Pressemitteilung · 05.01.2005 Entscheidung des OVG Schleswig ist unverständlich und greift in den Landtagswahlkampf ein

Zur heutigen Entscheidung des OVG Schleswig die Befreiung des SSW von der 5%-Klausel in Frage zu stellen und erneut das Bundesverfassungsgericht anzurufen erklärt die Vorsitzende der SSW-Landtagsgruppe und Spitzenkandidatin zur Landtagswahl Anke Spooren­donk:

"Wir sind entsetzt darüber, dass das OVG mit einer Pressemiteilung in den Landtagswahlkampf eingreift. Angesichts der bisherigen  Äußerung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Angelegenheit sind wir sehr zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht auch den zweiten Vorlagebeschluss des OVG Schleswig zurückweisen wird. Wir erwarten, dass alle Fraktionen im Landtag sich jetzt öffentlich zu ihrem Landeswahlgesetz bekennen."

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Pflegende Angehörige leisten den Mammutanteil der häuslichen Pflege. Häufig reduzieren sie dafür ihre Arbeitszeit oder geben den Job ganz auf, wodurch ihre finanzielle und soziale Absicherung bröckelt. Die SSW-Fraktion fordert die Landesregierung mit einem Antrag (Drucksache 20/4772) auf, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern und pflegende Angehörige zu stärken. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende, Christian Dirschauer:

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