Pressemitteilung · 23.03.2010 Dänemark bekommt ein „Südschleswig-Gesetz“

Das dänische Parlament, das Folketing, hat heute ein Gesetz über die Finanzierung der dänischen Minderheit beschlossen. Mit dem „Südschles-wig-Gesetz“ werden die gesamten Staatszuschüsse an die dänische Bevölkerungsgruppe in Schleswig-Holstein erstmals gesetzlich geregelt. Die Minderheit erhält seit der Festlegung der heutigen Grenze im Jahr 1920 Zuschüsse vom dänischen Staat. Mit der aktuellen Förderung von rund 500 Millionen Kronen (ca. 67 Mio. Euro) jährlich wird heute unter anderem der Betrieb von mehr als 100 Kindergärten und Schulen, Kinder¬horten, einen Gesundheitsdienst, ein Bibliothekswesen, Kirchengemein¬den, der dänischen Tageszeitung „Flensborg Avis“ und eine Vielzahl verschiedenster Vereine im Landesteil Schleswig finanziert.

Hierzu erklärt der SSW-Landesvorsitzende und Landtagsabgeordnete Flemming Meyer:

„Die dänische Staatsförderung für die Minderheit war bisher nur eine jährlich wiederkehrende Anmerkung im Haushaltsgesetz. Mit dem neuen Südschleswig-Gesetz wird die dänische Minderheitenpolitik auf ganz neue Füße gestellt und für jedermann transparent geregelt.

Diese Absicherung der Minderheiten¬förderung ist nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger in Dänemark und für die Minderheit von Interesse. Sie bringt auch handfeste Vorteile für alle Menschen in Schleswig-Holstein, denn der dänische Staat überweist jährlich rund 67 Millionen Euro an die dänischen Organisationen im nördlichen Landesteil. Diese Gelder werden hier besteuert und ausgegeben. Die dänische Minderheit ist nicht nur eine kulturelle Bereicherung sondern ebenso ein gewichtiger Wirtschaftsfaktor im nördlichen Landesteil, auch deshalb ist die Verabschiedung des Gesetzes für Dänen und Deutsche Anlass zur Freude“, so Meyer.

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