Rede · Flemming Meyer · 28.09.2005 Sozialstaffelregelung im KiTa-Gesetz

Auch das Gesetzgebungsverfahren für die Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für Schleswig-Holstein – beschlossen im November 2004 – hat die vielfältigen Probleme bei der Umsetzung von Hartz IV vor Ort wieder einmal bestätigt. Zum einen sollte das damalige Landesausführungsgesetz die Umsetzung von Hartz IV in Schleswig-Holstein sichern und zwar so, dass die Kommunen und Kreise auch wirklich ihren Anteil der vom Bund versprochenen Entlastung von bundesweit 2,5 Mrd. Euro bekommen. Wir alle wissen, dass diese Entlastung nicht kommen wird. Das werden wir ja noch in der Debatte über die Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes diskutieren können. 

Zum anderen hatte der SSW damals große Probleme mit einer anderen Folge dieses Gesetzes; nämlich mit der Kürzung der Sozialstaffel im Kita-Gesetz auf 85%. Auf den ersten Blick schien der  von der Landesregierung vorgeschlagene Weg zwar akzeptabel; da der Regelsatz für Sozialhilfeempfänger sich zum 1.1.2005 von 296,-Euro auf 345,- Euro erhöht hat. Denn die Kürzung der Sozialstaffel auf 85% bedeutete, dass die Sozialstaffel ab der Einkommensgrenze von 293,25 Euro gilt. - Also in etwa auf gleichem Niveau wie bisher.

Das Problem liegt aber darin, dass die Regelsätze seinerzeit angehoben worden sind, weil man in Zukunft nicht damit rechnen kann, dass es „Hilfe zum Lebensunterhalt“ als individuell zu beantragende Einzelhilfe für definierte Leistungssituationen noch geben wird. Also werden die Sozialhilfeempfänger durch Hartz IV am Ende nicht besser gestellt und deshalb kann die  Reduzierung der Einkommensgrenze auf 85% bei der Sozialstaffel im Einzelfall sehr wohl negative Folgen haben.
Das befürchteten sowohl die Landeselternvertretung für Kindertagesstätteneinrichtungen als auch der Paritätische Wohlfahrtsverband in ihren Stellungnahmen zum Gesetz. So glaubte der DPWV, dass die Sozialhilfeempfänger künftig vor die Entscheidung gestellt werden könnten, ob sie die Winterstiefel oder den Kindergartenplatz ihrer Kinder finanzieren können.  Wir wollten schon damals im Gesetzgebungsverfahren sicherstellen, dass das nicht die Folge dieses Ausführungsgesetzes sein wird. Das lehnte die rot-grüne Mehrheit damals ab. Stattdessen wurde eine Überprüfung der Folgen dieses Gesetzes schon für den Juni 2005 vorgeschlagen. Das war dem SSW damals zu wenig. Wir wollten von vornherein ausschließen, dass sich durch die Kürzung der Sozialstaffel negative Folgen für die Sozialhilfeempfänger und deren Kinder ergeben. Weil das nicht sicher war, hatte sich der SSW der Stimme enthalten. 

Leider haben sich die Befürchtungen über die negativen Folgen der Reduzierung der Einkommensgrenze auf 85% der Sozialstaffel laut einer Umfrage des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes bestätigt. So hat es in mindestens drei Kreisen Erhöhungen der Elternbeiträge für Sozialhilfeempfänger gegeben. Dazu halten sich nach Ansicht des DPWV viele Landkreise und kreisfreie Städte bei der Erhöhung der Kindergartenbeiträge für Sozialhilfeempfänger derzeit nur zurück, weil sie noch eine Korrektur der entsprechenden Vorschrift des Landtages fürchten. Laut DPWV gibt es Signale, dass es auf breiter Front nach diesem Revisionstermin zur Erhöhungen der Kindergartenbeiträge kommen könnte. Der SSW fordert daher die Landesregierung dazu auf, die entsprechende gesetzliche Regelung wieder rückgängig zu machen. Ansonsten öffnen wir “ Tür und Tor“ für einen weiteren Anstieg der Kinderarmut und damit fehlender Chancengleichheit für Kinder von sozial schwachen Eltern in Schleswig-Holstein

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