Tale · Flemming Meyer · 10.12.1997 Behördenstrukturapassungsgesetz

Als der Landtag 1973 das Gesetz einer Neuordnung der landwirtschaftlichen Staats- und Selbstverwaltung verabschiedete, wurden aus vorher 26 genau 6 Fachbehörden gemacht. Es handelt sich bei den Ämtern für Land- und Wasserwirtschaft um 6 integrierte Fachbehörden, die durch die Aufgabenbereiche Umweltschutz, Landwirtschaft und Häfen 3 Ministerien zuarbeiten, nämlich dem Umweltministerium, dem Landwirtschaftsministerium und dem Wirtschaftsministerium.

Die Kompetenzverteilung zwischen Landwirtschafts- und Umweltministerium hat in der Vergangenheit schon häufiger zu Schwierigkeiten geführt. Während der Umweltminister die Fachaufsicht innehat, kommt dem Landwirtschaftsminister die Dienstaufsicht über die Behördenmitarbeiter zu. Das kann insbesondere dann Probleme nach sich ziehen, wenn den Spitzen der beiden Häuser die Zusammenarbeit nicht leicht fällt. Trotz dieser Besonderheit hat der ehemalige Landesumweltminister Berndt Heydemann einmal über die Ämter für Land- und Wasserwirtschaft gesagt, daß man sie erfinden müßte, wenn es sie nicht bereits gäbe.

Statt der 6 Fachbehörden soll es künftig 3 Ämter für die Entwicklung ländlicher Räume in Husum, in Kiel und in Lübeck und 3 staatliche Umweltämter in Schleswig, in Itzehoe und in Kiel geben.

Hintergrund des Gesetzespaketes ist also die Aufteilung der integrierten Fachbehörden zugunsten einer Neugliederung, die keine Bündelung, sondern eine Trennung der Zuständigkeiten zur Folge haben wird.
Das Amt für Land- und Wasserwirtschaft in Flensburg wird am 17.12.1997 die Einweihung des alten Arbeitsamtes feiern, das auf 10 Jahre angemietet ist. Dort sind die Räumlichkeiten arbeitsgerecht umgebaut worden. Nach den Plänen zum Behördenstrukturanpassungsgesetz soll Flensburg künftig allenfalls Außenstelle des Amtes für die Entwicklung ländlicher Räume in Husum sein.

Im Vordergrund steht für den SSW, daß der Standort Nord für die Entwicklung ländlicher Räume gesichert werden muß. Für den Kreis Schleswig-Flensburg wird die Neuregelung nur dann zu annähernd zufriedenstellenden Ergebnissen führen können, wenn im Landesteil Schleswig eine Außenstelle erhalten bleibt.
Das ALW Flensburg hat im vergangenen Jahr einen Umsatz von 102 Millionen DM gemacht. 80 dieser 102 Millionen DM betrafen den Bereich Landwirtschaft. Es wurden etwa 11.000 Einzelanträge bearbeitet. Diese Zahlen sprechen dafür, daß eine Fachverwaltung für den Kreis Schleswig-Flensburg erhalten werden muß. Dies gilt auch für den Pflanzenschutz, weil in Angeln ein Schwerpunkt des Getreide- und Zuckerrübenanbaus liegt. Insofern besteht hier hoher Beratungsbedarf. Hier wäre auch die Grenzlage von Vorteil. Unsere dänischen Nachbarn sind uns in Sachen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln einige Schritte voraus. Immerhin arbeiten sie mit einem Drittel weniger Aufwandmenge pro Hektar. Da müssen wir auch hin.

Die Initiative zu der Strukturreform lag bisher bei der Landesregierung. Deshalb bedaure ich, daß wir es nicht mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung zu tun haben. Durch dieses Verfahren kann das Gesetz bei dieser Landtagssitzung verabschiedet werden. Das bereitet uns Bauchschmerzen. Dadurch könnte nämlich der Eindruck entstehen, daß die üblichen Beratungen nicht stattfinden.

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