Tale · Flemming Meyer · 25.01.2006 Beratungsstellen “Frau und Beruf”

Der Landtag hat in den Haushaltsverhandlungen einiges noch geändert, was vorher schon eingespart werden sollte. Das gilt auch für die Beratungsstellen „Frau und Beruf.“ Wir haben verhindern können, dass nicht zwei, sondern lediglich eine Beratungsstelle von „Frau und Beruf“ geschlossen werden wird. Besonders der SSW hat sich für die Arbeit von „Frau und Beruf“ stark gemacht, weil dieses bundesweit gelobte Erfolgsmodell hervorragende Arbeit leistet und eine solide Finanzierung braucht.

Wenn es um Daten bezüglich des regionalen Arbeitsmarktes für Frauen geht, ist „Frau und Beruf“ die erste Anlaufstelle; übrigens auch für den Landtag. Wir haben in nicht wenigen Anhörungen vom Know-how der Beraterinnen profitiert und so ist es dann nicht verständlich, dass die Arbeit von „Frau und Beruf“ immer wieder zur Disposition gestellt wird. Wenn wir schon bei Anhörungen meinen, dass uns „Frau und Beruf“ als kompetenter Ratgeber so immens wichtig ist, dann muss sich dies auch in der Unterstützung der täglichen Arbeit niederschlagen. Ein transparenter Arbeitsmarkt ist ein großer Vorteil bei der Planung arbeitmarktpolitischer Maßnahmen. Und genau das bietet „Frau und Beruf“, indem man dort einen wichtigen und besonders zu betrachtenden Teil des Arbeitsmarktes – nämlich den für Frauen – kompetent bearbeitet..

Doch noch ein anderer Punkt macht die Arbeit von „Frau und Beruf“ unverzichtbar: Im Gegensatz zu den Arbeitsagenturen berät „Frau und Beruf“ wirklich jede Frau unabhängig davon, ob ein Beratungsanspruch besteht. Davon profitieren nicht nur Selbständige und Frauen, die derzeit noch einen Arbeitsplatz haben, aber mittelfristig darum fürchten, sondern besonders Frauen in der Familienphase, die so genannten Berufsrückkehrerinnen. Ihnen werden im Arbeitsamt Flensburg beispielsweise überwiegend Gruppenberatungen angeboten. Da ist das ergänzende Angebot der Beraterinnen von „Frau und Beruf“ dringend nötig. Deren fundierte Einzelberatung hat nicht zuletzt die Stiftung Warentest gelobt: "Frauenberatungsstellen sind die erste Adresse für Frauen, die nach einer beruflichen Auszeit wieder einsteigen wollen", wird im Test-Heft Nr. 2 aus 2004 gesagt. Und das stimmt. Auch „Frau und Beruf“ in Nordfriesland in Husum leistet eine erstklassige Arbeit und kann nicht nur mit allgemeinen Auskünften aufwarten, sondern man kann dort auch nachweisen, dass man Frauen definitiv in Arbeit gebracht hat. Weiter bietet „Frau und Beruf“ dort auch eine kompetente Einstiegsberatung an, die den Frauen überhaupt erst einmal hilft, herauszufinden, welchen Weg man überhaupt beschreiten will. Dadurch werden die speziellen Qualifikationen und Fertigkeiten, die die Frauen besitzen, optimal nutzbar gemacht. Das ist gut für die Frauen und gut für den regionalen Arbeitsmarkt.

Die solide Arbeit von „Frau und Beruf“ steht also außer Zweifel. Die Arbeit der Beratungsstellen ist unverzichtbar! Gerade darum fordert der SSW die Landesregierung auf, die Finanzierung dieser Arbeit auch über das Jahr 2007 zu gewährleisten. Die Umstrukturierung der EU-Förderung trifft auch die Beratungsstellen von „Frau und Beruf.“ Deren Haushalt wird zu 40% vom ESF getragen. Ich bezweifle aber, dass „Frau und Beruf“ allein in der Lage sein wird, die neuen Anforderungen des neuen Förderschemas zeitnah zu erfüllen. Zur Vermeidung einer Finanzierungslücke fordert der SSW die Landesregierung auf, „Frau und Beruf“ so frühzeitig als möglich über die Brüsseler Entscheidungen in Kenntnis zu setzen. Diese Fürsorgepflicht gilt natürlich auch für andere Einrichtungen, aber eben für „Frau und Beruf“ ganz besonders.

Je nach dem, ob man für „Frau und Beruf“ die europäischen Mittel wieder so nutzen kann wie bisher oder nicht, muss das Land seine Förderinstrumente so gestalten, dass die Beratungsstellen weiter, wie gewohnt, gefördert werden können. Es gibt kaum Stellen, die eine so effektive Arbeit nachweisen können wie diese. Aber nicht nur das Land sollte fördern, sondern auch die Kreise und kreisfreien Städte. Hier hat man sich nach und nach aus der Verantwortung herausgezogen und fördert diese Stellen nun nicht mehr. Das ist ein Fehler und kann dazu führen, dass Arbeitslosenberatung, Existenzgründerinnenberatung oder auch die allgemeine Information über zukünftige Möglichkeiten am Arbeitsmarkt für die Frauen schlechter durchgeführt werden als bisher. Deshalb müssen auch die Kreise und kreisfreien Städte wieder mit ins Boot. Sowohl das Land als auch die kommunale Ebene stehen hier in der Pflicht, diese hervorragenden Beratungsstellen weiter adäquat zu fördern und deren Rahmenbedingungen zu verbessern.

 

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