Speech · 22.03.2012 Anträge und Bericht zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung

Wir erleben immer häufiger in unseren Kommunen, dass sich Bürgerinitiativen gründen, die sich gegen den Bau von Biogasanlagen oder großen Mastanlagen richten. Dies har vielerorts zu heftigen Streitigkeiten innerhalb der Gemeinde geführt.
Für mich ist dies in erster Linie ein Zeichen dafür, dass etwas mit dem Planungsrecht nicht mehr stimmt. Mit der Privilegierung im §35 Baugesetzbuch wurde die kommunale Planungshoheit mehr oder weniger ausgehebelt. Eine direkte politische Beeinflussung beim Bau derartiger Anlagen ist kaum noch möglich. Der potentielle Betreiber hat einen Rechtsanspruch seine Anlage zu bauen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Es gibt durchaus rechtliche Möglichkeiten gegen solche Projekte vorzugehen, jedoch erfordert dies fachlich qualifizierte Stellungnahmen, die nur von eingefuchsten Fachleuten erbracht werden können. Dies können die betroffenen Kommunen jedoch kaum leisten. Zudem spielt auch die zeitliche Komponente für einen Einspruch eine wichtige Rolle.

Gleichwohl besteht die Möglichkeit der Steuerung über die Bauleitplanung der Gemeinde. Dies macht auch der Bericht der Landesregierung deutlich. Es hat aber den Anschein, dass viele Kommunen von der Privilegierung überrumpelt wurden und ihren Flächennutzungsplan nicht entsprechend angepasst haben. Es gibt aber auch Kommunen, die nicht einmal einen Flächennutzungsplan haben. Dies ist wieder ein Beleg für die Kleinteiligkeit der Gemeindestruktur bei uns im Land.
Fakt ist aber, dass mit derartigen Anlagen die Siedlungsentwicklung der Gemeinden gehemmt wird, die Immissionsbelastungen zunehmen, Umweltbelastungen steigen und der Außenbereich als Erholungsraum verloren geht.

Aus dem Bericht geht hervor, dass es auf Bundesebene mittlerweile Planungen gibt, die rechtlichen Einspruchmöglichkeiten zu verschärfen. Jedoch gilt dies nur für große gewerbliche Tierhaltungsanlagen – das was man als Agrarindustrie bezeichnen würde.
De facto bringt dies keine wirkliche Änderung und keine Verbesserung für die kommunale Planungshoheit mit sich. Auch von der Landesregierung ist hier nicht mit wirklicher Unterstützung zu rechen, denn prinzipiell hält die Landesregierung weiter an der Privilegierung im Außenbereich fest.

Das Engagement der Bürgerinitiativen ist aber auch ein Beleg dafür, dass in weiten Teilen der Gesellschaft ein Umdenken bezüglich der Entwicklung der Landwirtschaft stattfindet. Die Einwände gegen Massentierhaltungsanlagen sind lang - ob aus naturschutz- oder tierschutzfachlicher Sicht.
Zudem sind diese Bürgerinitiativen gut vernetzt mit Umweltschutzverbänden oder Tierschutzorganisationen und sie tauschen sich untereinander aus. Dieser Druck von unten, ist Beweis dafür, dass wir bereits eine breite Diskussion über die künftige Ausgestaltung der Land- und Ernährungswirtschaft in der Gesellschaft haben. Vor dieser Entwicklung darf die Politik nicht die Augen verschließen. Wir müssen uns diesen Aufgaben stellen und Lösungen aufzeigen, wie wir die Landwirtschaft zukunftsorientiert und nachhaltig gestalten wollen.

Die bisherige Landwirtschaftspolitik wurde in Bahnen gelenkt, die einzig auf Wachstum ausgerichtet ist. Es musste immer mehr zu immer günstigeren Preisen produziert werden, um am Markt zu bestehen. Diese Entwicklung ist wirtschaftlich nicht gesund. So vollzieht sich auch seit Jahrzehnten der Strukturwandel in der Landwirtschaft. Die Betriebe die nachbleiben sind gezwungen sich zu vergrößern: Mehr Fläche und immer mehr Tiere.
Dies ist aber keine Entwicklung, die sich die Landwirte freiwillig ausgesucht haben. Viele Landwirte mit denen ich gesprochen habe, lehnen dies ab. Wer aber nicht aufgeben will, der muss vergrößern, um die Produktionskosten zu verringern.
Dieser Kreislauf muss durchbrochen werden. Aber das bedeutet, dass die Förderpolitik in der Landwirtschaft komplett geändert werden muss.
Aufgrund der Komplexität schlage ich vor, dass wir das Thema im Ausschuss vertiefen.

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