Umfrage soll herausfinden, wie die öffentliche Meinung zu bestimmten Szenarien aussieht. Da jede Gewalttat in einen sozialen Zusammenhang eingebettet ist, wird insbesondere erforscht, wie Opfer und Täter von der Gesellschaft charakterisiert werden. Durch die Studie kann ermittelt werden, inwieweit Befragten eine etwaige Mitschuld eines Vergewaltigungsopfers beispielsweise durch dessen verführerische Kleidung ausweisen oder ob alleinige Täterattributionen dominieren. Ich bin gespannt auf das Ergebnis der Studie, denn sie lässt Rückschlüsse darauf zu, ob die Opfer nicht nur die traumatisierte Gewalterfahrung bewältigen müssen, sondern auch die negative Einstellung ihrer Umwelt. Das hat Konsequenzen für eine Therapie, aber auch für den Umgang mit den Opfern. Die sekundäre Opferwerdung stellt eine besondere Herausforderung an Polizei, Justiz, aber auch an die Öffentlichkeit dar.

Es ist gut, dass der Bericht diesen Problembereich bereits in der Vorbemerkung anspricht.
Das Durchbrechen von Automatismen muss das vorrangige Ziel des Opferschutzes sein. Erfreulicherweise widmet sich der Opferschutzbericht in einem Schwerpunkt der Kriminalprävention. Der beste Opferschutz ist schließlich immer noch der Schutz vor Verbrechen. Dazu tragen lokale Bündnisse bei. Auf kommunaler Ebene hat sich in Sachen Opferschutz sehr viel getan durch die Einbindung lokaler Akteure. Übrigens kommen die Anstöße nicht immer von der Polizei, sondern durchaus von Initiativen vor Ort, die nachhaltig Gewalt und Verbrechen verhindern wollen. Ein Beispiel ist die Flensburger Neustadt, ein Problemstadtteil, der mit vielen Vorurteilen zu kämpfen hat. Dort hat in diesem Herbst eine Woche der Zivilcourage gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger durchaus bereit sind, sich für die Verbesserung des Stadtteils zu engagieren. Die Idee kam von der Lokalen Runde: sie lud zusammen mit vielen anderen Akteuren, eben auch der Polizei, zu einer bunten Woche ein. Mit Theaterstücken, Konzerten und Diskussionen wollten die Veranstalter Mut machen, die Probleme im Stadtteil selbst anzugehen: dabei geht es um achtlos entsorgten Müll genauso wie um das Melden eines Verbrechens. Also darum, sich verantwortlich zu fühlen für den Stadtteil: eben um Zivilcourage.

Die Kompetenz ist vor Ort. Es gilt, sie im Sinne der Kriminalprävention einzusetzen.
Die lokalen Präventionsbündnisse gehören zu neueren Entwicklungen. Es sind nicht die einzigen Innovationen in diesem Bereich. Der SSW begrüßt vor diesem dynamischen Hintergrund ausdrücklich die Offenheit des Opferschutzberichts. Angesichts der Veränderungen, die in den letzten Jahren zunehmend auch die Opfer eines Verbrechen in den Blick nahm und gegebenenfalls Unterstützung anbietet, ist es nur redlich, auch weiterhin davon auszugehen, dass sich im Opferschutz noch weitere Veränderungen ergeben werden. So hat die zunehmende Zahl der Video-Aussagen wohl noch vor wenigen Jahren niemand ahnen können. Auch die Vernehmung in neutraler Umgebung, bei den Senioren sogar oftmals zuhause, ist auf dem Vormarsch. Sie lässt die Opfer nicht noch einmal das Trauma des Erlebten durchleiden.
Außerdem kommen ständig neue Verbrechen hinzu wie das Mobbing oder die im Bericht angeführte beharrliche Nachstellung, das so genannte Stalking. Deren Opfer sind meist in ihrem Leben stark eingeschränkt durch die Nachstellung. Aber nicht nur bei diesem Tatbestand ist es gut, wenn Schleswig-Holstein am Ball bleibt.

Einmal eingeführte Maßnahmen müssen nicht über Jahre hin gültig bleiben. Darum begrüßt es der SSW ausdrücklich, dass der Justizminister ständige Evaluierung aller Maßnahmen verspricht.
Aus Opfern familiärer Gewalt werden oftmals Täter. Wer als Kind nur Gewalt als Konfliktlösungsstrategie kennen gelernt hat, wird auch genau das als Vater oder Mutter den eigenen Kindern gegenüber einsetzen. Das zeigen viele Studien. Die Wegweisung des Täters aus der Familienwohnung dreht diesen Automatismus um: wer Gewalt ausübt, muss gehen. Der SSW hat sich für die Wegweisung stark gemacht und die Erfahrungen geben uns Recht: Die frühere Praxis, wonach die Opfer das bekannte Umfeld verlassen mussten und woanders neu anfangen mussten, ist heute auf dem Rückzug. Kinder erleben ihre Mutter als Handelnde, wenn sie zusammen mit der Polizei den Gewalttäter vor die Tür setzen kann.

Vielen Frauen reicht offenbar bereits die Entschärfung einer akuten Situation. Sie können einmal Luftholen. Nach der gesetzten Frist geht die Gewalt aber oftmals weiter. Der SSW begrüßt es ausdrücklich, dass die Polizei die zuständigen Beratungsstellen von der Wegweisung informiert. Diese nehmen dann Kontakt zu den Frauen auf. Das kann der erste Schritt sein, den Konflikt nachhaltig zu lösen und Unterstützung in die Familie zu holen. In der täglichen Praxis zeigt sich also, dass Wegweisung allein noch nicht ausreichend ist. Die Flankierung durch unterstützende Maßnahmen ist unerlässlich. Gut, dass sich in fast allen Städten ein kurzer Draht zwischen der Polizei und den Beratungsstellen etabliert hat.

Die Wegweisung bleibt eine kreative und wirkungsvolle Maßnahme im aktiven Opferschutz. Davon würde ich mir mehr wünschen. Leider hat der Justizminister beim Täter-Opfer-Ausgleich keine Evaluierung vorgelegt. Die immens hohen Zahlen haben mich schon überrascht. Ich habe großen Respekt vor Opfern, die sich auf eine Konfrontation mit den Tätern einlassen. Ich hätte mir jedoch bezüglich des Berichtes genauere Angaben über die Zufriedenheit mit und die Effektivität des Instruments gewünscht. Es stellt sich die Frage, ob das Gespräch zwischen Opfer und Täter letzteren eher zur Einsicht bewegt als eine Geld- oder Gefängnisstrafe. Der Bericht lässt zu meinem Bedauern die Frage offen, ob der Täter-Opfer-Ausgleich ein wirkungsvolles Mittel zur Prävention ist. Als genau das wurde er aber zur Einführung gepriesen. So steht es auch im Bericht, wenn es auch genau heißt: der Täter-Opfer-Ausgleich sei „ein Instrument dialogischer Konfliktschlichtung“. Wenn damit lediglich die Auseinandersetzung zwischen dem Täter und diesem bestimmten Opfer gemeint ist, dann ist das in meinen Augen zu wenig. Ich denke, dass wir bei diesem Punkt im Ausschuss noch einmal nachhaken sollten. Die Erfahrungen der Staatsanwälte sind in diesem Bereich wegweisend, aber ich denke, dass auch die Opfer über ihre Erfahrungen berichten sollten.

Das 17. Opferforum des Weißen Rings tagt zurzeit in Mainz. Diese anerkannte Opferschutzorganisation hat viel bewegen können. Einerseits engagiert sie sich direkt im Gespräch mit den Opfern und leistet unbürokratisch Zahlungen, andererseits ist sie eine funktionierende Lobby, die schon einiges auf den Gesetzesweg gebracht hat. In Mainz befassen sich Experten mit der Schaffung und Umsetzung von Informationsrechten der Opfer auf europäischer Ebene. Die umfassende Information über strafprozessuale und sozialrechtliche Schutzmöglichkeiten erfolgt laut Bericht in Schleswig-Holstein in hohem Maße. Bereits in der Ausbildung werden die Beamten über den Opferschutz gut informiert. Zahlreiche Faltblätter für das ruhige lesen zuhause sind flächendeckend da.
Alles in allem können wir die Fortschritte und die offene Haltung in Sachen Opferschutz nur loben. Ich denke trotzdem, dass wir an der einen oder anderen Stelle genauer nachfassen sollten. Dazu sollten wir uns im Ausschuss ausreichend Zeit lassen.
 

Weitere Artikel

Pressemitteilung · Flemming Meyer · 11.01.2021 Wir dürfen die Grenzpendler nicht im Stich lassen!

Zur Situation der Grenzpendler nach den Corona-Verschärfungen an der dänischen Grenze nehmen der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer und MdL Jette Waldinger-Thiering Stellung:

Weiterlesen

Pressemitteilung · Flemming Meyer · 10.12.2020 Negative Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg zur Schülerbeförderung der dänischen Minderheit ist Diskrimination!

Mit großem Unverständnis reagierte der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer auf die Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg in 2021 keinen Zuschuss mehr für die Schülerbeförderung der dänischen Minderheit zu geben.

Weiterlesen

Pressemitteilung · Flemming Meyer · 31.07.2020 Mange tak und auf Wiedersehen

Weiterlesen