Tale · Lars Harms · 10.03.2016 Betriebe die ihre Steuern ehrlich bezahlen, dürfen nicht die Dummen sein

Lars Harms zuTOP 15 - Sicherheitskonzept für Kassensoftware voranbringen

Wie ich ja bereits heute Vormittag zur Debatte zur Bargeldobergrenze gesagt habe, bedeutet Bargeld eben echte Freiheit. Das Bezahlen geht bar oft eben wesentlich einfacher, als per Kartenzahlung. Egal ob beim Frisör, im Café oder am Kiosk, das sind alles traditionelle so-genannte Bargeld-Branchen. Scheine und Münzen wechseln hier täglich ihren Besitzer. Die Kassensysteme sollen dies ordnungsgemäß dokumentieren. Doch das System hat eben auch so seine Tücken. Da gibt es in den Betrieben oftmals vielfältige Angebote, die nicht immer den gleichen Steuersätzen unterliegen. Und dann gibt es zudem Fälle, in denen bewusst manipuliert wird, um so Einnahmen am Staat vorbei zu manövrieren. Die passende „Schummelsoftware“ dazu gibt’s im Internet. Das geht natürlich auch ohne eine solche „Schummelsoftware“. Nichtdestotrotz stehen steuerehrliche Betriebe nicht selten als die Dummen da. Und genau das geht gar nicht. Diese offensichtliche Schieflage sollten wir als Land nicht länger hinnehmen. Jedoch sei auch gesagt, dass länderunterschiedliche Regelungen am Ziel vorbei gehen. Denn schließlich ist die Thematik in der gesamten Bundesrepublik bekannt und allgegenwärtig. Von daher ist es richtig, dass wir als Land darauf pochen, auf Bundesebene dieses Problem endlich anzugehen und Lösungen aufzuzeigen. Was gebraucht wird sind Kassen, die in Zukunft besser vor Manipulationen geschützt sind. Dabei geht es keineswegs um einen Generalverdacht. Jedoch sollte es im Interesse jener hart Arbeitenden in Gastronomie und Handel sein, dass insgesamt faire Wettbewerbsbedingungen herrschen. Andere EU-Länder sind in diesem Zusammenhang schon viel weiter. Beispiel Österreich. Dort will man schrittweise bis 2017 das Ladenkassensystem neu aufstellen und somit Steuerehrlichkeit  fördern.  Wichtigster Punkt ist dabei die individuelle Signatur, welche die nachträgliche Unveränderbarkeit des Beleges sicherstellen soll. Bisweilen werden sogar die Kunden in die Pflicht genommen mit der so-genannten Belegpflicht. Das heißt, sie müssen ihre Kassenzettel entgegennehmen und aufbewahren. Ob dies nun besonders zielführend ist, sei dahingestellt. Nichtdestotrotz hat man in Wien eine umfassende Steuerreform auf den Weg gebracht, mit der man vor allem auch das Ladenkassensystem insgesamt undurchlässiger gemacht hat. Ähnliche Regelungen gelten übrigens auch in Italien. Von daher lohnt sich der Blick über den Tellerrand durchaus. Wichtig ist nur, dass neben dem Gesetz die Praxis nicht aus dem Blickfeld gerät. Es muss für die Unternehmer genau nachvollziehbar sein, was sich mit der neuen Regelung ändert, welche Registrierungskassensysteme  zulässig sind und welche nicht. Dies müsste im Idealfall, neben öffentlichen Ansprechpartnern oder  detaillierten Auflistungen im Netz, möglichst konkret auf Erlassebene durch das Bundesfinanzministerium nachvollziehbar sein. Eine mögliche Novellierung ist nur so gut, wie es in der Praxis dann tatsächlich auch umsetzbar ist. Dies sollte im Sinne von allen Beteiligten sein. Denn schließlich geht es doch darum, einen Gewinn für Unternehmen, Behörden und letztendlich auch den Kunden herauszuholen. Sie alle könnten von einem fairen Wettbewerb profitieren. Und Betriebe, die ihre Steuern ehrlich bezahlen, dürfen nicht die Dummen sein. 

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