Rede · Lars Harms · 05.07.2018 Bleiberecht fördert die Integration

Lars Harms zu TOP 25 - Bleiberechtsregelungen verbessern

„Dies wäre ein weiterer Schritt, um sich von den Kettenduldungen zu entfernen!“

Die Menschen, um die es geht, leben alle seit mindestens einem Jahrzehnt oder noch länger in Deutschland. Sie alle dürfen bleiben. Jedoch gibt es einen Haken, die Zukunft für ihr Leben bei uns im Land ist ungewiss. Der Alltag für diese Menschen ist durch ein dauerhaft rechtlich unsicheres und perspektivloses Leben geprägt, mit immer wieder verlängerten Duldungen oder eben auch mit drohenden Abschiebungen. Zu all diesem Vorgehen gibt es ganz bestimmte Regelungen, die das weitere Verfahren bestimmen. Mit dem vorliegenden Antrag möchten CDU, Grüne und FDP nun eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, mit dem Ziel junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs ein Bleiberecht zu gewähren, welche an konkrete Voraussetzungen geknüpft ist, wie etwa ein bestimmter Mindestaufenthalt in Deutschland sowie Arbeit und Ausbildungsmöglichkeiten. Bisher gilt dies für die Vollendung des 21. Lebensjahrs.  Zudem soll eine Bundesratsinitiative eingebracht werden, die über die Zumutbarkeit für eine Passbeschaffung im Herkunftsland entscheidet, sofern es die finanziellen Mittel des Betroffenen erlauben. Bisher gilt eine strenge Passpflicht. Wir als SSW können ein solches Ansinnen voll und ganz unterstützen.  Dies wäre ein weiterer Schritt, um sich von den Kettenduldungen zu entfernen. Zudem werden ganz konkret praktische Lösungsansätze gesucht, wie etwa in Bezug auf die Pässe. Denn oftmals ist es doch so, dass das Bleiberecht ein riesen großer Regelungsdschungel ist und zudem viele Regelungen Auslegungssache der Länder sind. Laut Zahlen der Bundesregierung lebten im vergangenen Jahr über 33.000 Menschen seit mehr als sechs Jahren geduldet in der Republik, davon 25.000 Menschen sogar seit mehr als acht Jahren. Von diesen Menschen haben nicht einmal 900 von ihnen ein Bleiberecht nach § 25b Aufenthaltsgesetz erhalten. Auch bei den  jungen Erwachsenen sehen die Zahlen ähnlich aus. Insgesamt lebten im vergangenen Jahr  12.849 geduldete Jugendliche seit mehr als vier Jahren in Deutschland, aber nur 3.200 von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a erhalten. Was ich damit sagen möchte ist, dass das  Ansinnen der genannten Regelungen und die tatsächliche Praxis, nicht viel weiter voneinander entfernt sein könnten.  Nun hat die Jamaika-Koalition durchaus einen Ansatz auf den Tisch gebracht, der genau hier ansetzt und pragmatische Lösungen anbietet. Das sind sicherlich die richtigen Stellschrauben. Worüber die genannten Lösungsansätze jedoch nicht hinwegtäuschen können ist, dass das Gesetz darüber hinaus noch viel größere Umsetzungshürden beinhaltet, wie etwa zum Thema Arbeitsaufnahme oder das Erlernen der deutschen Sprache. Bis es hier zu einer Veränderung kommt, bedarf es mehr als nur einer Bundesratsinitiative. Ich denke dessen sind sich auch die Jamaikaner bewusst und ich verstehe den Antrag auch so, als dass er nicht versucht, das komplette Bleiberecht auf neue Füße stellen zu wollen. Alles in allem handelt es sich hierbei um zwei ganz konkrete Entlastungen, von denen nicht nur die Geduldeten profitieren können, sondern auch der Staat an sich. Der Integration würde eine solche Handhabung sicherlich gut tun. Einen solchen Ansatz können wir als SSW, wie bereits gesagt, voll und ganz unterstützen. 

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