Rede · Flemming Meyer · 16.07.2008 Landesarbeitsgemeinschaft „Sport und Justizvollzug“


Sport ist bereits heute, auch ohne einen landesweiten Arbeitskreis, ein wichtiger Bestandteil der Freizeitgestaltung in unseren Justizvollzugsanstalten. Die Gefangenen in Schleswig-Holstein können körperlich trainieren und Sport treiben, was alle Experten begrüßen. Doch Sport kann mehr sein als eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Sport ist ein ausgezeichnetes Medium, um im Feld soziales Lernen den Gefangenen neue Denkanstöße zu vermitteln. Mannschaftsspiele, eventuell sogar im Ligabetrieb, trainieren soziales Verantwortungsgefühl und stärken die Solidarität.

Außerdem ist Sport im Rahmen von Anti-Gewalt-Programmen ein nicht wegzudenkender Bestandteil. Um aber dem Sport seine Funktion als Vermittler sozialer Werte zu geben, bedarf es einiger Anstrengungen. Hessen hat darum einen Arbeitskreis gebildet, die heutige „Landesarbeitsgemeinschaft Sport und Justizvollzug“. Mit dieser AG wurde ein dichtes Netz zwischen den Anstalten, dem Justizministerium und dem Landessportbund geknüpft.

Die guten Kontakte zwischen Landessportbund und den Justizvollzugsanstalten ermöglichen es in Hessen beispielsweise, dass die Sportangebote ständig verbessert werden konnten, indem das Know-how der Sportexperten des Landessportbundes in die Arbeit vor Ort einfließt. Ausgangspunkt dafür ist die Qualifizierung der Bediensteten in den JVA zu Sportübungsleitern, die in Hessen mit einer jährlichen Fortbildungspflicht verbunden ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass auch in die Sportangebote für die Gefangenen die neuesten Erkenntnisse einfließen. Inzwischen ist ein individueller Sportplan für die Gefangenen Bestandteil der Entlassungsvorbereitung. Das hat sich in Hessen bewährt und kann für uns im Norden als Vorbild dienen.

Alle diese Maßnahmen profitierten von engagierten Ideengebern und dem sprichwörtlichen kurzem Draht zwischen Sportfunktionären und den Justizvollzugsanstalten. Die regelmäßigen Treffen in der Arbeitsgemeinschaft geben den Sportlehren in den Anstalten die Möglichkeit, ganz unbürokratisch Kontakt zu den Sportfachverbänden herzustellen, was zum Beispiel für den Aufbau eines Ligabetriebs mit Beteiligung einer Knastmannschaft unverzichtbar ist.
Doch die Hessen haben die Landesarbeitsgemeinschaft, zumindest bis zur Budgetierung der Anstalten, auch finanziell ausgestattet. Das sieht der vorliegende Antrag nicht vor. Ich möchte hier klarstellen, dass es mir bei den Mitteln nicht um die Anschaffung einer Tischtennisplatte geht, sondern um die konzeptionelle Entwicklung eines qualifizierten Sportangebotes in unseren Anstalten. In Hessen hat die Landesarbeitsgemeinschaft beispielsweise einen Architekten gewinnen können, der die bauliche Planung der Sporthallen überarbeitet hat.

Diese Beispiele zeigen, dass zur Verbesserung des Sportangebotes in den Anstalten auch entsprechende finanzielle Mittel gehören. Darum fordert der SSW eine angemessene, finanzielle Förderung der Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft. Ich hoffe, dass wir in diesem Sinne im Ausschuss zu einer Einigung kommen.


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