Pressemitteilung · 05.01.2005 Entscheidung des OVG Schleswig ist unverständlich und greift in den Landtagswahlkampf ein

Zur heutigen Entscheidung des OVG Schleswig die Befreiung des SSW von der 5%-Klausel in Frage zu stellen und erneut das Bundesverfassungsgericht anzurufen erklärt die Vorsitzende der SSW-Landtagsgruppe und Spitzenkandidatin zur Landtagswahl Anke Spooren­donk:

"Wir sind entsetzt darüber, dass das OVG mit einer Pressemiteilung in den Landtagswahlkampf eingreift. Angesichts der bisherigen  Äußerung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Angelegenheit sind wir sehr zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht auch den zweiten Vorlagebeschluss des OVG Schleswig zurückweisen wird. Wir erwarten, dass alle Fraktionen im Landtag sich jetzt öffentlich zu ihrem Landeswahlgesetz bekennen."

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„Alles in allem stellt das „Wohnen für Hilfe“-Modell ein sympathisches Vorhaben dar, welches wie anfangs gesagt, eine Brücke schlägt, um tragende Verbindungen zu schaffen und mehr Menschen ein Zuhause zu ermöglichen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, für alle Beteiligten gerechte sowie rechtssichere Bedingungen für genau diese Wohnform zu erarbeiten.“

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Rede · Christian Dirschauer · 17.09.2026 Steuerschlupflöcher schließen - Kleine und mittlere Erbschaften schützen!

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