Speech · 08.10.2008 Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

Bereits in der Debatte zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes haben wir uns dafür ausgesprochen, dass die Mandatsverteilung künftig nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren durchzuführen ist. Denn im Gegensatz zum D’Hondtschen Zählverfahren trägt dieses Verfahren eher dazu bei, die Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler in der Mandatsverteilung darzustellen.

Eine solche Änderung ist aber aus Sicht des SSW zu kurz gesprungen. Denn die Besetzung der Ausschüsse in den Gemeinden oder Kreisen wird weiterhin nach dem D’Hondtschen-Verfahren geregelt. Wenn künftig die Mandatsverteilung nach Sainte-Laguë/Schepers durchgeführt werden soll, dann müssen auch die Gemeinde-, Kreis- und Amtsordnung entsprechend geändert werden. Mit anderen Worten, wir unterstützen den Gesetzentwurf der FDP in dem Punkt, dieses Zählverfahren auch bei den Ausschussbesetzungen oder bei der Wahl des Vorsitzenden anzuwenden. Nur dann wird ein Schuh daraus.

Unsere Unterstützung findet der Entwurf auch in dem Punkt, dass fraktionslosen Gemeindevertretern künftig ermöglicht werden soll, ein zusätzliches beratendes Mitglied in den Ausschuss zu entsenden. Damit stärken wir insbesondere die Gemeindevertreter, die als Einzelkämpfer in den Gemeinderäten sitzen und sich quasi um alles selbst kümmern müssen. Wer Kommunalpolitik gemacht hat, weiß, wie umfangreich dies ist und kann sich ein Bild davon machen, wie zeitintensiv dieses demokratische Amt für einen Einzelnen ist.
Politische Arbeit darf aber nicht abschrecken. Daher halten wir es für angemessen, dass fraktionslose Gemeindevertreter in ihrer politischen Arbeit auf die Unterstützung von beratenden Mitgliedern zurückgreifen können.

Positiv hervorheben möchte ich den Aspekt des Entwurfs, in dem es um die Beteiligung von Menschen mit Behinderung an kommunalpolitischen Entscheidungen geht. Denn die Beteiligung bei politischen Entscheidungen, die die Interessen von Menschen mit Behinderung berühren, ist ein wichtiges Element der demokratischen Gesellschaft.
Hier greift die FDP also einen Punkt auf, der bisher stiefmütterlich vernachlässigt wurde. Wenn es gelingen soll, behinderte Menschen besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen, dann müssen dafür auch die Rahmenbedingungen geschaffen werden, und dann sind Menschen mit Behinderung die besten Experten, wenn es um ihre spezifischen Angelegenheiten geht.
Alles in Allem halten wir den Gesetzentwurf der FDP für gelungen. Wir freuen uns auf die Ausschussberatungen – und warten gespannt auf die Anträge der regierungstragenden Fraktionen.

Weitere Artikel

Press release · Christian Dirschauer · 30.09.2026 Minderheitenberichte: Jetzt ist der Erhalt auch parlamentarisch festgezurrt

Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat heute den gemeinsamen Änderungsantrag von SSW, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Erhalt der kommunalen Minderheitenberichte beschlossen. Damit ist die ursprünglich von der Landesregierung geplante Streichung der Berichtspflicht vom Tisch. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

Weiterlesen

Press release · Sybilla Nitsch · 01.10.2026 Schwarz-Grün muss beim Antidiskriminierungsgesetz deutlich nachbessern

Zur heutigen mündlichen Anhörung im Sozialausschuss zum Koalitionsentwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz erklärt die SSW-Abgeordnete Sybilla Nitsch:

Weiterlesen

Press release · Christian Dirschauer · 01.10.2026 Christian Dirschauer: Schwarz-Grün zieht bei der Daseinsvorsorge die falsche Grenze

Der Finanzausschuss hat heute Änderungen am kommunalen Haushaltsrecht beschlossen. Dabei übernimmt die schwarz-grüne Koalition die vom SSW geforderte Aufnahme der Schwimmbäder, lehnt Bibliotheken, Frauenhäuser und Tierheime aber weiter ab. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

Weiterlesen