Tale · 11.09.2008 Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes

Demokratische Wahlgesetze sind nichts, das durch Gott oder eine andere höhere Instanz der Gerechtigkeit geschaffen wird. Wahlrecht wird von Menschen gemacht – und zwar von Menschen, die unmittelbar davon betroffen sind. Das kann nicht anders sein; aber dies gemahnt auch zur Sensibilität. Denn ein zu stark von Parteiinteressen geprägtes Wahlrecht wirkt im Ergebnis willkürlich oder gar manipulierend und kann den Glauben in die Gerechtigkeit demokratischer Wahlen schädigen. Das oberste Ziel eines Wahlgesetzes muss es daher bleiben, die Stimmen der Wählerinnen und Wähler so präzise wie nun einmal möglich in eine Mandats¬verteilung zu übersetzen. Dazu kann der vorliegende Gesetzentwurf beitragen.

Durch die von den Grünen vorgeschlagene Mandatsverteilung nach Sainte-Laguë/Schepers wird die Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler besser abgebildet als durch das bisher ange¬wandte D’Hontsche Zählverfahren, das wegen seiner verzerrenden Wirkung ja auch in vielen Wahlgesetzen wieder abgeschafft wurde. Dieser Vorschlag findet deshalb unsere Zustimmung.

Wahlrecht sollte so klar wie möglich gestaltet sein und eindeutig wirken. Vor diesem Hinter¬grund ist es sehr bedenklich, dass sich nach der Kommunalwahl im Mai 2008 zwei unter¬schiedliche Auslegungen des Gemeinde- und Kreiswahl¬gesetzes verbreitet haben. Die einen gehen davon aus, dass bei der Berechnung der maximalen Anzahl der Ausgleichs¬mandate die Überhang¬mandate mitgerechnet werden dürfen. Die anderen meinen, dass die im Gesetz genannten „weiteren Sitze“ eben nicht die überhängenden Mehrsitze umfassen. Ich muss gestehen, dass mir beim Lesen des Gesetzestextes letztere Aus¬legung richtiger erscheint. Aber wir sind nun einmal in der Situation, dass das Innenministerium für die Wahl 2008 de facto auch die zweite Lesart anerkannt hat, indem es auf eine Klage ver¬zichtet. Im besten Fall ist dieses Ausdruck von Pragmatismus, der den Kommunen Arbeitsruhe geben will. Im schlimm¬sten Fall ist dies das Eingeständnis, dass das Wahlgesetz schlam¬pig gestrickt wurde. Unter allen Umständen bedeu¬tet dies aber, dass die Mandate in den Kommunen nach zweierlei Maß verteilt werden. Das ist alles andere als Rechtsklarheit. Deshalb begrüßen wir, dass die Grünen zumindest auf eine schnelle gesetzliche Klärung drängen. Den Weg, die Begrenzung der Zahl der weiteren Sitze auf das Doppelte der Anzahl der Mehrsitze ersatzlos zu streichen, halten wir für praktikabel. Dadurch wird die Kommunalvertretung bei vielen Überhangmandaten zwar größer, dafür spiegelt sie aber besser die Stimmverteilung und damit den Wählerwillen wider.

Der SSW meint, dass in diesem Zusammenhang auch nochmals zur Sprache kommen muss, wie der Gesetzgeber eine ebenso gerechte Verteilung der Sitze in den Gremien der Kommunalver¬tre¬tungen sichern kann. Auch in diesem Bereich muss es Regeln geben, die kommunaler Willkür entgegenwirken. Ich halte es immer noch für eine deutliche Verfälschung des Wählerwillens, wenn das Verteilungs¬verfahren für Ausschüsse und Gremien in Husum so laufen konnte, dass der SSW praktisch aus den Ausschüssen heraus gedrängt wurde. Er ist dort mit 10,5 % der Stimmen nur in zwei Ausschüssen vertreten. Wenn die FDP und die Grünen trotz 4,3 bzw. 2,8 % weniger Stimmen jeder für sich mehr Ausschusssitze erlangen konnten als der SSW, und wenn die CDU mit rund dreimal so vielen Stimmen wie der SSW zwölfmal so viele Sitze in den Aus¬schüssen hat, dann ist da der Wurm drin. Da die demokratische Kultur vor Ort derlei Verzer¬run¬gen des Wahlergebnisses offensichtlich nicht vorbeugen kann, muss auch für diesen Bereich eine bessere rechtliche Regelung der Sitzverteilung gefunden werden. Alles andere kann man niemandem vermitteln.

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