Speech · 27.08.2003 Änderung des Schulgesetzes

Der SSW hat bereits in der 1. Lesung zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion signalisiert, dass wir den Vorstoß des Kollegen de Jager begrüßen. Durch ihren Gesetzentwurf hat die CDU einen Stein ins Rollen gebracht der ein Vorteil für neu zu gründende freie Schulen darstellt, da die Wartefrist für Landeszuschüsse bei den Sach- und Personalkosten verringert werden soll. Mit 3,5 % des Nachwuchses an freien Schulen liegt Schleswig-Holstein unter dem Bundesdurchschnitt, der derzeit bei 5,7 % liegt. Dies ist in der Wartefrist von bisher vier Jahren bis zum Einsetzen der staatlichen Zuschüsse begründet. Wenn wir dies ändern wollen und wenn wir die Gründung von freien Schulen erleichtern wollen, müssen wir die staatliche Bezuschussung für freie Schulen vorziehen.

Doch ich muss deutlich sagen, dass wir nicht für eine gänzliche Abschaffung der Wartefrist sind, wie es von mehreren Anzuhörenden in der schriftlichen Anhörung geäußert wurde. Wer heute eine freie Schule gründen möchte, muss auch eine finanzielle Planungssicherheit aufweisen, damit sie ihren Bildungsauftrag längerfristig gewährleisten kann. Dies geschieht im Sinne der Schüler, der Eltern und auch im Sinne der Schule. Außerdem wird durch die Wartefrist die tatsächliche Nachfrage an neu gegründeten freien Schulen deutlich. Daher halte ich die Abschaffung der Wartefrist für falsch.

Der uns heute vorliegende geänderte Gesetzentwurf zum Schulgesetz stellt meines Erachtens einen guten Kompromiss zwischen der bestehenden Regelung und dem Entwurf der CDU dar. Die Koalitionsfraktionen haben sich nach dem Anhörungsverfahren auf eine Wartefrist von drei Jahren verständigt. Dies ist die salomonische Mitte: Statt der bisherigen Wartezeit von vier Jahren und dem Vorschlag der CDU von zwei Jahren. Dies entspricht im übrigen auch dem Vorgehen der meisten anderen Bundesländer.
Ich denke mit diesem Vorschlag sollte auch die CDU leben können, da sie mit ihrem Ursprungsantrag Bewegung in die Diskussion um die Wartezeit gebracht hat. Diesem Erfolg sollte die CDU sich nicht selbst in den Weg stellen, indem sie den gefundenen Kompromiss ablehnt.

Die Förderung der freien Schulen nur aus haushaltspolitischer Sicht zu betrachten halte ich - selbst in diesen finanziell schwierigen Zeiten - für falsch. Wir müssen zwar die Voraussetzung für die Gründung freier Schulen vorhalten, dürfen hier aber nicht Tür und Tor öffnen zum Nachteil bestehender Einrichtungen, denen wir auch Verpflichtet sind.

Mit dem Gesetzentwurf von SPD und Grüne kommt man dem Wunsch der CDU einen Schritt entgegen und verkürzt die notwendige zeitliche Hürde bis die staatliche Förderung eintritt. Alle haben sich ein Stück bewegt, nun sollte die CDU dem Kompromiss auch zustimmen.

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