Tale · Flemming Meyer · 17.06.2009 Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen

Der vorliegende Bericht sagt es klipp und klar: “es gibt keine allgemeine Rechtsgrundlage und keinen allgemeinen Rechtsanspruch“ (S. 3) für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Jeder Ausländer, der nach Deutschland kommt und in seinem erlernten Beruf arbeiten möchte, ist ein Einzelfall. Er oder sie ist aber nicht auf sich allein gestellt. Schleswig-Holstein hat eine solide Beratungsinfrastruktur, in der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kompetent und unabhängig unterstützen und informieren.

Doch im Kampf um die rechtliche Anerkennung oder Teilanerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen hilft auch die beste Beratung nicht weiter. Letztlich kommt es darauf an, dass erstens die Anerkennungsverfahren einfacher werden und zweitens die Wege zur Anerkennung verkürzt werden. Optimal wäre eine zentrale Anlaufstelle für die Anerkennung. So eine Institution ist allerdings nicht in Sicht.
Aber es ist einiges in Bewegung geraten. Der Bericht listet die Initiativen und Arbeitsgruppen auf, die sich auf Bund-Länder-Ebene mit der Verbesserung der Situation beschäftigen. Noch für 2009 werden greifbare Ergebnisse in Aussicht gestellt. Gleichzeitig wird einer „Herabstufung von Qualitätsansprüchen deutscher Ausbildungsgänge“ bereits auf der ersten Seite des Berichts eine Absage erteilt, was unter nationalen Gesichtspunkten vielleicht verständlich ist, den Sachverhalt nach Meinung des SSW aber nicht ganz zutreffend umschreibt. Weder einem iranischen Ingenieur noch einer indischen Ärztin geht es um eine Herabsetzung der Standards durch die Hintertür. Diese Theorie entbehrt jeder Grundlage und war trotzdem bisher eines der Haupthindernisse für die Einführung einfacher Anerkennungsverfahren. Das zweite Hindernis ist sicherlich die berufsständische Verfasstheit der Bundesrepublik.

Wir können es uns aber nicht leisten, gerade angesichts des sich abzeichnenden Facharbeitermangels, dass Potenziale brach liegen, nur weil die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses nicht die bürokratischen Hürden überwinden kann. Darum begrüßt der SSW auch ausdrücklich die Bemühungen der Landesregierung, einen deutsch-dänischen Berufsanerkennungspakt abzuschließen. Aus Sicht des SSW ist dies einer der wichtigsten Bausteine zur Etablierung eines deutsch-dänischen Arbeitsmarktes.

In der von mir gestellten Kleinen Anfrage zur bilateralen Anerkennung von Berufsabschlüssen ist deutlich geworden, wie groß die Hürden sind, um Ausbildungen über die deutsch-dänische Grenze anzuerkennen. Nicht nur, dass die Entscheidungen auf der Ebene Berlin-Kopenhagen gefällt werden, auch Anzahl, Struktur, Inhalte und Partner unterscheiden sich. An gutem Willen scheint es aber nicht zu fehlen, es sind die konkreten Hindernisse in der Praxis, die die Anerkennung so schwierig macht. Die dänische Ausbildungsstätte EUC Syd hat einen detaillierten Vergleich der Ausbildungsgänge und ihrer Inhalte angestellt, um so Schritt für Schritt der Anerkennung von Ausbildungen näher zu kommen. Parallel dazu arbeiten die verschiedenen Berufsschulen in der deutsch-dänischen Grenzregion seit Jahren in Projekten zusammen und haben es geschafft, Projektsarbeitsforen in der pädagogischen Ausbildung zu etablieren, Informationsstrukturen aufzubauen und konkrete Unterrichtsprojekte gemeinsam durchzuführen.

Es liegt jetzt an der Politik auf Landes- und auch auf Bundesebene, die bereits vorhandene Zusammenarbeit den formell notwendigen Hintergrund zu geben. Unserem Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen ist der Bericht von EUC Syd präsentiert worden, außerdem hat er bei seiner letzten Reise nach Kopenhagen mit Vertretern der dänischen Regierung über das Thema gesprochen. Aus Sicht des SSW ist es jetzt dringend notwendig, den Gesprächen auch Taten folgen zu lassen!

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