Tale · Flemming Meyer · 29.01.2009 2. Lesung der Gesetzentwürfe zur Änderung des Landesministergesetzes, des Landesbeamtengesetzes, und des Abgeordnetengesetzes sowie der Änderung der Verhaltensregeln für die Abgeordneten

Das vorliegende Paket von Gesetzesänderungen wurde vor mehr als einem Jahr in erster Lesung im Landtag debattiert, um Übergangsgeld und Ruhegehalt, die Altersversorgung sowie die Offenlegung der Einnahmen aus Nebentätigkeiten neu zu regeln. Anlass für die Gesetzesänderungen war nicht zuletzt, eine mögliche Doppelversorgung von Ministerinnen und Ministern zu vermeiden.

Der SSW hätte sich zu diesen Punkten ein anderes Verfahren gewünscht, hob ich damals hervor, da sich die Änderung des Landesministergesetzes nicht für parteipolitische Profilierung eignet. Das ist weiterhin die Position des SSW, denn letztlich fällt diese Diskussion immer auf uns alle hier im Landtag zurück. Wie komplex dieser Sachverhalt ist, zeigte die anschließende parlamentarische Beratung, die letztlich dazu führte, dass nichts geändert und alles beim Alten blieb.

Das Anliegen der GRÜNEN mit diesem Paket an Gesetzesänderungen die Nebentätigkeiten von Ministern und Abgeordneten transparent zu machen, sollte eigentlich leicht umzusetzen sein. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Klage gegen die Änderung des Abgeordnetengesetzes auf Bundesebene zurück zu weisen, kann es keine Entschuldigung mehr dafür geben, eben dieses nicht zu tun.

Seit 2005 müssen alle Bundestagsabgeordneten ihre Nebentätigkeiten anzeigen. Sie werden veröffentlicht – auch im Internet – und sind damit für die Allgemeinheit nachzulesen. Laut Abgeordnetengesetz steht das Mandat im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten. Alle anderen Aktivitäten gelten als Nebentätigkeiten, die dem Präsidenten anzuzeigen und von ihm zu veröffentlichen sind. Auch müssen die aus Nebentätigkeiten erzielten Einkünfte dem Präsidenten des Bundestages angegeben werden. Sie werden nicht präzise veröffentlicht, sondern nur im Rahmen von drei Intervallen: 1.000-3.500 Euro, 3.500-7.000 oder 7.000 Euro und mehr.

Der Gesetzentwurf von Bündnis 90/DIE GRÜNEN sieht vor, die Vorgaben dieses Modells eins zu eins auf Schleswig-Holstein zu übertragen. Das hat der SSW von Anfang an begrüßt, weil auch wir der Meinung sind, dass dadurch die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Es geht hier nicht darum, diese Nebentätigkeiten, deren Einkünfte zum Beispiel bei Anwälten oder anderen Berufsgruppen die Höhe der Diäten möglicherweise übersteigen können, zu verhindern oder zu verteufeln. Es geht darum, dass die Bürgerinnen und Bürger genau wissen sollen, in welchen Gremien oder Unternehmen die Abgeordneten oder Minister sonst noch tätig sind. Ob diese Nebentätigkeiten dann zu einem Interessenkonflikt oder zu Abhängigkeiten führen, kann dann die Öffentlichkeit selbst beurteilen. – Oder anders formuliert: Aus Sicht des SSW haben die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins Anspruch darauf, zu erfahren, ob Abgeordnete ihre Entscheidungen frei treffen oder dabei von wirtschaftlichen Interessen geleitet werden.
Abgeordnete sind auch nur Menschen. Menschen, die Schmeicheleien und auch Geld nicht abgeneigt sind. Anzeigenpflicht und Selbstverpflichtungen sind aber ein guter Schutz dagegen und dienen der Unabhängigkeit des Parlaments. Der SSW unterstützt daher die Vorlagen der GRÜNEN und spricht sich für Transparenz und den gläsernen Abgeordneten aus.

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