Pressemitteilung · 02.02.2024 Wir werden weiter für die Bürgerbeteiligung kämpfen

Zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts in Schleswig zur Anhebung der Mindestfraktionsstärke in Gemeinde- und Kreisparlamenten sowie der Neuregelung für Bürgerentscheide und Bürgerbegehren erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Lars Harms:

Das Verfassungsgericht hat heute klar gestellt: Sofern alle Parteien ungehinderten Zugang zur parlamentarischen Bühne haben, was bei Kommunal- und Kreistagswahlen mangels Sperrklausel der Fall ist, dann ergeben sich daraus für Minderheitenparteien auch keine Nachteile, die im Rahmen des verfassungsrechtlichen Minderheitenschutzes ausgeglichen werden müssten.
Es ist kein Geheimnis, dass ich dem Minderheitenschutz persönlich eine höhere Bedeutung beigemessen hätte. Denn die Anhebung der Mindestfraktionsstärke von zwei auf drei Mandate in größeren Kommunalparlamenten ist für uns als Minderheitenpartei eine besondere Herausforderung. Als Interessenvertretung zweier gesellschaftlicher Minderheiten fällt es uns in der Natur der Sache schwerer in hoher Zahl in Kommunalparlamente einzuziehen als anderen Parteien.
Dennoch kann ich die Argumentation des Verfassungsgerichts akzeptieren. Das ist Gleichstellung im Guten wie im Schlechten.
Wichtig ist für uns, dass der bestehende Minderheitenschutz im Wahlrecht nicht angezweifelt wurde und insofern zumindest Status Quo besteht. Denn das bedeutet im Umkehrschluss auch: Sollte der Gesetzgeber in Zukunft eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen einführen, dann müsste Minderheitenparteien auch entsprechend ein Nachteilsausgleich gewährt werden.

Was die von Schwarz-Grün erschwerten Bürgerentscheide und Bürgebegehren betrifft, nehme ich mit Interesse zur Kenntnis, dass es sich hierbei nach Auffassung des Landesverfassungsgerichts um eine rein politische Entscheidung im Ermessen des Gesetzgebers handelt, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Im Umkehrschluss heißt dies schließlich: Sie ist auch widerruflich.
Und genau dafür werden wir uns jetzt noch stärker einsetzen: Dass die Bürgerinnen und Bürger im Land ihre Beteiligungsrechte wieder zurück bekommen.
 

Weitere Artikel

Pressemitteilung · Christian Dirschauer · 02.07.2026 SSW verhindert Abschaffung kommunaler Minderheitenberichte

Die kommunalen Minderheitenberichte bleiben erhalten. Nach intensiven Verhandlungen mit der Landesregierung soll die ursprünglich geplante Streichung der Berichtspflicht aus dem Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau wieder herausgenommen werden. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

Weiterlesen

Pressemitteilung · Christian Dirschauer · 02.07.2026 Kranke Menschen brauchen keine Misstrauenspolitik

Zur geplanten Einführung einer Krankschreibungspflicht ab dem ersten Krankheitstag und zur Abschaffung der telefonischen Krankschreibung erklärt der Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

Weiterlesen

Pressemitteilung · Christian Dirschauer · 02.07.2026 Klimageld statt Tankrabatt: Entlastung muss endlich bei allen ankommen

Zum Ende des Tankrabatts und zur Debatte über weiter hohe Energiepreise erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

Weiterlesen