Rede · Flemming Meyer · 30.06.2006 PACT-Gesetz: Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen

Zwischen beiden heute vorliegenden Gesetzentwürfen, gibt es in der Zielsetzung keine Unterschiede. Auch das Instrument ist das gleiche. In beiden Gesetzen sollen die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, damit in Innenstadtbereichen oder in anderen abgegrenzten Regionen Bereiche geschaffen werden, die besonders vermarktet werden können. Dafür muss insbesondere eine Rechtsgrundlage für die Finanzierung der Maßnahmen geschaffen werden, die in diesen Gebieten durchgeführt werden sollen. Und das Ziel ist die Regionen durch die Maßnahmen noch attraktiver zu gestalten. Die Vorgehensweise ist aber in beiden Gesetzentwürfen sehr unterschiedlich. Der Gesetzentwurf der Grünen will am besten gleich alles im Vorwege genau regeln, damit es zu keinen allzu unterschiedlichen Handhabungen des Gesetzes führt.

Wir haben seinerzeit bei der ersten Lesung des Gesetzes gesagt, dass wir dieses Verfahren für zu kompliziert halten. Bei der Unterschiedlichkeit der Strukturen unserer Städte und bei der oft sehr unterschiedlichen Aufgabenstellung der einzelnen Vermarktungsregionen bevorzugen wir eine dezentrale Lösung. Die Vermarktung der Lübecker Innenstadt wird anders sein als die der Innenstadt von Itzehoe oder von Westerland auf Sylt. Dieser Vielfalt muss auch ein Gesetzentwurf Rechnung tragen und deshalb haben wir uns damals schon dafür ausgesprochen, dass hier eine Lösung von unten nach oben mit Rahmenbestimmungen, die auf die örtlichen Verhältnisse zugeschnitten werden können, besser ist.

Dieser Vorgehensweise kommt der Gesetzentwurf der Landesregierung wesentlich näher. Wir sind natürlich immer noch der Auffassung, dass eine Zwangsabgabe in diesem Bereich eigentlich nicht in Ordnung ist. Viel lieber wäre es uns, wenn freiwillige Vermarktungskooperationen, Stadtteilgemeinschaften oder Innenstadt-Werbegemeinschaften auf einer freiwilligen Grundlage weiter machen könnten, wie bisher. Allerdings haben die Anhörungen zu den Gesetzen gezeigt, dass man einen solchen gesetzlichen Rahmen, wie vorgeschlagen, grundsätzlich positiv sieht und wenn ein Gesetzesentwurf von den Betroffenen positiv gesehen wird, dann kann man da ja nicht darüber hinweg gehen. Wir sehen daher in der Regelung, dass bei einem Widerspruch von einem Drittel der Betroffenen keine Satzung zur Errichtung einer PACT-Region erlassen werden kann, eine Sperrminorität, die verhindert, dass über die Köpfe der meisten Beteiligten hinweg etwas gemacht und finanziert wird, mit dem dann keiner zufrieden ist.

Wir zweifeln allerdings weiter daran, dass die Nichtaufnahme der Freiberufler wirklich gerecht ist. Auch Freiberufler profitieren von den Maßnahmen, die in den PACT-Regionen durchgeführt werden und daher wäre es nach unserer Auffassung nur richtig gewesen, sie zumindest auf der gleichen Basis wie die Gewerbetreibenden zu beteiligen. So bleibt ein wenig ein bitterer Beigeschmack, weil sich die Gewerbetreibenden an einer gemeinsamen PACT-Region beteiligen können, die Freiberufler aber draußen vor bleiben. Eine einheitliche Linie wäre hier sicherlich besser gewesen, auch wenn die Freiberufler – wie die Gewerbetreibenden – auf jeden Fall über ihre Mietkosten an den Ausgaben für PACT beteiligt werden.

Richtig ist es, den Beteiligten vor Ort im Detail selbst zu überlassen, wie ihre Innenstadt am besten gestärkt werden kann und wie dies finanziert werden soll. Es liegt dabei in der Hand der Kommune aktiv zu werden und Beschlüsse zur Bildung von PACT-Regionen zu fassen. Und danach setzt eine Beteiligungs- und Umsetzungsphase ein. Wenn man ein solches Gesetz haben will, dann ist dies ein Kompromiss, den man machen kann.

Wir sind aber immer noch in einigen Punkten skeptisch, ob ein solches Gesetz wirklich weiterhilft. Letztendlich schafft es verwaltungsmäßigen Mehraufwand und basiert eben gerade nicht auf der völligen freien Entscheidung des Grundeigentümers oder des Unternehmers, sich an einer gemeinsamen Vermarktung zu beteiligen. Grundlage dafür, dass Innenstadtbereiche wieder attraktiver werden, sind in allererster Linie der Abbau von Beschränkungen. Dann muss man eher über die Ladenöffnungszeiten oder die Sperrstunde sprechen.

Und in den Kommunen muss man ordnungsrechtliche Regelungen bei Veranstaltungen so schlank wie möglich halten und auch baurechtliche Auflagen müssen nicht immer so restriktiv ausfallen, wie bisher. Vor dem Hintergrund, dass man sich wirklich nicht sicher sein kann, dass die Möglichkeiten des PACT-Gesetzes in großem Umfang wahrgenommen werden und dass sie wirklich zu einer massiven Attraktivitätssteigerung beitragen werden, wäre das PACT-Gesetz eigentlich ein klassisches Beispiel für ein Gesetz gewesen, dass mit einer Befristung hätte versehen werden sollen.

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