Rede · 01.11.1996 Dienstleistungsagenturen

Ich finde es ist gut, daß wir heute die Möglichkeit bekommen, konstruktiv über die verflixten 590-DM-Jobs zu sprechen. Der Landtag hat sich ja schon häufiger mit dem Thema auseinandergesetzt, aber meistens endete es dann je nach Partei wahlweise bei Beschimpfungen oder Schulterzucken in Richtung Bonn. Lippenbekenntnisse zur Abschaf-fung der sozialversicherungsfreien Beschäftigungen sind wirklich genug gemacht worden. Sie haben nichts in der Sache gebracht, und bei den Betroffenen nur zu Frustration geführt, weil in ihren Augen eine Kluft zwischen politischen Reden und politischem Handeln bestand. Daher begrüßen wir die Initiative der CDU ausdrücklich.
Der SSW kann selbstverständlich die Idee der Dienstleistungsagenturen mittragen. Geringfügige Beschäftigungen mögen Arbeitgebern und auch Jobsuchenden kurzfristig attraktiv erscheinen. Aber mittel- und langfristig schaffen sie leider nur neue Probleme. Da gerade auch im Bereich der Haushaltshilfen solche Jobs entstehen, ist es gut, direkt in diesen bisher ungeregelten Teil des Arbeitsmarktes einzugreifen. Es kann ja wohl keinen Zweifel daran geben, daß die Marktkräfte in diesem Fall nicht wissen, wo es lang geht.

Es ist immer leichter, ein Feld zu beackern, auf dem jemand die Vorarbeit geleistet hat, und deshalb ist das Ergebnis von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ausgegorener und fundierter als die Ursprungsinitiative. Der Antrag Drs. 13/317 enthält einige Punkte, die wir für wichtig halten. Er verdeutlicht die Zielrichtung in Bezug auf die sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigungen, und er bringt weitere wichtige Aspekte ein. Begrüßenswert ist zum Beispiel die angestrebte Verpflichtung der Dienstleistungsagenturen zur Berücksich-tigung der besonderen Interessen von Frauen. Ich verstehe es so, daß sie unter anderem Arbeitszeitregelungen wünschen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Das ist unterstützenswert. Allerdings ist das nichts Frauenspezifisches, und ich sehe noch nicht ganz, wie die praktische Umsetzung funktionieren soll. Sie werden kaum potentiellen Nutzerinnen und Nutzern der Dienstleistungen bestimmte Zeiten aufdrängen können.
Nichtsdestotrotz können wir dem Kern des Antrages von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beipflichten. Ich werde die getrennte Abstimmung der Punkte beantragen, da wir dem zentralen Punkt 2 des Antrages 14/317 zustimmen wollen. Die Punkte 1 und 3 bein-halten Aussagen, denen wir uns zwar inhaltlich anschließen können, die uns aber zu ober-flächlich und konsequenzenlos erscheinen. Sie müssen so nicht vom Landtag beschlossen werden.
Den Antrag der CDU können wir in der vorliegenden Form nicht unterstützen. Die Forderung nach einer Ausschußanhörung sollte im Sozialausschuß gestellt werden, und die Träger werden auch ohne Auftrag des Landtages gefunden werden müssen.

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