Tale · Flemming Meyer · 09.10.2002 Bodenschutz und die Verwertung von Biomasse auf landwirtschaftlich genutzten Flächen

Dass die Verwendung von Klärschlämmen auf landwirtschaftlichen Flächen problematisch ist, ist eine Tatsache. Aber eine genau solche Tatsache ist natürlich auch, dass die Verwendung von Stickstoffdüngern oder anderen Mitteln auch problematisch sein kann. Aus diesem Grunde ist es notwendig, genauer die Wirkungsweise von Klärschlamm zu betrachten. Deshalb sind wir dankbar für die Große Anfrage der FDP, die dieses Thema so noch einmal auf die Tagesordnung bringt.

Die moderne Landwirtschaft kann unter den heute geltenden Bedingungen nicht ohne Klärschlämme oder andere Dünger auskommen. Die Anforderungen an die Produktionsweisen in der Landwirtschaft sind nun einmal so wie sie sind und wir müssen ehrlicherweise damit rechnen, dass sich nicht alles so schnell ändern wird. Deshalb gilt es, die möglichen negativen Auswirkungen der Nutzung von Klärschlamm so zu minimieren, dass man von einer verantwortlichen Nutzung sprechen kann.
Ich sage dies auch vor dem Hintergrund, dass die Verwertung des Klärschlammes in der landwirtschaftlichen Nutzung immer noch die preisgünstigste Variante ist. Das heißt, die Deponierung, die thermische Nutzung, die Verarbeitung in einer Mechanisch-Biologischen Anlage oder auch der Export von Klärschlämmen sind immer nur die teurere Variante. Damit ist klar, dass auch der wirtschaftliche Druck dazu führen wird, dass Klärschlämme in der Landwirtschaft genutzt werden.

Betrachtet man die beiden Tatsachen – die Notwendigkeit der Nutzung von Klärschlämmen und Düngern in der Landwirtschaft und die notwendige kostengünstige Entsorgung – so dürfte es nicht verwundern, wenn es eine grenzenlose Klärschlammausbringung gäbe. Gleichwohl haben aber die Landesregierung, die kommunale Seite und die Landwirtschaftskammer einen Kompromiss erarbeitet. Die von allen drei Seiten gemeinsam erarbeiteten Referenzwerte liegen weit unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte. Sie bieten somit eine zusätzliche Sicherheit für den Produzenten und den Verbraucher landwirtschaftlicher Produkte. Vor dem Hintergrund, dass nun auf Bundesebene neue Grenzwerte eingeführt werden sollen und die ersten Gespräche hierzu laufen, kann man sagen, dass die die den Empfehlungen von Landesregierung, Kommunen und Landwirtschaftskammer gefolgt sind, nun einen gewissen Vorsprung haben, da sie schon diese Auflagen erfüllen. Wir waren somit in Schleswig-Holstein in bezug auf die Grenzwertdiskussion sehr vorausschauend.

Wie wichtig dieses vorausschauende Handeln ist, kann man auch folgenden Textpassagen aus der Antwort zur Großen Anfrage entnehmen: Zwar sind auf Grundlage der derzeitigen Klärschlammverordnung keine wissenschaftlich erkennbaren Risiken für die Qualität von Nahrungsmitteln erkennbar. Aber es ist auch festzustellen, dass beispielsweise bei der Problematik von Arzneirückständen in Klärschlämmen, die Grundlagenforschung noch aussteht. Das heißt, die wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse sind ungenau und somit eigentlich nicht nutzbar. Gleichzeitig bezieht man sich auf die derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse, wenn es um mögliche Risiken geht. Das kann nicht funktionieren. Daher ist es nur vernünftig, erst einmal sicherheitshalber weit unter den Grenzwerten zu bleiben.

Betrachtet man nun die Alternativen zur landwirtschaftlichen Nutzung, so lässt sich feststellen, dass die Alternativen derzeit auch nicht so vorteilhaft sind. Da ist zum einen die thermische Verwertung mit all ihren Problemen in bezug auf Abgase und mögliche Schadstoffe. Hier müssen wir vor allem bedenken, dass die derzeitigen Kapazitäten der thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Schleswig-Holstein demnächst schon für den Siedlungsabfall nicht mehr ausreichen werden. Zum anderen ist da die mechanisch-biologische Behandlung, die immer auch die Deponierung mit all ihren Konsequenzen nach sich zieht. Und zu guter letzt, das Seaborne-Verfahren, das einen hoffnungsvoll stimmt, aber erst einmal großtechnisch in einer Pilotanlage getestet werden muss. Auf absehbare Zeit, werden wir auch deshalb mit der landwirtschaftlichen Nutzung von Klärschlämmen leben müssen, weil die anderen Verfahren entweder noch nicht serienreif sind oder aber andere Mängel haben.

Es kommt unserer Meinung nach darauf an, einen vernünftigen Mix aus Verwertungsarten zu etablieren. Dabei ist darauf zu achten, dass die Schlämme mit geringeren Schadstoffgehalten in der Landwirtschaft genutzt werden und die problematischeren Schlämme in MBAs oder thermisch behandelt werden. Davon ausgehend, dass der in Schleswig-Holstein vorhandene Klärschlamm eher Schadstoffarm im Vergleich zu anderen Schlämmen ist, dürfte diese Vorgehensweise kein Problem darstellen. Einen gewissen Ausgleich – wenn auch nur kleinen Ausgleich – können wir als Land Schleswig-Holstein dadurch schaffen, dass wir weiterhin daran festhalten, dass Liegenschaften, die durch das Land oder die Stiftung Naturschutz genutzt oder verpachtet werden, frei von Klärschlamm bleiben. So wird die Nutzung von Klärschlamm wenigstens auf einigen Flächen eingestellt beziehungsweise nicht mehr zugelassen, was dem gesamten Naturhaushalt zu gute kommt und der Vorbildfunktion des Landes Schleswig-Holstein entspricht.

Wo wir gerade bei der Vorbildfunktion sind, muss man sagen, dass die Entwicklung von Biogasanlagen enorme Fortschritte gemacht hat. Zwar müssen wir feststellen, dass noch nicht sehr viele Anlagen bestehen, aber wir technisch inzwischen in der Lage sind, Anlagen zu bauen, die durchaus am Markt bestehen können. Dies kann in den nächsten Jahren zu einem Schub in der Biogasnutzung führen, der vielleicht landesweit mittelbar mit der Entwicklung der Windenergienutzung vergleichbar ist. Gerade in Nordfriesland ist spürbar, dass man sich im ländlichen Raum für diese Form der Energieerzeugung interessiert und bereit ist, in Biogasanlagen zu investieren. Durch die dezentrale Energiegewinnung werden Arbeitsplätze in den Regionen geschaffen und durch die regenerativen Energieformen entstehen neue Perspektiven für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume. Insofern ist die Investition in Biogasanlagen eine Investition in die Zukunft. Dies haben ja auch die Bundes- und die Landesregierung erkannt, wenn sie Förderprogramme aufstellen, um die Erschließung dieser Energieträger zu fördern. In diesem Ansinnen können wir als SSW die Bundes- und Landesregierung nur unterstützen.

Was die Nutzung von Rapsöl angeht, bleibt festzuhalten, dass die Nutzung von Rapsöl weit verbreitet ist und der Verbrauch sicherlich noch gesteigert werden könnte. Somit könnte man langfristig den Import anderer Öle verringern. Bei Biodiesel sieht die Lage zur Zeit etwas anders aus. Aufgrund der Dieselerstattungen für die Landwirtschaft ist der Einsatz von Biodiesel für Landwirte nicht attraktiv. Dieser Markt bleibt somit bis auf weiteres verschlossen. Wichtiger ist aber, was in bezug auf den Einsatz von Biodiesel bei Wasserfahrzeugen gesagt wurde. Biodiesel ist aggressiv und greift Leitungen, Filter und ähnliches im Fahrzeug an. Das heißt, obwohl Biodiesel billiger ist, lohnt sich sein Einsatz nicht, weil die Kosten für die Instandsetzung von Leitungen und Filtern zu hoch wären. Aus diesem Grunde wird der Biodiesel auch nicht von den Herstellerfirmen von Wasserfahrzeugen freigegeben. Gleiches gilt ja auch für ganz normale Autos. Daher ist es wichtig, dass die Hersteller in ihre Fahrzeuge serienmäßig Leitungen und Filter einbauen, die dem aggressiven Biodiesel standhalten. Ich bin überzeugt, dass die Menschen gerne ihren Beitrag für den Umwelt- und Klimaschutz leisten würden, wenn man ihnen Gelegenheit dazu bieten würde. Kommt das Biodieselauto serienmäßig, ergeben sich wieder einmal gute Erwerbschancen für unsere Landwirtschaft. Hier ist allerdings mehr unser Auto-Kanzler als unsere Landesregierung gefragt. Mal sehen was uns in nächster Zukunft in dieser Richtung geboten wird!

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