Rede · 21.02.2007 Kein australischer Giftmüll nach Brunsbüttel

Die geplante Verbringung von Sondermüll nach Brunsbüttel schlägt mittlerweile auch in Schleswig-Holstein Wellen. Dies ist durchaus verständlich, da es sich bei Hexachlorbenzol um einen langlebigen und hochgiftigen Schadstoff handelt, der zum „Dreckigen Dutzend“ von Sondermüll gehört, dass bereits 2004 in der Stockholmer Konvention verboten wurde. In Deutschland wurde dieser Stoff bereits 1981 verboten. Angesichts der Tatsache, dass es sich hierbei um einen hochbrisanten Schadstoff handelt, der von Australien hierher gebracht werden soll, sind die Proteste verständlich, die sich gegen die Verbringung und Verbrennung in Brunsbüttel, Herten, Dormagen und Leverkusen richten.

Da der Vorgang sich derzeit noch in einer behördlichen Schwebe befindet und das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, ist das Verfahren offen für wilde Spekulationen. Das ist unbefriedigend und trägt nicht zu einer sachlichen Diskussion bei.

Aus der Begründung des Antrages geht hervor, dass geplant ist, 22.000 Tonnen Hexachlorbenzol verseuchte Abfälle aus Australien im Elbehafen anzulanden und rund ein Drittel dort zu verbrennen. Was einem dabei bitter aufstößt, sind mehrere Punkte. Bereits seit den 80’er Jahren lagern diese Schadstoffe in einem so hochtechnologischen Land wie Australien und man hat es dort anscheinend bisher nicht geschafft oder für notwendig erachtet, diesen Dreck im eigenen Land zu entsorgen. Weiter ist es nicht unkritisch, den Müll über 16.000 Kilometer bis nach Deutschland zu verschiffen, um ihn dort letztendlich zu verbrennen.

Dass diese Art von „Giftmülltourismus“ nicht unumstritten ist, ist nachzuvollziehen. Aber solange es hiergegen keine rechtliche Handhabe gibt und damit Geld verdient werden kann, wird es ihn weiterhin geben – auch wenn man ihn nicht will. Es obliegt also der Politik, hier die entsprechenden gesetzlichen Rahmen zu schaffen.

Wir wissen, dass das LANU als zuständige Genehmigungsbehörde bisher die Genehmigung nicht erteilt hat, weil die Notifizierungsanträge bisher nicht vollständig waren. Es fehlen notwendige Unterlagen, die bisher von Seiten der australischen Behörden nicht eingereicht wurden. Aus diesem Grund hat das LANU kürzlich die Zustimmung offiziell verweigert. Nicht aufgrund von rechtlichen Bedenken – sondern aufgrund formaljuristischer Versäumnisse und Fristen.

Wir können also feststellen, dass unsere zuständige Genehmigungsbehörde in dieser sensiblen Sache sehr aufmerksam nach geltendem Recht agiert. Es gibt Regelungen, die festschreiben, ob derartige hochgiftige Fraktionen in der Sonderabfallverbrennungsanlage (SAVA) verbrannt werden dürfen oder ob sie es nicht dürfen. Und nach dem derzeitigen Kenntnisstand sieht es so aus, dass es rechtlich zulässig ist. Die SAVA erfüllt hierfür alle Auflagen. Und dann ist nahezu egal, von wo der Giftmüll herangekarrt wird, sofern das Prinzip der Nähe eingehalten wird. Auch wenn einem dies so nicht gefällt.

Und ich muss mich schon darüber wundern, dass die Grünen dies emotionale Thema auf einmal so besetzen wollen, wo sie doch zu Regierungszeiten auf Bundesebene zugelassen haben, dass der Atommüll ins Ausland verfrachtet wird. Oder auf Landesebene, wo unter einer rot-grünen Regierung zugelassen wurde, dass Müll aus Schleswig-Holstein in andere Bundesländer verbracht wurde. Jetzt sollten die Grünen nicht auf einmal andere Maßstäbe anlegen.

Da es für die Verbringung von Schadstoffen bestimmte Vorgaben gibt, müssen wir derzeit davon ausgehen, dass das Land Schleswig-Holstein derzeit keine rechtliche Handhabe hat, um die Verbringung von Giftmüll aus Australien nach Brunsbüttel abzulehnen. Dies ist wie gesagt die rechtliche Grundlage, an die wir uns zu halten haben. Nur wenn Rechtsvorschriften in dieser Angelegenheit verletzt werden, haben wir auch die Möglichkeit, die Verbringung abzulehnen. Sollte Schleswig-Holstein sich nach derzeitigem Kenntnisstand in dieser Frage anders entscheiden, so müssen wir damit rechnen, dass es zu Schadensersatzklagen kommen kann und wir den Müll letztendlich doch annehmen müssen. Daher bitte ich darum, dass wir in dieser Diskussion vernünftig und sachlich argumentieren und sorgfältig abwägen.

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