Rede · Flemming Meyer · 10.09.2008 Den Nationalpark Wattenmeer vor Ausweitung der Ölförderung schützen

Bereits in der Aprilsitzung des Landtages haben wir uns als SSW deutlich gegen die Ausweitung von Ölbohrungen im Nationalpark Wattenmeer ausgesprochen. Jegliche Art von Bohrtätigkeiten haben nach Auffassung des SSW nichts in einem Nationalpark zu suchen.
Es gibt zwar einen Bestandschutz für die Mittelplate - diesen Kompromiss haben wir seinerzeit auch mitgetragen - aber generell sehen wir diese Art der Nutzung im Wattenmeer nicht im Einklang mit einem Nationalpark. Uns schon gar nicht, wenn es sich, wie bei uns, um ein so empfindliches Ökosystem wie das Wattenmeer handelt.
Es ist gut und beruhigend, dass das Nationalparkgesetz des Landes hier klar formuliert ist. Demnach werden weitere Ölbohrtätigkeiten - bis auf die bestandsgeschützten Aktivitäten – ausgeschlossen und sind daher auch nicht genehmigungsfähig.

Auch wenn es die Mittelplate schon länger gibt, als das Nationalparkgesetz, hat dies nichts mit der traditionellen Nutzung des Wattenmeeres zu tun. Nun lässt sich die Mittelplate aufgrund des Bestandschutzes aber nicht wegdiskutieren. Laut Nationalparkgesetz ist die Erdölbohrung und –förderung ausschließlich von der Mittelplate zulässig - und das akzeptieren wir. Aber darum geht es hierbei auch nicht. Es geht darum, dass keine weiteren Bohrtätigkeiten im nordfriesischen Teil des Wattenmeeres sowie von Land aus in den Nationalpark hinein getätigt werden sollen. Daher unterstützen wir das Ansinnen der Grünen, eine Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe nur dann zu genehmigen, wenn eine Verträglichkeitsprüfung nach europäischem Naturschutzrecht dies zulässt.
Aber das muss man sich erst einmal vorstellen, wir haben Natura 2000 Gebiete, mit einem europäischen Schutzstatus und wir haben ein Bundesbergbaugesetz, dass einen solchen Schutzstatus nicht kennt, weil der Bundesgesetzgeber es bisher nicht vermocht hat, europäisches Recht in nationales Recht - sprich das Bergrecht - umzusetzen. Aus Sicht des SSW steht die Erdölförderung im Wattenmeer im Widerspruch zum bestehenden geltenden europäischen Naturschutzrecht und es ist aus unserer Sicht nicht verständlich, warum es nicht entsprechend berücksichtigt wird. Für uns ist klar, hier muss der Bundesgesetzgeber seiner Umsetzungsverpflichtung unverzüglich nachkommen.

Bei Vorhaben eines bestimmten Ausmaßes, die unmittelbar oder mittelbar Auswirkungen auf die Umwelt haben, ist im Vorfeld eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, auf dessen Grundlage über die Zulässigkeit des Vorhabens entschieden wird. Dann ist es fragwürdig, warum eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine umfassende Verbandsbeteiligung, wie man sie aus anderen Genehmigungsverfahren kennt, nicht vorgesehen ist.

Der SSW unterstützt die Punkte des Grünen Antrages, denn aus unserer Sicht muss endlich rechtliche Klarheit mit allen dazugehörigen Konsequenzen geschaffen werden. Damit auch künftig im Sinne des Nationalparks Wattenmeer Entscheidungen getroffen werden, die so auch von den Menschen vor Ort und der regionalen Politik gewollt sind.
Der Landtag sollte den interfraktionellen Beschluss des Kreistages Nordfriesland berücksichtigen und entsprechend handeln. Es gilt ein Signal zu setzen, das deutlich macht, dass sich der Landtag gegen eine Ausweitung der Erdölbohrungen ausspricht und dies mit politischen Initiativen umsetzt. Die Landesregierung muss über den Bundesrat dafür Sorge tragen, dass das Bundesbergbaugesetz geändert wird. Die Ausweitung der Ölbohrung und –förderung darf nicht ohne entsprechende naturschutzrechtliche Bestimmungen über die Bühne gehen.

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