Pressemitteilung · 18.07.2001 Lebenspartnerschaftsgesetz: Weitere Schritte müssen folgen

Zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, den Eilantrag Bayerns und Sachsens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes abzulehnen, erklärt die innenpolitische Sprecherin der SSW-Landtagsgruppe, Silke Hinrichsen:

„Wir freuen uns, dass das Partnerschaftsgesetz jetzt in zwei Wochen in Kraft tritt. Schleswig-Holstein hat schon in der letzten Woche die Weichen dafür gestellt, dass Schwule und Lesben am 1. August in den Bund der registrierten Partnerschaft eintreten können. Hoffentlich werden auch bald die letzten Bundesländer dafür sorgen, dass Menschen in gleichgeschlechtliche Partnerschaften auch formell Verantwortung füreinander übernehmen können.“

Hinrichsen erklärte, sie sei nach der heutigen Entscheidung zuversichtlich, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz auch nach der jetzt folgenden gründlichen Prüfung durch das Verfassungsgericht in Grundzügen bestehen bleiben werde. Weitere Regelungen müssten aber noch folgen:

„Wenn das Bundesverfassungsgericht sein letztes Wort gesprochen hat, haben hoffentlich die letzten selbstgerechten Moralapostel im Bundesrat verstanden, dass Lesben und Schwule einen moralischen Anspruch darauf haben, auch rechtliche Verantwortung füreinander übernehmen zu können. Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist ein erster wichtiger Schritt. Es gibt aber noch viele weitere Bereiche, in denen gleichgeschlechtliche Partnerschaften gleichgestellt werden müssen.“

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