Speech · 26.09.2018 Agrogentechnik darf keine Gefahr für Mensch und Natur darstellen

Flemming Meyer zu TOP 21 - Schleswig-Holstein als Forschungsstandort für CRISPR/Cas erhalten und Landwirtschaft beraten

„Auf der einen Seite werden die wirtschaftlichen Interessen und Chancen angeführt. Auf der anderen Seite, sind die Auswirkungen auf Natur und Umwelt nicht hinlänglich bekannt und der Einsatz von GVO wird vom größten Teil der Verbraucher abgelehnt.“

Aus wissenschaftlicher Sicht mag man von dem EuGH-Urteil zur CRISPR/Cas-Methode, der sogenannten Genschere, nicht überzeugt sein. Fakt ist, der Gerichtshof hat festgestellt, dass eine Pflanze, die mit dem Werkzeug der Genschere gezüchtet wird, als gentechnisch veränderter Organismus anzusehen ist. Damit muss dieser Organismus gesondert geprüft und gekennzeichnet werden. Darüber hinaus stellt der Gerichtshof frei, dass Organismen, die durch die Anwendung anderer Gen-Verfahren verändert wurden, der GVO-Richtlinie zu unterwerfen sind. Denn Organismen, die beispielsweise radioaktiv oder chemisch verändert wurden, unterliegen bisher nicht der GVO-Richtlinie.

Das Urteil des Gerichthofes wurde auf der Grundlage der geltenden EU-Freisetzungsrichtlinie entschieden. Wohlgemerkt, einer Richtlinie aus dem Jahr 2001. Es ist nun mehr als deutlich geworden, dass 17 Jahre im Bereich der Gen-Wissenschaft ein sehr lange Zeitraum ist, denn seit dem Erlass der Richtlinie hat sich dort eine Menge getan. 

Es ist natürlich einfach zu sagen, hier hätte Politik längst handeln müssen und die Richtlinie entsprechend ändern oder anpassen müssen. Aber so leicht ist das nicht. Eine solche Richtlinie wird nicht einfach alle drei Jahre geändert, nur weil es neue Verfahren gibt. Wer sich an die Diskussionen um gentechnisch veränderte Organismen erinnert, weiß, dass diese Diskussionen nicht immer rational geführt werden. Das haben wir selbst immer wieder hier im Landtag miterlebt. Das Thema Gentechnik in der Landwirtschaft – also der Einsatz von GVO – wurde auch hier im Landtag immer wieder sehr kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite werden die wirtschaftlichen Interessen und Chancen angeführt. Auf der anderen Seite, sind die Auswirkungen auf Natur und Umwelt nicht hinlänglich bekannt und der Einsatz von GVO wird vom größten Teil der Verbraucher abgelehnt. In Kürze ist das die Klemme in der die Politik steckt. 

Die Entscheidung für oder wider ist nicht einfach. Denn aus unserer Sicht gibt es keine endgültige wissenschaftlich untermauerte Stellungnahme die das eine oder andere ausschließt oder befürwortet. Solange das so ist, sehe ich die Aufgabe von Politik, auch darin, den Umgang mit der Agrogentechnik gesetzlich so zu regeln, dass keine Gefahr davon ausgeht für Mensch und Natur. Denn was einmal losgetreten ist, kann nicht wieder rückgängig gemacht werden.

Daher brauchen wir entsprechende Regeln, die einen Missbrauch weitestgehend verhindern.

Diese Ansicht mag für einige schwer nachvollziehbar sein, aber denen kann ich nur entgegnen, dass sie es bisher nicht geschafft haben, alle von der Unbedenklichkeit zu überzeugen. Dies gilt auch für die Anwendung der Genschere. Denn auch sie ist nicht unumstritten. Die nachgesagte Präzision dieser Methode wird zum Teil in Frage gestellt. Soll heißen, jenseits der Schnittstellen können zusätzlich unerwartete Schnitte auftreten deren Folgen nicht absehbar sind. 

Zugegeben, das Urteil des EuGH erschwert den Einsatz der Gen-Schere, weil das Verfahren nun der GVO-Richtlinie unterliegt, mit den entsprechenden Auflagen. Aber um es auch deutlich zu sagen, die Methode ist nicht verboten. Sie ist weiterhin anwendbar und es kann dort auch weiter geforscht werden – das ist auch für die CAU möglich. 

Aber bevor dieses Verfahren unkontrolliert seine Anwendung findet, weil es keinen besonderen technischen Aufwand erfordert, ist es zu begrüßen, dass der EuGH dieser Anwendung jetzt klare Regeln zugeteilt hat.

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