Tale · Flemming Meyer · 23.02.2012 Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes

Seit es Straßenausbaubeiträge gibt, gibt es die Diskussion darüber, ob diese nach gerechten Prinzipen erhoben werden oder nicht. In der Vergangenheit war es bisher so, dass die direkten Anlieger zur Kasse gebeten werden mussten, was zur Folge hatte, dass in vielen Fällen hohe Belastungen auf Anlieger zukamen, die teilweise von diesen nicht ohne weiteres geschultert werden konnten und die sie auch selbst nicht beeinflussen konnten. Für manch einen stellte diese finanzielle Belastung eine besondere Härte dar, was an sich schon Grund genug wäre hier über andere Lösung nachzudenken.
Hinzu kommt aber noch, dass nur die direkten Anlieger zahlen mussten und nicht alle diejenigen, die möglicherweise ebenso von der Maßnahme profitieren. Durch Straßenausbaumaßnahmen können ganze Wohnquartiere profitieren und dann ist es nur sinnvoll, darüber nachzudenken, ob nicht alle, die profitieren, auch an den Ausbaubeiträgen beteiligt werden sollen.

Genau diese beiden Überlegungen liegen auch dem Gesetzentwurf zugrunde. Den Kommunen soll mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit gegeben werden, nach regionalen Bedürfnissen festzulegen, ob und wie die Ausbaubeiträge erhoben werden sollen. Wir finden, dass dieses der richtige Weg ist.
In Zukunft wird es für die Kommunen nicht mehr eine zwingende Maßnahme geben, sondern sie kann unter drei Varianten, die für ihre Gegebenheiten beste Variante auswählen. Entweder man bleibt bei den bisherigen anliegerbezogenen Ausbaubeiträgen oder man legt sie auf die Anwohner eines bestimmten vorher festgelegten Gebietes um oder man erlässt diese Gebühren völlig.

Für alle Kommunen bedeutet diese Flexibilität in der Erhebung von Beiträgen zum Straßenausbau ein Mehr an Entscheidungskompetenz. Man mag einwenden, dass Kommunen, die Fehlbedarfszuweisungsempfänger sind, die Gebühren nicht erlassen können, weil sie ihre Einnahmemöglichkeiten maximal ausschöpfen müssen, um das Defizit so gering wie möglich zu halten. Trotzdem haben aber auch diese Kommunen mehr Spielräume in der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Auch sie werden in Zukunft die Möglichkeit haben, die Ausbaubeiträge nach gerechteren Kriterien als bisher zu erheben. Es gibt also sowohl für Fehlbetragszuweisungs-Kommunen als auch für besser gestellte Kommunen gleichermaßen die Möglichkeit, hier zu einem gerechteren System zu kommen. Dass eine Fehlbetragszuweisungs-Kommune dabei alle finanziellen Möglichkeiten auszuschöpfen hat, ändert daran nichts, denn das gilt ja auch in Bezug auf Gewerbesteuern oder Grundsteuern.

Mit dem heutigen Gesetz geht das Land Schleswig-Holstein im Übrigen nicht einen Alleingang. Die Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen, Saarland und Rheinland-Pfalz haben ähnliche Regelungen. Erste Erfahrungen dort beweisen, dass diese Freiheiten auch bewusst von den Kommunen angewandt werden. Zwar gibt es einen Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz an das Bundesverfassungsgericht zum Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz, aber niemand ist wirklich sicher, ob dieser Beschluss überhaupt angenommen wird. In die juristische Bewertung kann man deshalb auch nicht seriös einsteigen. Man kann aber das Gesetzesvorhaben politisch bewerten. Man kann politisch dafür oder dagegen sein. Man kann sich aber nicht hinter Juristerei verstecken.

Und deshalb sagen wir, dass wir das Gesetz politisch begrüßen. Wir begrüßen es, weil wir sehen, dass Ungerechtigkeiten im System aufgehoben werden. Die Kommunen sind zukünftig in der Lage, die Kosten für den Ausbau des Straßennetzes auf wesentlich mehr Schultern zu verteilen. Und sie sind in der Lage, alle Nutzer einer Maßnahme an den Kosten zu beteiligen. Das ist nach unserer Auffassung wesentlich gerechter als die bisherige Zwangslösung. Dass dabei auch den Kommunen zukünftig ermöglicht wird, auch auf Beiträge zu verzichten, finden wir folgerichtig. Es ist nicht einzusehen, dass Bürgerinnen und Bürger zwangsweise zu Beiträgen herangezogen werden, ohne dass es finanzpolitisch notwendig wäre.

Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen und sind sicher, dass auch hier in unserem Land die Kommunen von den neu geschaffenen Möglichkeiten Gebrauch machen werden.

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