Tale · Flemming Meyer · 25.02.2010 Ausbau der Windenergie voranbringen

Die Windkraftplanung ist ein Dauerbrenner in der politischen Diskussion. Dass bisher kein neuer Erlass für die Windkraftnutzung herausgegeben worden ist, liegt sicherlich auch an der Neuwahl des Landtages. Jetzt liegt uns ein erstes Exemplar vom 15. Januar vor und das ist erst einmal vom Zeitablauf her zu begrüßen. Gleichwohl, muss man sagen, dass auch dieser Erlass wieder eher von einer Angst, möglicherweise zu viel Windkraft zuzulassen, geprägt ist. Deshalb möchte ich erst einmal deutlich machen, wie wichtig die Windkraft für unser Land ist.

Bis vor einigen Jahren waren wir noch Windkraftland Nummer eins. In Zeiten der Großen Koalition wurden wir aber von mehreren Bundesländern überholt. Hier gilt es also wieder Terrain zurück zu gewinnen. Für die Kommunen ist die Windkraft inzwischen zu einer wichtigen Steuereinnahmequelle geworden und für die Investoren - oft Einzelpersonen – stellt die Windkraft oft ein weiteres wirtschaftliches Standbein dar. Betrachtet man die Windkraft historisch, so kann man feststellen, dass die Windkraft die erste neue großflächige Industrieansiedlung seit mindestens 400 Jahren in unserem Land war.

Vor diesem Hintergründen ist es nicht hinnehmbar, dass die Landesregierung, wie schon die Vorgängerregierung, die Windkraft nicht so fördert, wie es nötig wäre. Dabei spreche ich ausdrücklich nicht von finanzieller Förderung, sondern von der Schaffung vernünftiger rechtlicher Rahmenbedingungen. Betrachtet man den Erlass vom 15. Januar, den die regierungstragenden Fraktionen bei Antragstellung am 12. Februar anscheinend noch nicht kannten, so kann man sehen, dass dieser Erlass nicht in der Tiefe durchdacht ist, die nötig gewesen wäre.

Bei den Abstandsregelungen redet man zum Beispiel von „schutzwürdigen Gebäuden“ ohne diesen Begriff genau zu definieren. So wird nur Unsicherheit geschaffen, wo Rechtssicherheit nötig wäre. Aber auch die Bestimmung nach der Mindestabstand einer Windkraftanlage zu einer Gemeindestraße eineinhalb mal ihre Gesamthöhe betragen soll, ist weltfremd. Gemeindestraßen gibt es so gut wie überall und damit sind viele Flächen nicht mehr nutzbar. So wäre zum Beispiel das „Kreiskonzept Windkraft“ in Nordfriesland schlicht nicht mehr umsetzbar, weil die Hälfte der dort ermittelten Flächen schon alleine dieser Bestimmung zum Opfer fallen würde.

Ein richtig guter Erlass würde sich an geltendem Immissionsrecht und am Baurecht orientieren. Keinesfalls dürfen aber willkürliche weitere Begrenzungen eingebaut werden. Wer die Windkraft darüber hinaus noch planen will – und das würden wir begrüßen – der muss eine landesweite Windflächenplanung umsetzen. Hier hat die ehemalige und die jetzige Landesregierung bisher nichts getan und das ist eine Ursache dafür, dass unsere Entwicklung in diesem Bereich ins Stocken geraten ist.

Jetzt haben wir aber inzwischen nicht nur mit alten Versäumnissen der jeweils CDU-geführten Landesregierungen zu tun. Inzwischen werden auch neue Entwicklungen blockiert. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der die Nutzung von Kleinwindanlagen leichter möglich machen soll. In dieser Branche haben wir nach unserer Auffassung ein enormes Potential und ebenfalls einen Vorsprung in der technischen Entwicklung, wie wir ihn auch bei der großen Windkraft einmal hatten. So kommt zum Beispiel die einzige bisher zertifizierte Kleinwindanlage in Deutschland aus Nordfriesland. Diesen Vorsprung wollen wir nicht verspielen.

Uns liegt nun aber ein Kleinwindanlagenerlass vom 02. Februar vor, der an Detail-Verliebtheit – im negativen Sinne - nicht mehr zu überbieten ist. Über 14 Seiten lässt sich der Erlass darüber aus, was alles nicht geht. Man kann deutlich sehen, dass der Erlass vom Gedanken getragen ist, möglichst wenig zuzulassen und möglichst viele Einschränkungen gelten zu lassen. Das ist genau der falsche Weg. Genauso, wie wir es schon eben für die großen Anlagen vorgeschlagen haben, müsste man sich auch hier vornehmlich am Immissionsschutz- und Baurecht orientieren.

Die Landesregierung ist – jedenfalls verbal – dafür angetreten, Bürokratie abzubauen. Die Erlasse zur Windenergienutzung machen deutlich, dass hier aber eher Bürokratie aufgebaut wird und damit die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land torpediert wird. Bleiben die Erlasse so wie sie sind, werden wieder Verwaltungen damit beschäftigt sein zu Windenergie-Verhinderern zu mutieren und gleichzeitig werden wir unsere gute Position auf dem Windenergiemarkt weiter verschlechtern. Zudem werden den Kommunen Entwicklungschancen genommen, weil sie auf Gewerbesteuereinnahmen verzichten müssen und weil auch Arbeitsplätze in der Region unnötig gefährdet werden. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, die Erlasse schnellstmöglich zu überarbeiten, sie auf ein Mindestmaß zu beschränken und die Windflächenplanung im Lande endlich ernsthaft anzugehen. Ich bitte, die Anträge in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen.

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