Pressemitteilung · 02.12.2008 SSW lehnt außerordentliche Kündigung des Hallenbadvertrages zum jetzigen Zeitpunkt ab

Die SSW-Ratsfraktion befasste sich auf ihrer gestrigen Sitzung mit der Beschlussvorlage zur außerordentlichen Kündigung des Hallenbadvertrages. Dazu sagte der SSW-Fraktionsvorsitzende Gerhard Bethge:

Der SSW wird auf der Ratssitzung am kommenden Donnerstag die außerordentliche Kündigung des Hallenbadvertrages ablehnen. Aus unserer Sicht gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine juristische Grundlage dafür, dass die Stadt den ÖPP-Hallenbadvertrag kündigen kann. Der SSW vertritt die Auffassung, dass der Investor nach dem Landesbaugesetzbuch das Hallenbad nach den Prinzipien der Barrierefreiheit bauen muss und zwar auf eigene Rechnung. Wie gehen natürlich davon aus, dass der Investor sich an die geltende Gesetzeslage hält. Alles andere wäre abenteuerlich – egal wie sich der Betreiber oder andere Interessenten dazu öffentlich geäußert haben.
Ob die Barrierefreiheit nach dem Landesbaugesetz eingehalten ist, wird zum gegebenen Zeitpunkt von der Bauverwaltung zu prüfen sein.
Wenn sich zu diesem Zeitpunkt zeigen sollte, dass die Barrierefreiheit nicht eingehalten wird, erst dann muss sich die Stadt rechtliche Schritte überlegen. Würden wir dem Antrag von WiF und FDP schon jetzt folgen, dann riskiert die Stadt, dass sie den Vertrag unrechtmäßig gekündigt hat. Die Folge wären wahrscheinlich Schadensersatzforderungen in Millionen-Höhe. Dies kann kein verantwortlicher Politiker wollen.


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