Rede · 08.10.2008 Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

Bereits in der Debatte zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes haben wir uns dafür ausgesprochen, dass die Mandatsverteilung künftig nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren durchzuführen ist. Denn im Gegensatz zum D’Hondtschen Zählverfahren trägt dieses Verfahren eher dazu bei, die Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler in der Mandatsverteilung darzustellen.

Eine solche Änderung ist aber aus Sicht des SSW zu kurz gesprungen. Denn die Besetzung der Ausschüsse in den Gemeinden oder Kreisen wird weiterhin nach dem D’Hondtschen-Verfahren geregelt. Wenn künftig die Mandatsverteilung nach Sainte-Laguë/Schepers durchgeführt werden soll, dann müssen auch die Gemeinde-, Kreis- und Amtsordnung entsprechend geändert werden. Mit anderen Worten, wir unterstützen den Gesetzentwurf der FDP in dem Punkt, dieses Zählverfahren auch bei den Ausschussbesetzungen oder bei der Wahl des Vorsitzenden anzuwenden. Nur dann wird ein Schuh daraus.

Unsere Unterstützung findet der Entwurf auch in dem Punkt, dass fraktionslosen Gemeindevertretern künftig ermöglicht werden soll, ein zusätzliches beratendes Mitglied in den Ausschuss zu entsenden. Damit stärken wir insbesondere die Gemeindevertreter, die als Einzelkämpfer in den Gemeinderäten sitzen und sich quasi um alles selbst kümmern müssen. Wer Kommunalpolitik gemacht hat, weiß, wie umfangreich dies ist und kann sich ein Bild davon machen, wie zeitintensiv dieses demokratische Amt für einen Einzelnen ist.
Politische Arbeit darf aber nicht abschrecken. Daher halten wir es für angemessen, dass fraktionslose Gemeindevertreter in ihrer politischen Arbeit auf die Unterstützung von beratenden Mitgliedern zurückgreifen können.

Positiv hervorheben möchte ich den Aspekt des Entwurfs, in dem es um die Beteiligung von Menschen mit Behinderung an kommunalpolitischen Entscheidungen geht. Denn die Beteiligung bei politischen Entscheidungen, die die Interessen von Menschen mit Behinderung berühren, ist ein wichtiges Element der demokratischen Gesellschaft.
Hier greift die FDP also einen Punkt auf, der bisher stiefmütterlich vernachlässigt wurde. Wenn es gelingen soll, behinderte Menschen besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen, dann müssen dafür auch die Rahmenbedingungen geschaffen werden, und dann sind Menschen mit Behinderung die besten Experten, wenn es um ihre spezifischen Angelegenheiten geht.
Alles in Allem halten wir den Gesetzentwurf der FDP für gelungen. Wir freuen uns auf die Ausschussberatungen – und warten gespannt auf die Anträge der regierungstragenden Fraktionen.

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