Tale · Flemming Meyer · 24.03.2011 Beteiligung des Landes an der Planungsgesellschaft für den Bau einer StadtRegionalBahn (SRB) in der Kieler Region

Der motorisierte Individualverkehr ist in den letzten Jahren stetig gestiegen und es ist damit zu rechnen, dass er weiter steigt. Er zählt mit zu den Hauptverursachern von Treibhausgasemissionen und anderen Schadstoffbelastungen und ist mitverantwortlich für eine steigende Lärmbelastung. Die Verkehrsinfrastruktur zerschneidet wertvolle Lebensräume und zerstört Landschaften. Insbesondere in den Ballungsräumen sind die Strassen heute nicht mehr für den Berufsverkehr ausgelegt.
Aus diesem Grund ist die Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf den öffentlichen Personennahverkehr anzustreben. Dafür müssen aber entsprechende und attraktive Angebote vorgehalten werden.

Die StadtRegionalBahn ist ein Verkehrsprojekt der gesamten Region Kiel. Die Stadt Kiel und die umliegenden Kreise und Kommunen sind die treibenden Kräfte dieses Projektes. Ziel des Projektes ist die verkehrliche Anbindung der Regionen um Kiel an die Stadt Kiel. Dies soll durch die übergreifende Kombination von ÖPNV und SPNV geschehen.
Insgesamt bietet das Konzept der StadtRegionalBahn eine gute Lösung für die Region, die mit dem herkömmlichen ÖPNV und SPNV derzeit nicht ausreichend bedient wird. Aber auch für den innerstädtischen öffentlichen Personennahverkehr wäre die StadtRegionalBahn eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status quo. Für den SSW stelle ich fest, grundsätzlich unterstützen wir das Projekt der StadtRegionalBahn, denn es wäre ein Standortvorteil für die gesamte Region. Aber ich möchte noch mal deutlich machen, es ist ein Projekt der Stadt Kiel, der Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie der Umlandgemeinden.

Eine technische Machbarkeitsuntersuchung und eine Untersuchung der verkehrlichen Wirkung wurden - unter finanzieller Beteiligung des Landes sowie der Gebietskörperschaften – bereits erstellt. Diese Untersuchungen wurden auch positiv bewertet.
Auch das Bundesverkehrsministerium wurde bereits frühzeitig in die Konzeption und Kostenuntersuchungen eingebunden, um die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme zu überprüfen. Dies ist bereits 2005 geschehen.
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der I-Bank hat ergeben, dass die Umsetzung der Infrastruktur des StadtRegionalBahn-Projektes auf Basis der prognostizierten Zahlen für die beteiligten Maßnahmenträger im Rahmen eines ÖPP-Modells vorteilhaft wäre. Die I-Bank hat die Investitionskosten auf insgesamt 396 Mio. Euro geschätzt. Aus dem Bericht der Landesregierung zu „Zentralen SPNV-Projekten in Schleswig-Holstein“ geht hervor, dass das Land – unter Haushaltsvorbehalt und nach einer Abwägung mit anderen Verkehrsprojekten - eine Förderhöhe von bis zu 32,6 Mio. Euro vorsieht. Dies würde dann durch das Gemeindefinanzierungsgesetz-Schleswig-Holstein geschehen. Der Bund würde sich nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz-Bundesprogramm mit 130,6 Mio. Euro an den Kosten beteiligen. Es bliebe demnach ein Rest von 232,8 Mio. Euro. Dies müsste dann durch die Beteiligung eines Investors, im Rahmen eines ÖPP-Projektes oder die Kommunen finanziert werden.
Über die Gemeindefinanzierungsgesetz-Landesmittel wäre zudem eine Mitfinanzierung des Landes an den Investitionskosten zu prüfen.
Es gibt derzeit noch viele offene Fragen. Eine finanzielle Beteiligung des Landes darf es aber nur im Rahmen bestehender Förderrichtlinien geben. So sehr wir auch Sympathien für das Projekt haben, es ist nicht die Aufgabe des Landes, sich an einer Planungsgesellschaft für den Bau der SRB zu beteiligen oder sich anderweitig an das Projekt zu binden. Dies muss ich deutlich sagen.
Es ist nicht Landesaufgabe Planungsgesellschaften beitreten, die auf regionaler Ebene entstehen. Hier müssen wir klare Grenzen ziehen. Ansonsten hätten andere Regionen auch ein Recht auf entsprechende Beteiligung.
Diese Kriterien haben wir auch für den Flugplatz Holtenau angelegt. Wir haben immer wieder kritisiert, dass das Land als Teilhaber jedes Jahr Gelder in den Flugplatz gesteckt hat. Es ist nicht Aufgabe des Landes ein Flugfeld zu betreiben und es ist auch nicht Aufgabe des Landes eine StadtRegionalBahn zu betreiben.
Im Rahmen der Förderrichtlinien soll das Land unterstützen. Aber bitte keine willkürliche Entscheidung über Beteiligungen.

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