Tale · Flemming Meyer · 27.02.2008 Änderung der Geschäftsordnung des Landtages


Ohne nun eine philosophische Diskussion über Sinn und Zweck von Geschäftsordnungen vom Zaun brechen zu wollen, gehe ich davon aus, dass alle hier in diesem Hohen Hause mit Geschäftsordnungen ihre ganz persönlichen Erfahrungen gemacht haben. Das gleiche gilt für diejenigen im Lande, die sich im Vereinsleben tummeln. Dass Geschäftsordnungen unter die Lupe genommen werden müssen, weil geguckt werden muss, ob sie noch stets den Anforderungen gerecht werden, die an sie zu stellen sind, leuchtet somit den meisten Menschen ein. Und viele wissen, dass mit Geschäftsordnungen sowohl taktiert wie auch richtig Politik gemacht werden kann.

Vor diesem Hintergrund ist es mir wichtig herauszustellen, dass die interfraktionell eingebrachte Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages viel mehr ist als der kleinste gemeinsame Nenner. Sie ist im Gegenteil Ausdruck einer gemeinsam getragenen Auffassung von den Abläufen unserer Landtagssitzungen und spiegelt somit die besondere Kultur des Schleswig-Holsteinischen Landtages wider. Ohne überheblich wirken zu wollen, ist es aus meiner Sicht angebracht, dass sich die Fraktionen in dieser Sache auf die eigene Schulter klopfen –die kleine wie die großen.
Für die Große Koalition gilt zum Beispiel, dass sie mit diesem Antrag ihre Übermacht nicht auslebt. Sie hat sich glaubwürdig dafür eingesetzt, dass angepeilte Änderungen im Konsensus verabschiedet werden. Dafür gebührt ihr Lob. Sie erlag beispielsweise nicht der Versuchung, die Redezeiten im Plenum an der Größe der Fraktion festzumachen – auch, wenn dies in anderen Parlamenten so gemacht wird.

Leidtragender einer solchen Regelung wäre nicht zuletzt der SSW gewesen, und daher sage ich klar und deutlich: Mit der Verfassungsreform von 1990 und der damit einhergehenden neuen Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages wurde eine neue Parlamentskultur eingeleitet. Gradmesser dieser neuen Kultur war – und ist – wie mit dem SSW verfahren wird. Auch, wenn ich die Geschäftsordnungsdebatte nach der Landtagswahl 2005 noch im Ohr habe, so möchte ich für den SSW feststellen, dass wir uns - vielleicht mehr als andere – bewusst sind, dass die 1990 beschlossene Gleichstellung des SSW mit den anderen Fraktionen dieses Hauses nicht vom Himmel fiel. Sie wurde einvernehmlich beschlossen, und genauso einvernehmlich beschließen wir heute, dass nur Geschäftsordnungsänderungen in Frage kommen, die diese Parlamentskultur nicht verletzen.

Ziel dieser Änderungen ist es zum einen, den formellen Rahmen für die Einbeziehung aktueller Themen in die Landtagsdebatten zu stärken: Die Frist für die Beantragung einer Aktuellen Stunde wird verkürzt, und nicht die Landesregierung wird künftig bei Aktuellen Stunden das letzte Wort haben, sondern ein Mitglied des Landtages. Bei Dringlichkeitsanträgen wird es künftig so sein, dass jeder Fraktion zur Begründung der Dringlichkeit eine Redezeit von bis zu drei Minuten zusteht. – Eine kleine, aber feine Änderung, weil es bekanntlich immer wieder unerfreulich Debatten darüber gegeben hat, ob nun die Dringlichkeit gegeben ist oder nicht.

Zum anderen gibt es eine ganze Reihe von praktischen Änderungen, die insgesamt dazu beitragen werden, die Abläufe der Landtagssitzungen transparenter zu gestalten. Dazu gehören auch Punkte, die zur Stärkung des Parlaments im Verhältnis zur Landesregierung beitragen

Ich fasse zusammen: Die Fraktionen haben sich auf maßvolle und nachvollziehbare Änderungen der Geschäftsordnung geeinigt. Sie haben vertrauensvoll zusammengearbeitet, und das ist gut so.

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