Rede · Flemming Meyer · 21.02.2003 Zweiter Parlamentarischer Untersuchungsausschuss

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat seine Untersuchungen eingestellt bis zu dem Zeitpunkt, an dem wir absolut sicher sein können, dass die juristischen Rahmenbedingungen auch stimmen. Dass gerade über die juristische Wertung große Unsicherheit besteht, belegen die zahlreichen Fragen, die in den jüngsten Beratungen an den wissenschaftlichen Dienst gerichtet wurden. Doch bei allen Details dürfen wir doch die Hauptsache nicht vergessen, nämlich die Frage, was untersuchen wir hier eigentlich?

Ich gebe zu, dass auch der SSW diese Frage angesichts des unübersichtlichen juristischen Hin und Hers etwas aus den Augen verloren hat. Aber ein korrekter Untersuchungsauftrag bildet die Basis unserer Untersuchungen. Ich habe bereits in meiner letzten Rede vor dem Landtag darauf hingewiesen, dass der SSW an der zügigen Konkretisierung des Auftrags stark interessiert ist. Nur so können wir die Untersuchungsarbeit zu einem Abschuss bringen. Was wir aber auf keinen Fall wollen, ist eine Neudiskussion des Ausschusses oder gar die Schaffung neuer Probleme. Aber genau das passiert genau jetzt.

Die Beratungen im Innenausschuss berücksichtigen nur unzureichend den Auftrag, dem sich der gesamte Untersuchungsausschuss angeschlossen hat. Nachdem die Unbestimmtheit des ursprünglichen Auftrages die Landesregierung dazu veranlasst hat, alle Aussagegenehmigungen zurückzunehmen und die Aktenweitergabe einzustellen, wollten wir so schnell wie möglich einen neuen, konkreten und daher bestimmten Auftrag. Was uns aber heute zur Abstimmung vorliegt, ist ein neuer und gleichzeitig erweiterter Auftrag.

Ich habe in meiner letzten Rede bereits davor gewarnt, alle Vorgänge rund um das Engagement Schleswig-Holsteins bei der EXPO 2000 in die Untersuchungen mit einzubeziehen. Der Untersuchungsausschuss dient der systematische Offenlegung von Mängeln in der öffentlichen Verwaltung. Konkret geht es auch um das Versagen von Kontrolle innerhalb der Landesregierung.

Die Mitglieder des Ausschusses wollen herausfinden, inwieweit die Nebengeschäfte des Dr. Pröhl Einfluss auf die Entscheidungen der Landesregierung, unter anderem bei den Verkaufsverhandlungen zum Kieler Schloss hatte. Das ist doch der Kern unserer Arbeit. Ich habe durchaus registriert, dass besonders die CDU-Fraktion bei den Befragungen nachhakt, wenn es um die EXPO geht. Das ist ihr gutes Recht, schließlich hat Pröhl als EXPO-Beauftragter gearbeitet. Ich habe auch registriert, da der weit überwiegende Teil der Akten, die wir Mitglieder als Kopie bekommen haben, EXPO-Akten sind.

Das alles bedeutet aber nicht, dass ich akzeptiere, dass die EXPO selbstverständlich zum Untersuchungsgegenstand gehört. Das bedeutet vor allem nicht, dass der Auftrag zur Konkretisierung genutzt werden darf, zum das neue Untersuchungsthema EXPO einzuführen. Die Beratungen im Innenausschuss haben diese Frage nur am Rande gestreift. Ich möchte nicht den Aufschrei der Kollegen hören, wenn wir in einiger Zeit wieder ein hausgemachtes juristisches Problem serviert bekommen. Der wissenschaftliche Dienst, für dessen solide Arbeit ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken möchte, hat am 10. Februar darauf aufmerksam gemacht, dass eine Veränderung des Kerngehalts des zu untersuchenden Sachverhalts keine Ergänzung ist, also gar nicht vom Gesetz gedeckt ist.

Er empfiehlt statt dessen die Einsetzung eines neuen Ausschusses. Ich will keine juristische Debatte anzetteln, davon hatten wir im Ausschuss sowieso schon mehr als genug. Aber ich möchte hier mein Unbehagen darüber äußern, dass wir schon wieder eine juristische Flanke öffnen. Und, das möchte ich betonen, ohne Not! Wir machen genau das gleiche, wie bei der Verabschiedung des Auftrages im letzten April: wir ignorieren die Konsequenzen!

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