Tale · Flemming Meyer · 13.09.2007 Atomgesetz ändern – Sicherheit für die Menschen schaffen


Lassen Sie mich, bevor wir ins Detail gehen, eine Feststellung treffen. Die Atomkraftwerke in Brunsbüttel und Krümmel sind seit mehreren Monaten abgeschaltet und sie werden es noch für mindestens einige Wochen bleiben. Das zeigt, dass die Abschaltung von Atomkraftwerken möglich ist, ohne dass bei uns gleich die Lichter ausgehen. Es scheint so, als ob da noch einiger Spielraum ist und deshalb kann man nur allen raten, am Atomkonsens festzuhalten und in einem überschaubaren Zeitraum aus dieser gefährlichen Energieform auszusteigen.

Aber in der Zwischenzeit müssen wir mit dem leben, was wir haben. Womit wir nicht leben müssen ist, die ständige Gefahr, dass ein Atomkraftwerk aus dem Ruder läuft. Und hier genau setzt unser Antrag an. Die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, dass der Atomaufsicht in ihrem Handeln Grenzen gesetzt sind. Die Frau Sozialministerin hat mit den Mitteln, die ihr zur Verfügung stehen, das Maximum herausgeholt. Dabei ging es nicht um einen ideologischen Kampf gegen die Atomkraft, sondern um die Gewährleistung der Sicherheit für die Menschen in unserem Land. Hierfür möchte ich sie ausdrücklich loben, Frau Ministerin.

Aber die Diskussionen der letzten Monate haben auch gezeigt, wie wenig Mittel man hat, wenn man sich in der Vergangenheit nicht auf den Betreiber verlassen konnte oder man auch an der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Kraftwerke zweifeln konnte. Da ging es um Dübel, die nicht für die jeweiligen Kraftwerke ausgelegt waren oder auch um einen Trafobrand, dessen Ursache immer noch nicht geklärt ist. Da war ein Druckabfall im Reaktorbehälter, der ebenfalls noch nicht vollständig untersucht ist und natürlich ging es auch um die Zuverlässigkeit beim Betrieb dieser Anlagen. In der Vergangenheit gab es öfter solche oder auch andere Probleme. Es gibt also Anlass genug, zu hinterfragen, ob nicht durch eine bessere gesetzliche Grundlage für mehr Sicherheit für die Menschen gesorgt werden könnte. Dabei spielt die Frage, ob man für oder gegen die Kernenergie ist erst einmal keine Rolle.

Frau Ministerin Trauernicht hat letzte Woche im Ausschuss erklärt, dass die Hürde für die Versagung einer Betriebsgenehmigung sehr hoch sei. Das ganze System sei darauf ausgelegt, dass künftig beispielsweise die Zuverlässigkeit des Betriebs gewährleistet sein soll. Das heißt, mit neuem Personal oder einer neuen Organisation der internen Abläufe kann ein Betreiber durchaus deutlich machen, dass er in Zukunft besser arbeiten will und kann. Ob dies dann auch wirklich eintritt ist zweitrangig. Die Erfahrungen der Vergangenheit spielen jedenfalls keine Rolle. Im Extremfall, kann ein Betreiber immer wieder nach Fehlleistungen seine Organisationsform oder anderes ändern, ohne Gefahr zu laufen, dass sein Kraftwerk dauerhaft vom Netz genommen wird.

Das ist nach unserer Auffassung eine Lücke im Gesetz, die dringend geschlossen werden muss. Es kann nicht sein, dass man gastronomische Betriebe bei dauerhafter Unzuverlässigkeit oder auch mangelnder Hygiene schließen kann, aber ein Atomkraftwerk bei immer wiederkehrenden Verfehlungen weiter laufen darf. Da stimmt etwas in der Gesetzgebung nicht.

Da hilft auch nicht, dass man jetzt darüber nachdenkt, ob man die Beweislast einfach umkehren kann. Damit würde der Betreiber zwar nachweisen müssen, dass seine Anlage unbedenklich ist. Hat er dies aber auf dem Papier getan, ist es trotzdem wieder an der Atomaufsicht, nachzuweisen, dass hier noch etwas ungenügend ist. Und außerdem würde die Atomaufsicht auch dann immer noch nicht über endgültige Eingriffsmöglichkeiten verfügen. Das Sanktionsinstumentarium wäre ja das Gleiche wie vorher. Und wir haben ja nun alle schon feststellen können, dass genau dieses Instrumentarium nicht ausreichend ist.

Was wir brauchen ist eine Regelung, die sich auf die Erfahrungen der Vergangenheit bezieht. Wenn die Atomaufsicht nachweisen und dokumentieren kann, dass man in der Vergangenheit seine Atomanlage nicht entsprechend der Bestimmungen betrieben hat, muss sie die Möglichkeit bekommen aufgrund dieser Vergangenheitswerte die Anlage zu schließen. Genauso muss es möglich sein, die Atomanlagen erst einmal nur befristet weiter zu genehmigen, wenn Verfehlungen aufgetreten sind. Erst dann hat die Atomaufsicht wirklich ein scharfes Schwert in der Hand, um hier wirklich zum Wohle der Menschen eingreifen zu können.

Es geht also nicht darum, die Definition, was ein zuverlässiger Betrieb solcher Anlagen ist, noch einmal genauer zu fassen, wie es CDU und SPD wollen. Sie ist schon genau genug. Es geht vielmehr darum, egal ob man sich vor den Unfällen in Krümmel und Brunsbüttel auf ein groß-koalitionäres Stillhalteabkommen geeinigt hat oder nicht, die Atomaufsicht, wie jede kommunale Gewerbeaufsicht mit einem entsprechenden Instrumentarium zu versehen, damit sie auch eingreifen kann und dauerhaft und nachhaltig für die höchstmögliche Sicherheit bei den Atomkraftwerken sorgen kann. Das sehen die Menschen im Übrigen auch so. Deshalb bitten wir Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.

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