Rede · Flemming Meyer · 09.07.2010 Transparenz bei der Aufarbeitung der Krise der HSH Nordbank AG

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stellen heute gemeinsam einen Antrag, dass die Landesregierung ihren Einfluss im Aufsichtsrat der HSH Nordbank geltend machen möge, damit bestimmte Dokumente in öffentlicher Sitzung des PUA zitiert werden dürfen. Um es gleich vorweg zu nehmen, ich hätte mir gewünscht, dass dieser Antrag unter der Überschrift „Tagesordnungspunkte ohne Aussprache“ landet - dies wäre nicht nur für die Arbeit des PUA von Vorteil, vor allem hätten sich auch die beiden antragstellenden Fraktionen eine peinliche Debatte erspart.

Der geforderte Prüfbericht von Freshfields zu eventuellen Pflichtverletzungen durch Vorstandsmitglieder liegt dem PUA mit der Einstufung VS - Nur für den Dienstgebrauch - bereits vor. Den zweiten Prüfbericht gibt es noch gar nicht. Band 5 des Prüfberichts der KPMG handelt vor allem von den Omega-Geschäften, zu denen besonders der NDR bereits ausführlich berichtet hat. Hier ist also davon auszugehen, dass der Presse wesentliche Teile daraus vorliegen. Ähnliches gilt im Übrigen für das Freshfields-Gutachten. Die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen sowie der Sitzungen des Risikoausschusses liegen dem PUA bereits vor. Fehlende Protokolle, Berichte, Tischvorlagen oder Präsentationen hat der PUA schon bei der HSH angefordert. Wir haben es hier also mit einer Zusammenstellung von Papieren zu tun, die wir in Teilen bereits haben und die der Presse bekannt sind, die es noch gar nicht gibt oder die wir bereits angefordert haben.

Der PUA hat in den letzten Tagen eine Vielzahl an weiteren Dokumenten angefordert, dazu gehören auch Teile der im Antrag genannten Dokumente. Aus Sicht des SSW wäre es jetzt klug, erst einmal abzuwarten, ob die HSH die Papiere bis zur Sommerpause einreicht und ob hier etwas Wichtiges drinsteht. Bisher bewegt sich die HSH in Sachen Dokumentenvorlage zwischen taktieren und kooperieren. Im PUA haben wir uns darauf verständigt, dass alle Dokumente erst einmal VS eingestuft werden. Dies bringt nicht nur Vorteile für die Bank, die in Teilen sehr sensible Daten vorlegt, sondern vor allem für unsere Arbeit. Die vorläufige VS-Einstufung ermöglicht uns eine schnelle und umfassende Arbeit, da wir die Dokumente so häufig vorab bekommen und damit bereits arbeiten können. Langwierige Auseinandersetzungen über Vertraulichkeit und damit verbunden über Herausgabe von Unterlagen, bleiben uns so erspart.

Bei den angeforderten Dokumenten geht es in Teilen um sehr sensible Daten, von denen wahrscheinlich 90% total langweilig und für unseren Untersuchungsauftrag völlig uninteressant sind. Die restlichen 10% sind wohl brisant, mindestens die Hälfte davon dürfte den Medien aber sowieso schon vorliegen. In dem vorliegenden Antrag darf die HSH zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen Dritter, eigenen Kalkulationsgrundlagen und Persönlichkeitsrechten betroffener Vorstandsmitglieder Daten selektieren. Wenn Namen, Zahlen und Infos zu Geschäften rausgenommen werden und die Bank sogar nach eigenem Ermessen entscheiden kann, welche Textstellen öffentlich und welche nicht öffentlich zugänglich gemacht werden sollen, fragt man sich schon, welchen generellen Informationsgehalt die vorgelegten Papiere dann überhaupt noch haben. Vor allem ist aber die Frage interessant, was eigentlich mit dem Persönlichkeitsschutz der Aufsichtsratsmitglieder ist, wenn sensible Untersuchungen über sie veröffentlicht werden, ohne dass sie juristisch schuldig gesprochen sind. Hier geht es nach gewollter öffentlicher Vorverurteilung, die mit dem SSW nicht zu machen ist.

Der vorliegende Antrag macht deutlich, dass es hierbei nicht darum geht, den Auftrag des PUA voranzutreiben: nämlich die Kontrolle der Landesregierung durch den PUA. Vielmehr geht es in diesem Antrag um die Selbstdarstellung als brutalst mögliche Aufklärer in die eigene Partei und in die Öffentlichkeit hinein. Allerdings möchte ich hier ganz klar sagen, dass der Auftrag des PUA die politische Aufklärung und nicht die öffentliche Vorverurteilung und Brandmarkung von einzelnen Personen ist. Der vorliegende Antrag widerspricht daher jeglicher Aufklärungsarbeit des PUA. Der PUA kontrolliert die Landesregierung und jetzt soll die Landesregierung laut Antrag loslaufen, um die Aufklärung ihrer selbst voranzutreiben? Dies ist in sich schon so ein merkwürdiger Gedankengang, dass ich darüber nur noch den Kopf schütteln kann. Genau wie über diesen Antrag.

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