Tale · 25.09.2013 Änderung des Sparkassengesetzes und Antrag zu den Herausforderungen der Sparkassen

Stellen wir uns einmal folgende Situation vor. Als Kunde der Deutschen Bank mit Wohnort in Emmelsbüll-Horsbüll muss ich, um meinen Bankberater persönlich zu sprechen, mit der Bahn über den Damm nach Westerland. Erst mal muss ich natürlich nach Klanxbüll, wenn ich Glück habe, dann finde ich dort sogar noch einen Parkplatz in Bahnhofsnähe. Nach drei Bahnstationen und fünf Minuten Fußmarsch bin ich dann endlich am Ziel. Alternativ könnte ich natürlich auch ins etwa 60 km entfernte Husum fahren. Auf jeden Fall wird ein halber Tag für einen Banktermin draufgehen müssen. Einfacher habe ich es da als Kunde einer Sparkasse, denn die nächste Filiale ist im 14 km entfernten Niebüll und die nächste SB-Filiale gleich um die Ecke in Klanxbüll. Das heißt jedoch nicht, dass die eine Bank jetzt „besser“ ist als die andere. Aber es zeigt eben, dass ein flächendeckendes Serviceangebot eben keine Selbstverständlichkeit ist. Gerade im ländlichen Raum ist ein solches Filialennetz unverzichtbar. Die Sparkassen in unserem Land sind zweifelsohne in der Region verwurzelt. Die kommunale Trägerschaft ist, und muss auch in Zukunft, ein Leitbild sein. Die Sparkassen im Norden haben gezeigt, dass sie sich sehr wohl vor allem selbst helfen und unterstützen können. Die Fusion von der Spar- und Leihkasse zu Bredstedt mit der Nospa und die Beteiligung der Fördesparkasse an der Sparkasse Hohenwestedt haben gezeigt, dass eine Zukunft auch ohne eine Beteiligung der Haspa oder privater Investoren möglich ist. Jetzt geht es um die Sicherung und Stabilisierung des Sparkassengeschäftes in der Region. Und daran arbeiten die jeweiligen Sparkassen gerade. Das Solidarprinzip hat sich jedenfalls schon jetzt bewiesen. Die Richtung stimmt. Wir haben den Sparkassen ihre verdiente Planungssicherheit gegeben, damit sie sich auf ihre erneuerte, kundenorientierte Geschäftsstrategie konzentrieren können.

Was wir brauchen, sind stabile Sparkassen in unserem Land. Gerade auch vor dem Hintergrund der anstehenden höheren Kapitalanforderungen.
Ab 2019 gelten die verschärften Aufsichtsregularien nach Basel III zu 100%. Dann müssen die Banken eine Eigenkapitalquote von 10,5 % dokumentieren können, wenn sie Kredite ausgeben. Schon jetzt gilt eine Übergangsphase, in der die Reform schrittweise umgesetzt werden soll. Um die Sparkassen bei dieser Neuerung zu unterstützen, brauchen wir eine weitere Option. Die Aufnahme des Sparkasse- und Giroverbundes ist somit eine Ergänzung der Maßnahmen, die schon in der letzten Änderung des Sparkassengesetzes umgesetzt wurden. Dieses Vorhaben hat Minister Breitner Anfang des Jahres hier im Haus angekündigt. Aus Sicht des SSW macht es jedenfalls Sinn, dem regionalen Sparkassenverband, die Möglichkeit einer Beteiligung am Stammkapital der einzelnen Sparkassen zu erlauben. Diese Ansicht wird vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband geteilt. Dabei geht es im Ziel nicht um eine dauerhafte Beteiligung. Sondern es geht vor allem darum, extremen Belastungssituationen entgegenzuwirken und finanzielle Schieflagen wieder zu begradigen.

Abschließend möchte ich nochmal einen Punkt klarstellen. Wir als rot-grün-blaue Koalition können und wollen es uns nicht leisten, die Sparkassen fallen zu lassen und somit dem bunten Treiben von globalen Investoren zu überlassen. Was die Sparkassen brauchen, ist eine stabile Trägerschaft. Die öffentlich-rechtliche Trägerschaft gewährt diese Stabilität. Und das entspricht nicht nur unserer Sicht, sondern auch der Sparkassen. Den Sparkassen Stabilität und Planungssicherheit entgegenzubringen, sollte in unser aller Interesse sein, damit die flächendeckende Versorgung für Privatkunden, sowie für den Mittelstand auch in Zukunft sichergestellt werden kann. Und deshalb ist der vorgelegte Gesetzesvorschlag richtig!


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