Tale · Flemming Meyer · 06.06.2007 Änderung des Denkmalschutzgesetzes

Der vorliegende Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen weist auf die hohe Zahl der Klagen hin, die durch den Verwaltungsakt der Denkmalerfassung jedes Jahr anhängig werden. Schlimmer als die Zahl der Klagen finde ich, dass der Denkmalschutz durch das gewählte Verfahren in Misskredit gerät, weil Denkmalschutz als ein Verhinderungsinstrument wahrgenommen wird, das die persönliche Freiheit beschneidet. Dabei wird gerade anders herum ein Schuh daraus: Weil ein Widerspruch gegen die Eintragung und das daraus folgende Veränderungsverbot fristgebunden ist, erfolgt fast zwangsläufig ein Einspruch. Streit und jahrelange Verfahren sind die Folge. Das muss nicht sein, wenn Schleswig-Holstein zu einem Verfahren kommt, wie es in den meisten Bundesländern gang und gäbe ist: dem so genannten Listenverfahren. Alle Denkmale werden erst einmal in eine Liste eingetragen. Erst bei Veränderungen wird der Denkmalschutz tätig. Der SSW stimmt der Umstellung auf dieses neue Verfahren prinzipiell zu.

Ausdrücklich ausgenommen vom Genehmigungsvorbehalt im Listenverfahren sollen behindertengerechte Zugänge, also der Bau von Rollstuhlrampen, eine blindengerechte Bepflasterung und ähnliches sein; was ich nachdrücklich begrüße.
Beim Denkmalschutz geht es nicht um die unveränderte Beibehaltung des Erscheinungsbildes für alle Ewigkeit, sondern darum, gerade die Geschichte eines Denkmales zu erhalten: beispielsweise die Aneignung eines Gebäudes durch seine Bewohner und Nutzer in den unterschiedlichen Zeitläufen. Diese Funktion des Denkmalschutzes kennen aber die Wenigsten, weil sich noch immer das Vorurteil des Denkmalschutzes als Domäne lebensfernen Spinner hält, die unsere Gesellschaft am liebsten in die Vergangenheit zurückversetzen wollen. Wegen dieser hartnäckig bestehenden Voreingenommenheit gegenüber den Denkmalschützern, ist eine solide Beratung und Aufklärung so wichtig.

Landeskonservator Michael Paarmann weist in der aktuellen Ausgabe der „Zeitschrift für Denkmalpflege“ zu Recht darauf hin, dass „wohl in keinem Bereich der öffentlichen Verwaltung dem Faktor Beratung eine größere Bedeutung zukommt“ wie im Denkmalschutz. Das Werben für den Denkmalschutz gerät aber hoffnungslos ins Hintertreffen, wenn alle Ressourcen nur noch darauf verwendet werden können, die allerschlimmsten Sünden zu verhindern. Auf Gefahrensituationen reagiert der Denkmalschutz quasi wie in einer Notwehrsituation mit Sofortvollzug. Für Beratung ist dann keine Zeit mehr, was dem Ansehen des Denkmalschutzes nicht gut bekommt.

Darum bin ich skeptisch, ob die angestrebte Einsparung der unteren Denkmalschutzbehörden, wie im vorliegenden Entwurf vorgeschlagen, der richtige Weg ist. Das Prinzip in der Verwaltung, zumindest eine Armlänge vom Bürger zu sein, um sich weder beeinflussen noch korrumpieren zu lassen, heiße ich prinzipiell gut. Doch den direkten Dialog mit Betroffenen kann ein angereister Fachmann aus Kiel nicht in der gleichen Weise leisten wie ein Ansprechpartner vor Ort. Wenn alle Beratungstermine zu Ferngesprächen werden, ist das nicht gerade die beste Voraussetzung für eine enge Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Behörden. Gerade die Debatte um die Neutra-Siedlung in Quickborn hat doch gezeigt, dass das Eingreifen einer Landesbehörde von Einzelnen als unerwarteter und hoheitlicher Willkürakt wahrgenommen wird. Diese Missverständnisse kann man durch eine transparente und erklärende Politik vor Ort vermeiden. Genau das leisten die unteren Denkmalschutzbehörden. Ob diese in der Kompetenz der Kreise bleiben müssen, steht wiederum auf einem ganz anderen Blatt.

Wir müssen die neue Zuschneidung der Kompetenzen sehr sorgfältig abwägen. Fundierter Denkmalschutz muss auf Expertenwissen zurückgreifen können. Das können die einzelnen Denkmalschutzbehörden nicht gewährleisten. Das Erkennen, Deuten und Bewerten von Denkmalen sowie der richtige Umgang mit traditionellen Bautechniken, die schon lange nicht mehr angewandt werden, erfordert ein Spezialwissen, das nur die Profis im Landesamt in der gesamten Bandbreite gewährleisten können. Der SSW fordert so viel Bürgernähe wie möglich, also dezentrale Anlaufstellen vor Ort, bei gleichzeitig so viel Expertise wie möglich, also einem zentralen Expertenpool. Wie dieser Spagat gelingen kann, können wir nur nach sorgfältigen Beratungen bestimmen.  Grundlage muss eine gründliche Bestandsaufnahme der Arbeit der Denkmalschutzbehörden sein. Dem Vernehmen nach gibt es im Land durchaus Beispiele für überforderte Denkmalschutzbehörden. Wenn das tatsächlich der Fall ist, müssen wir nach den Ursachen fragen, bevor wir die gesamte Struktur umkrempeln.

Angesichts der anstehenden Kommunalreform stellt sich sowieso die Frage, ob bereits jetzt die Strukturen im Denkmalschutz verändert werden müssen.

Weitere Artikel

Pressemeddelelse · Flemming Meyer · 11.01.2021 Wir dürfen die Grenzpendler nicht im Stich lassen!

Zur Situation der Grenzpendler nach den Corona-Verschärfungen an der dänischen Grenze nehmen der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer und MdL Jette Waldinger-Thiering Stellung:

Weiterlesen

Pressemeddelelse · Flemming Meyer · 10.12.2020 Negative Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg zur Schülerbeförderung der dänischen Minderheit ist Diskrimination!

Mit großem Unverständnis reagierte der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer auf die Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg in 2021 keinen Zuschuss mehr für die Schülerbeförderung der dänischen Minderheit zu geben.

Weiterlesen

Pressemeddelelse · Flemming Meyer · 31.07.2020 Mange tak und auf Wiedersehen

Weiterlesen