Tale · Flemming Meyer · 09.07.2010 Änderung des Wahlgesetzes

Von Konservativen ist oft zu hören, dass es viele Argumente gegen die Herabsetzung des Wahlalters gäbe. Wenn man aber genau hinschaut, überwiegen die Gründe, das Wahlalter herabzusetzen.
1. Argument: man müsse volljährig sein, um zu wählen. Bereits 1970 hatte der Bundestag dies jedoch nicht für notwendig angesehen, das Wahlalter mit der zivilrechtlichen Mündigkeit zu koppeln. Das Wahlalter wurde von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt und erst 1975 änderte sich die Volljährigkeitsgrenze.
2. Argument: Schleswig-Holstein schafft einen Sonderfall, wenn wir bereits 16- und 17Jährige an die Landtagsurne lassen. Vieles ist anders in Schleswig-Holstein und eine einheitliche Altersgrenze ist sicherlich nur für die Bundestagswahlen erforderlich, aber nicht für die jeweiligen Landtagswahlen.
3. Argument: Jugendliche seien durch ihre wirtschaftliche Abhängigkeit vom Elternhaus zu stark beeinflussbar und aus diesem Grund könnten sie keine eigene Stimme abgeben. Tja, das Argument wurde bereits beim Wahlrecht für Frauen genutzt. Weiterhin hat dieses bei der Änderung des Kommunalwahlrechtes keine Rolle gespielt, da durch die geheime Wahl das Wahlgeheimnis bewahrt wird.
4. Argument: Es gibt doch bereits genug Möglichkeiten der Partizipation junger Menschen. Doch zwischen Mit-Reden und Mit-Entscheiden bestehen erhebliche Unterschiede. Das aktive Wahlrecht ist eine entscheidende Säule unserer Demokratie, die unersetzbar ist.
5. Argument: Es besteht die Vermutung, Jugendliche neigen dazu, extreme Positionen und Parteien zu vertreten. Sollte das tatsächlich so sein, sehe ich das eher als Handlungsaufforderung an uns an. Das Vertrauen der jungen Bürgerinnen und Bürger in die Parteien ist zweifelsohne gestört. Politikwissenschaftler sprechen von einer Entfremdung zwischen Parteien und jungen Menschen. Für die Parteien werde es immer schwieriger, neue junge Mitglieder zu gewinnen, weil die Art und Weise der Politikgestaltung den Jüngeren nicht mehr zeitgemäß erscheint. Hier sind wir also aufgerufen, verlorenes Vertrauen wieder zu gewinnen. Wählerbeschimpfung halte ich an dieser Stelle für völlig unangebracht.
6. Argument: Die Jugendlichen sind nicht reif. Das war das Hauptargument derjenigen, die 1997 die Herabsetzung des Wahlalters für die Kommunalwahlen ablehnten. Bereits damals hat der SSW betont, dass für uns das entscheidende Kriterium, die Überzeugung ist, dass die Jugendlichen sehr wohl kompetent und reif genug sind und man deshalb das Wahlalter senken kann. Die Sozialwissenschaft stellt in der Sozialisation und der sozialen Kompetenz zwischen 14- und 18-Jährigen keine gravierenden Unterschiede mehr fest. Die Shell-Studie zeigt es, und auch in persönlichen Gesprächen bemerke ich es: Junge Erwachsene können im Alter von 16 oder 17 Jahren die Folgen ihrer Entscheidungen durchaus abwägen. Sie entscheiden besonnen und fundiert. Natürlich nicht alle – aber auch bei Erwachsenen höre ich oftmals Sätze, die mich massiv an deren Reife zweifeln lassen.

Aus diesen Tatsachen heraus ergeben sich alle anderen Aspekte, die diskutiert wurden und werden müssen. Wäre der SSW nicht überzeugt von der Entscheidungsreife der 16Jährigen, hätten wir niemals der Herabsetzung des Wahlalters bei Kommunalwahlen zugestimmt. Wir sind hundertprozentig sicher, dass junge Menschen entscheiden können. Davon überzeugen uns nicht zuletzt die Jugendlichen, die sich auch in unseren Gremien zu Wort melden. Darum wollen wir ihnen auch die Möglichkeit einräumen, die Geschicke des Landes, in dem sie leben, mitzubestimmen.

Der Landtag hat allerdings im Gegensatz zur kommunalen Ebene gesetzgeberische Kompetenzen, was einige Verfassungsrechtler auf den Plan gerufen hat. Es besteht also ein eindeutiger Beratungs-, Informations- und Diskussionsbedarf.
Deshalb wird die Beratung im Ausschuss sicherlich sehr spannend, wir stimmen der Ausschussberatung zu.

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