Pressemitteilung · 10.06.2005 Kindertagesstätten-Finanzierung nicht kommunalisieren

Das Land soll die Kindertagesstätten weiterhin direkt finanzieren, statt wie geplant die Zuschüsse über die Kommunen zu leiten. Dies fordern die SSW-Abgeordneten in einem Antrag, der in der kommenden Woche im Landtag beraten wird.

„Der Landtag muss den Plänen der Regierung eine klare Absage erteilen, die Kinderbetreuung mit einem gedeckelten Betrag über den kommunalen Finanzausgleich zu finanzieren. Das Land darf sich nicht mit einem Scheck an die Kommunen aus der Verantwortung stehlen und so zukünftige Probleme beiseite schieben.

„Es muss weiterhin Aufgabe des Landes bleiben, für die richtige Entwicklung in den Kindertagesstätten zu sorgen. Dazu gehört die direkte finanzielle Verantwortung und dazu gehört auch, dass die Standards für Kindertagesstätten nicht schon wieder in Frage gestellt werden, “, sagt der sozialpolitische Sprecher des SSW im Landtag, Lars Harms.

Harms warnt insgesamt davor, dass die Landesebene in einer Reihe von sozial- und familienpolitischen Fragen – wie zum Beispiel auch der Eingliederungshilfe – eine Kommunalisierung anstrebt, die zu Lasten der Kommunen und der betroffenen Bürger gehen kann:
„Es ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, dass Zuständigkeiten für soziale Aufgaben auf eine niedrigere Ebene verlagert werden. Bei der aktuellen Haushaltssituation auf kommunaler Ebene wird es aber keine Gewähr dafür geben, dass Mittel, die in den Finanzausgleich eingezahlt werden, auch wirklich voll und ganz bei den Betroffenen Bürgern und Einrichtungen ankommen. Dafür ist das System viel zu intransparent. Im Zweifel droht immer eine Senkung der Standards, um kommunale Finanzierungsprobleme auszugleichen. Deshalb muss das Land weiterhin seine Verantwortung für die Kindertagesstätten wahrnehmen.“


In dem Änderungsantrag zum SPD/CDU-Antrag „Neufassung Kindertagesstättengesetz“ (Drs. 16/107) fordert der SSW, das der jetzige Landeszuschuss in Höhe von mindestens 60 Mio. Euro pro Jahr für die Kindertagesstätten bis 2010 erhalten bleibt und nicht in den kommunalen Finanzausgleich integriert wird. Außerdem sollen die Standards für die Kindertagesstätten nicht verringert werden.

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