Rede · Flemming Meyer · 10.05.2007 Änderung des Schulgesetzes

Die Diskussion um den 30-igen % Anteil der Eltern an den Schülerbeförderungskosten ist bezeichnend für den Zustand dieser Großen Koalition. Noch im Februar 2007 beschließen CDU und SPD gemeinsam mit dem Schulgesetz, dass die Eltern in Zukunft 30% der Kosten für Beförderung ihrer Kinder selbst bezahlen sollen. SSW, Grüne und FDP lehnten damals diese Benachteiligung der Eltern im ländlichen Raum ab.

Vor allem, dass die Belastung der Eltern als Kompensation für den Eingriff des Landes in den kommunalen Finanzausgleich gilt, ist schon ein starkes Stück. Das Land nimmt den Kommunen Millionen von Euro weg und die Zeche müssen zu einem Großteil ausgerechnet die Familien auf dem Land zahlen. Das ist aus Sicht des SSW eine schwerwiegende politische Fehlentscheidung!

Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass nach dem Landtagsbeschluss vor Ort in den Kreisen eine intensive und zum Teil empörte Diskussion über diese zusätzliche finanzielle Belastung der Familien begann. Denn dieser Beschluss passt so gar nicht zusammen mit den hehren politischen Sonntagsreden über eine kinderfreundliche Gesellschaft und bessere Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern hier in Schleswig-Holstein.

Denn, auch wenn viele es nicht wahrhaben wollen: Für einige Eltern ist eine Erhöhung der Schülerbeförderungskosten pro Kind - zum Beispiel von 60 € auf 180 € pro Jahr - nur sehr schwer finanziell zu verkraften. Diejenigen Kritiker, die meinen, dass damit praktisch die Schulgeldfreiheit aufgehoben wird, haben ja nicht ganz Unrecht.

Nachdem sich schon die ostholsteinische SPD gegen die Erhöhung der Elternbeteiligung ausgesprochen hat, beschloss dann auch der SPD-Landesparteitag, dass diese Entscheidung rückgängig gemacht werden sollte. Das hat nun zu der bizarren Situation geführt, dass sogar die CDU-geführten Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg nicht zuletzt auf Druck der kreisinternen Opposition erst einmal die Umsetzung dieses Teiles des Schulgesetzes zurückgestellt haben.

Nun starren also viele Eltern und Kommunalpolitiker gespannt auf Kiel, um zu sehen, ob der Landtag sich dazu durchringt, das Schulgesetz wieder zu ändern. Es wäre zwar eigentlich ein politischer Treppenwitz, ein Gesetz  - noch bevor es in Kraft getreten ist - wieder zu ändern, aber im diesem Fall würde der SSW dies ausdrücklich befürworten.

Deshalb begrüßen wir auch den Gesetzentwurf der FDP, der ja den Landesparteitagsbeschluss der SPD zeitnah umsetzt. Ich befürchte allerdings, dass wir genau wie bei der Diskussion um die Rücknahme der Kürzung bei den Landesbediensteten wieder ein Waterloo des SPD-Landesvorsitzenden Stegner erleben werden. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen hat ja schon der SPD-Forderung öffentlich eine Absage erteilt und die aktuellen Aussagen der Regierungsfraktionen lassen eine Zustimmung zur Änderung des Schulgesetzes wohl als unwahrscheinlich erscheinen. Typisch für diese Große Koalition wird also erst den Menschen Hoffnung gemacht, um sie dann wieder zu enttäuschen.

Deshalb appelliere ich an die Koalitionsabgeordneten – insbesondere die Kolleginnen und Kollegen von der CDU - geben Sie sich einen Ruck. Hören Sie sich die Argumente der betroffenen Eltern und Ihrer eigenen kommunalen Basis an und machen Sie diese Fehlentscheidung wieder rückgängig. Die notwendige Haushaltskonsolidierung des Landes darf weder zu Lasten der Kommunen noch auf Kosten der Eltern im ländlichen Raum geführt werden. Stimmen Sie also der vorgeschlagenen Änderung des Schulgesetzes zu.

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