Pressemitteilung · 05.01.2005 Entscheidung des OVG Schleswig ist unverständlich und greift in den Landtagswahlkampf ein

Zur heutigen Entscheidung des OVG Schleswig die Befreiung des SSW von der 5%-Klausel in Frage zu stellen und erneut das Bundesverfassungsgericht anzurufen erklärt die Vorsitzende der SSW-Landtagsgruppe und Spitzenkandidatin zur Landtagswahl Anke Spooren­donk:

"Wir sind entsetzt darüber, dass das OVG mit einer Pressemiteilung in den Landtagswahlkampf eingreift. Angesichts der bisherigen  Äußerung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Angelegenheit sind wir sehr zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht auch den zweiten Vorlagebeschluss des OVG Schleswig zurückweisen wird. Wir erwarten, dass alle Fraktionen im Landtag sich jetzt öffentlich zu ihrem Landeswahlgesetz bekennen."

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„Auch die Kindertagesstätte muss als Bildungseinrichtung anerkannt und gestaltet werden. Für fließende Übergänge im Bildungssystem sind klare Vorgaben und Verbindlichkeiten wichtig.“

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Rede · Christian Dirschauer · 26.08.2026 Eine Frage der Fairness

„Wer für dieses Land fährt, soll nicht für dieses Land draufzahlen. Seit 2005 sind die Sätze unverändert, während die Kosten für Autofahrer deutlich gestiegen sind. Als SSW wollen wir deshalb die Wegstreckenentschädigung dauerhaft auf 30 beziehungsweise 40 Cent erhöhen. Das ist keine Luxusforderung, sondern eine Frage der Fairness gegenüber den Beschäftigten, die ihr privates Auto für das Land einsetzen.“

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