Tale · Flemming Meyer · 16.12.2011 Bürgerbeteiligung im Bereich der erneuerbaren Energien

Die Herausforderungen vor denen wir im Bezug auf die Energiewende stehen, sind enorm. Wir verlassen schrittweise das Atomzeitalter und im Gegenzug steuern wir eine dezentrale Versorgung aus regenerativen Energien an. Dies ist eine komplette Umkehr der bisherigen Energieversorgung in Deutschland. Dabei wird deutlich, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nur mit dem Ausbau der Stromnetze funktionieren kann – dies sind beide Seiten einer Medaille. Wenn dies gelingen soll – und es muss gelingen, denn eine Rückkehr zur zentralistischen Energieversorgung darf es nicht geben – müssen wir die Bevölkerung entsprechend einbinden. Genau dies muss im Vorfeld geschehen.
Wir können es uns nicht erlauben, ein Szenario zu erleben, wie beim Bau des Stuttgarter Bahnhofs. Es wäre fatal, wenn wegen jedem neuen Meter Stromtrasse gerichtliche Verfahren angestrebt werden und der Ausbau damit blockiert wird.
Ich will hier nicht falsch rüberkommen, es geht nicht darum, das Klagerecht einzuschränken. Dies steht jedem Betroffenen zu und so soll es auch bleiben. Aber wir gehen neue Wege in der Energieversorgung und müssen entsprechend neue Wege finden, die Bevölkerung in diesen Prozess frühzeitig mit einzubinden.
Wir müssen uns dabei aber im klaren sein, das beide Seiten in diesem Prozess noch lernen müssen.
Natürlich gibt es bereits Klageregechte, die im Rahmen von Projekten genutzt werden können. Aber wir wissen auch, wie lange derartige Verfahren anhalten können.

An dieser Stelle möchte ich mich für den Bericht der Landesregierung bedanken, in dem auf die bestehenden Möglichkeiten von Beteiligungsverfahren, Clearingstellen oder Mediatoren hingewiesen wird. Das ist gut und richtig.
Einzige Neuerung im Bericht ist die Erklärung, der vorgezogenen Bürgerbeteiligung im Zuge des Netzausbaus. Hierzu ist dem Bericht zu entnehmen, dass im Rahmen von Regionalkonferenzen die Bevölkerung in einem Dialog- und Kommunikationsprozess informiert wird und auch über alternative Trassenverläufe diskutiert wird.

Die Erfahrungen mit „Stuttgart 21“ haben gezeigt, dass die herkömmlichen Beteiligungsverfahren nicht ausreichen. Erst als die ersten Bagger anrollten, sind die Bürger aktiv geworden und es kam zu den bekannten Protesten. Aus diesen Erfahrungen müssen wir lernen und unsere Lehren ziehen. Soll heißen, die bisherigen Beteiligungsverfahren reichen nicht mehr aus. Die Bevölkerung fühlt sich nicht mehr rechtzeitig und umfassend informiert oder beteiligt. Daher müssen neue Kommunikationswege gefunden werden, um die Bevölkerung frühzeitig und umfangreich zu informieren und sie entsprechend einzubinden.

Die Kreise Dithmarschen und Nordfriesland beabsichtigen weitere Formen der Bürgerbeteiligung im Rahmen eines Modellvorhabens mit der Deutschen Umwelthilfe zu entwickeln und durchzuführen. Dort hat man die Zeichen der Zeit erkannt. Das ist begrüßenswert.

Dies kann ich leider nicht von der Landesregierung behaupten. Denn sie sieht keinen weiteren Bedarf, entsprechende Möglichkeiten zu schaffen – über die bestehenden Möglichkeiten und Institutionen hinaus. Auf eine Ombudsstelle auf Landesebene wird aus Kostengründen verzichtet. Der Vorschlag, entsprechend eine Ombudsstelle auf kommunaler Ebene einzurichten, wird auf Grund der Konnexität abgelehnt.
Inwieweit dies letztendlich zu Einsparungen führen wird, wage ich zu bezweifeln. Langwierige Verfahren und Verzögerungen kosten viel Geld. Wenn wir es schaffen können, dass auf Klagen verzichtet werden könnte, aufgrund der Einrichtung von Ombudsstellen, dann haben wir schon gewonnen. Wie gesagt, wir müssen neue Kommunikationswege gehen, wenn wir es ernst meinen mit der Energiewende. Dazu ist die Landesregierung leider nicht bereit und deshalb habe ich die große Sorge, dass der Netzausbau in Schleswig-Holstein nicht so schnell voran kommt, wie wir es uns alle wünschen.

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