Pressemitteilung · 26.07.2007 Die Große Koalition muss ihre Kreisreform jetzt aufgeben

Zum Urteil des Greifswalder Landesverfassungsgerichts gegen die Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern erklärt die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk:
 
 „Das heutige Urteil des Greifswalder Verfassungsgerichts ist auch ein Fanal für die Große Koalition in Schleswig-Holstein. Großkreise mögen manchen Technokraten attraktiv erscheinen, aber für eine bürgernahe Demokratie sind sie nicht akzeptabel.

Wenn Innenminister Stegner nicht endlich zur Besinnung kommt und seinen verbissenen Kampf für eine bürgerfeindliche Kreisgebietsreform aufgibt, dann wird auch er sich vor dem neuen Landesverfassungsgericht in Schleswig wieder finden.“

Weitere Artikel

Pressemitteilung · Christian Dirschauer · 30.09.2026 Minderheitenberichte: Jetzt ist der Erhalt auch parlamentarisch festgezurrt

Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat heute den gemeinsamen Änderungsantrag von SSW, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Erhalt der kommunalen Minderheitenberichte beschlossen. Damit ist die ursprünglich von der Landesregierung geplante Streichung der Berichtspflicht vom Tisch. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

Weiterlesen

Rede · Dr. Michael Schunck · 09.10.2026 Wir brauchen faire Bedingungen im gesamten Bundesgebiet

„Wenn die Politik den Ausstieg aus der Anbindehaltung fordert, muss sie den betroffenen Höfen auch die Mittel für den notwendigen Stallumbau zur Verfügung stellen. Ein bloßes Verbot ohne gezielte Förderprogramme wäre sozial unverantwortlich. Deshalb begrüßt der SSW grundsätzlich eine Bundesratsinitiative für eine bundesweit einheitliche Regelung. Wir brauchen faire Bedingungen im gesamten Bundesgebiet, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.“

Weiterlesen

Rede · Christian Dirschauer · 09.10.2026 Starke staatliche Befugnisse brauchen klare gesetzliche Grenzen!

„Einen schwachen Staat können wir uns nicht erlauben. Wir brauchen einen starken Staat mit klaren Regeln. Das Patientengeheimnis muss einen sehr hohen Schutz genießen. Und wo Sicherheitsinteressen ausnahmsweise einen Eingriff rechtfertigen, muss der Gesetzgeber diese Ausnahme eng und nachvollziehbar definieren.“

Weiterlesen