Rede · Flemming Meyer · 12.12.2007 Gesetz über die Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten


Zuallererst möchte auch ich deutlich machen, dass die Art und Weise, wie das Gesetz am Ende noch durchgepeitscht wurde, so nicht in Ordnung ist. Zwar habe ich großes Verständnis dafür, dass man in einer großen Koalition manchmal Abstimmungsprobleme hat. Aber es ist trotzdem nicht in Ordnung, dass wir in der letzten Ausschusssitzung Tischvorlagen bekommen haben und die Opposition so nicht in der Lage war, in der betreffenden Sitzung Sachverstand von Außen zu Rate zu ziehen oder auch nur einigermaßen eingehend die Unterlagen lesen konnte. Wir sollten hier wieder zu einer Vorgehensweise finden, die es allen Beteiligten ermöglicht, dem jeweiligen politischen Auftrag nachkommen zu können. Soviel Demokratie sollten wir uns schon leisten, ansonsten dürfen wir uns über Politikverdrossenheit und Kritik an unserer Arbeit nicht wundern.

Wir haben schon in der ersten Lesung zum Gesetzentwurf unsere Bedenken deutlich gemacht. Wir sind immer noch der Meinung, dass wir für eine Umstrukturierung der Forstverwaltung und eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Landeswälder nicht unbedingt eine neue Rechtsform benötigen. Vielmehr benötigen wir neue Steuerungselemente und wir müssen auch immer wieder deutlich machen, welches Ziel wir mit den Landeswäldern verfolgen. Für uns ist es Aufgabe des Landes, in seinen Wäldern die naturnahe Entwicklung zu fördern. Und hierfür muss dann auch ausreichend Geld zur Verfügung gestellt werden. Danach sieht es aber nach unserer Auffassung nicht aus. Und damit meine ich nicht nur die nächsten Haushaltsjahre, sondern wir sehen ganz deutlich, dass hier eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, die die Landeswälder unter wirtschaftlichen Druck setzen wird.

Zwar hat man für den Gesetzeszweck nun eine Formulierung gefunden, die sich etwas mehr auf ökologische Ziele ausrichtet, aber das Damoklesschwert „Wirtschaftlichkeit“ schwebt immer noch über den Landeswäldern. Im Gesetzeszweck wird ganz klar gesagt, dass der Grund für die Übertragung der Wälder in eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ist. Es ist nicht die Verbesserung der ökologischen Vielfalt und es ist auch nicht der Klimaschutz und es ist erst recht nicht eine naturnahe Waldbewirtschaftung. Das heißt, solcherlei Ziele, wie ich sie eben genannt habe, sind allenfalls Nebenziele, die aber immer vor dem Hauptziel der Wirtschaftlichkeit gesehen werden sollen. Damit passiert genau das, was auch der Landesnaturschutzverband befürchtet: Nämlich, dass nachhaltige Bewirtschaftung, Naturschutz, Biotopschutz, Artenvielfalt, Schutz vor Klimawandel, Erholung, Umweltbildung, Waldpädagogik und andere Gemeinwohlaufgaben nicht mehr den Stellenwert haben, den sie bisher im Landeswald hatten. Und am Ende steht alles immer wieder vor dem Haushaltsvorbehalt.

Dass diese Befürchtung nicht von der Hand zu weisen ist, zeigt auch die Zusammensetzung des Verwaltungsrates. Zwar werden nun auch zwei Abgeordnete des Landtages im Verwaltungsrat vertreten sein, aber die Umweltverbände haben immer noch keinen Sitz und auch die Personalvertretung ist nur mit einem Mitglied vertreten. Der BDF hatte seinerzeit vorgeschlagen sowohl für die Beamten als auch für die Angestellten jeweils einen Vertreter in den Verwaltungsrat zu entsenden. Dies hatte nicht nur fachliche Gründe, sondern hätte auch mit sichergestellt, dass die wirtschaftliche Seite nicht überbetont würde. Dass aber die Umweltverbände keinen Sitz im Verwaltungsrat bekommen haben, kann man nur so deuten, dass man mögliche interne Kritiker von vornherein außen vor halten will. Die fachlich fähigen, aber eben auch in der Sache unbequemen Naturschutzverbände sollen nur von außen zusehen können, wie die größte Naturschutzmaßnahme Schleswig-Holsteins – der Landeswald – völlig umgestaltet wird. Hier sollen schon vorweg unumstößliche Grundlagen geschaffen werden, die dann nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Und die Naturschützer sollen hier nach Möglichkeit nicht mitreden. Das ist eine völlige Abkehr von der bisherigen Naturschutzpolitik, die ja wirklich ein Aushängeschild unseres Landes war.

Aber nichts ist so schlimm, als das es nicht noch schlimmer kommen könnte, sagt ein altes Sprichwort. Und das trifft auch auf die Landeswälder zu. Zwar wird im Gesetz jetzt festgelegt, dass die Mitarbeiter in Zukunft ein Rückkehrrecht haben werden, falls die Anstalt bis 2012 aufgelöst oder verkauft wird. Und das ist natürlich ein Fortschritt gegenüber der bisher angedachten Lösung. Aber 2012 ist natürlich auch nicht mehr lange weg und daher ist dies eben auch nur eine halbherzige Lösung. Aber immerhin ist dies ein kleines Stück Sicherheit für die Mitarbeiter. Was den geneigten Leser des Gesetzes aber mehr auf den Magen schlagen muss ist, dass an einigen Stellen immer noch die Hintertür für einen Verkauf des Landeswaldes offen gelassen wird. Im Paragrafen 4 ist deshalb von einer möglichen Auflösung der Anstalt oder auch von einer Umwandlung in eine andere Rechtsform ohne Mehrheitsbeteiligung des Landes die Rede. Das bedeutet, dass es immer wieder Diskussionen über den ganzen oder teilweisen Verkauf des Landeswaldes geben wird. Wir hätten es lieber gesehen, wenn man den Verkauf der Landesforsten kategorisch ausgeschlossen hätte und so dann deutlich gemacht hätte, dass der Landeswald ein Teil der Daseinsfürsorge für die Menschen in unserem Land ist. So hat es auch die Firma Gollnest & Kiesel, die in der Vergangenheit sich sehr stark im Landeswald engagiert hat, vorgeschlagen. Wäre ein Verkauf und eine Privatisierung explizit ausgeschlossen worden, so hätte man vor einem völlig anderen Hintergrund den Übergang in eine Anstalt öffentlichen Rechts diskutieren können. So aber, müssen wir davon ausgehen, dass dies nur eine Vorstufe zum Verkauf oder zur Privatisierung ist. Und das werden wir nicht unterstützen.

Wo wir schon über Verkauf reden, muss man auch über den möglichen Verkauf von einzelnen Flächen reden. Der NABU hat in der Anhörung zum Gesetz deutlich gemacht, dass mit der Formulierung im Paragrafen 3 keine Sicherheit gegen Verkäufe von ökologisch besonders hochwertigen Flächen gegeben ist. Und dabei stellt der NABU dann fest, dass Streu- und Splitterbesitz eben gerade nicht ausschließlich an forstwirtschaftlichen Kriterien gemessen werden kann, sondern die naturschutzfachliche Bewertung ein besonderes Gewicht haben muss. Hier hätten wir uns gewünscht, dass diese Kriterien auch im Gesetz genannt worden wären, um nicht gerechtfertigte Verkäufe von vornherein auszuschließen. Das ist nicht geschehen und deshalb muss man bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrates, wie sie jetzt ist, damit rechnen, dass ökologische Argumente nicht mehr das Gewicht haben, das sie eigentlich haben sollten. Im Übrigen ist auch die Formulierung im Paragrafen 3, dass Grundstücke nicht zur Deckung laufender Ausgaben verkauft werden sollen, nicht ausreichend. Der Verkauf von Grundstücken zur Deckung laufender Ausgaben müsste eigentlich ausgeschlossen sein, wie es auch der Landesnaturschutzverband in seiner Stellungnahme zur Anhörung ausgedrückt hat. Die Deckung der laufenden Ausgaben ist Landessache und muss bei einem Minus in der Anstalt von uns als Land Schleswig-Holstein getragen werden.

Sie können also sehen, meine Damen und Herren, dass wir den schleichenden Prozess hin zu einer reinen wirtschaftlichen Betrachtung unserer Landeswälder mehr als kritisch sehen. Ins Bild passt dabei, dass die Anzahl der Forstwirte von heute 133 auf 46 Forstwirte reduziert werden soll. Es mag ja sein, dass dies sozialverträglich geschieht, aber die Arbeit an sich wird darunter leiden. Und all die hehren Ziele, die in der Zielvereinbarung aufgeschrieben wurden, sind nur soviel wert, wie sie auch im täglichen Leben umgesetzt werden können. Und mir kann niemand erzählen, dass 46 Forstwirte die Arbeit von 133 Forstwirten auffangen können. Der wirtschaftliche Druck wird sich erhöhen und wenn man dann noch betrachtet, dass die Landesforsten in Bezug auf EU-Fördermittel eine ungleich schlechtere Startvoraussetzung haben als die Privatwälder, dann weiß man, dass hier weiterer Druck entstehen wird zu privatisieren oder zu verkaufen. In der Öffentlichkeit wird sich sehr schnell das Bild der vergleichsweise teuren Anstalt des öffentlichen Rechts durchsetzen, weil dies von einigen politisch so gewollt ist. Und schon in kurzer Zeit werden wir eine entsprechende Diskussion bei uns im Land haben. Mit diesem Gesetz beginnen wir jetzt schon, diesen Druck auszuüben. Wir wollen diesen Druck nicht ausüben und wir wollen auch uns auch nicht von den Aufgaben verabschieden, für die wir gewählt worden sind. Deshalb werden wir gegen dieses Gesetz stimmen.

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