Rede · Flemming Meyer · 23.02.2012 Keine Verschiebung des Ausbaus der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals

In der Zielrichtung unterstützen wir selbstverständlich das Ansinnen, den Nord-Ostsee-Kanal bedarfsgerecht auszubauen. Bedarfsgerecht bedeutet für uns, dass wir die Kanalschleuse bei Brunsbüttel brauchen, dass wir den Ausbau auf der Oststrecke benötigen und dass natürlich der Kanal in naher Zukunft auch vertieft werden muss. All diese Maßnahmen sind notwendig, um den Kanal für die Zukunft fit zu machen und ihn in der Konkurrenz mit dem Seeweg um das Skagerrak herum zu stärken. Ich glaube hier gibt es auch keinen Dissens.

Das Gelder erst bei Planungsreife der jeweiligen Projekte abgerufen werden können, ist auch klar. Die Planungsreife für den Ausbau des östlichen Kanals ist noch nicht erreicht, da hier noch einige Einsprüche gegen das Verfahren entgegen stehen. Somit müssen wir hier noch etwas warten. Aber so ist es nun einmal in einem Rechtsstaat in dem Rechtsmittel ausgenutzt werden. Es besteht die Hoffnung, dass die Planungsreife bis zum Jahresende erreicht wird und wir dann in die konkrete Umsetzung und Finanzierung einsteigen können.
Die mögliche Vertiefung des Kanals ist davon aber noch nicht berührt. Hier stehen wir erst am Anfang, so dass hier die Zeiträume, nach denen wir konkret mit dem Projekt weiterarbeiten können, noch länger sind.

So gesehen, gibt es eigentlich keinen Grund, hier nun über den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals zu sprechen, wo wir doch im Ziel alle einig sind. Auch die Zeitfristen sind uns allen klar und trotzdem gibt es natürlich einen Konflikt, der aber im Dringlichkeitsantrag von Grünen, SPD und den Linken nicht gleich ersichtlich ist. Es geht nämlich eigentlich nicht um inhaltliche Fragen, sondern vielmehr um eine allgemeine finanzielle Frage. Nämlich, wie die Projekte finanziert werden sollen.

Der Konflikt der entstehen könnte, wird im vorliegenden Antrag auch mehr oder weniger umgangen. Vor dem Hintergrund, dass die Mittel für den Ausbau von Verkehrsstrecken natürlich begrenzt sind, kann man die Frage nicht ausklammern, wie denn der gewünschte und notwendige Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals finanziert werden soll. Für die Schleuse bei Brunsbüttel gibt es Mittel, aber für die Vertiefung und den Ausbau der Oststrecke eben nicht. Und bei begrenzten Mitteln stellt sich dann die Frage, auf was möglicherweise zugunsten dieses wichtigen Projektes verzichtet werden könnte.

Und genau hier, meine Damen und Herren, wird es politisch. Im Gegensatz zu den Antragstellern sehen wir den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals nicht nur als ein rein landespolitisches Problem oder als ein Problem der norddeutschen Bundesländer an. Sondern wir sind der Auffassung, dass dies ein wichtiges nationales Projekt ist. Somit ist für uns klar, dass die wünschenswerten Ausbaumaßnahmen beim Nord-Ostsee-Kanal nicht auf Kosten von wichtigen landespolitischen Infrastrukturmaßnahmen gehen dürfen. Der Weiterbau der A 20, der Ausbau der A 7, die Verlängerung der A 21 sind extrem wichtige Infrastrukturmaßnahmen die nicht gefährdet werden dürfen. Deswegen machen wir das Spiel von Verkehrsminister Ramsauer nicht mit, dass da heißt: Wenn ihr den Ausbau des Kanals wollt, müsst ihr auf ein anderes Projekt verzichten. Zumindest darf es nicht sein, dass für ein solches nationales Projekt, regionale Projekte zurückgestellt werden. Hier unterscheiden wir uns möglicherweise voneinander.

Wir sind gerne bereit, dieses wichtige Projekt Kanalausbau in einen Topf mit anderen nationalen Projekten zu legen. Dann sind wir bei TEN-Projekten wie der Fehmarn-Belt-Querung oder eben auch bei der Elbvertiefung. Und wenn ich die Wahl zwischen der wenig sinnvollen Elbvertiefung und der extrem notwendigen Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals habe, weiß ich auch wie ich mich entscheiden würde. Dann ist die Kanalvertiefung wichtiger – nicht nur für den Hamburger Hafen, sondern auch für alle anderen deutschen Häfen an der Nord- und Ostseeküste. Strategisch hilft uns der Kanalausbau auf dem internationalen Feld eher als die Elbvertiefung.

Aber trotzdem müssen wir festhalten, dass die regionalen Verkehrsprojekte, die gut für Schleswig-Holstein und gut für Norddeutschland sind nicht in Frage gestellt werden dürfen. Vielmehr ist der Bund hier in einer Bringschuld, die nationale Aufgabe Kanalausbau zu bewältigen. Und das nicht auf unsere Kosten.

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